Düsseldorf | Ein externer Gutachter hat der Heinrich-Heine-Universität in Düsseldorf ein korrektes Vorgehen im Plagiatsverfahren gegen Bundesbildungsministerin Annette Schavan (CDU) bescheinigt. „Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass rechtlich relevante Verfahrensfehler nicht festzustellen sind“, heißt es in einem Bericht, den die Hochschule am Mittwoch veröffentlichte.

Die Fakultät habe die nach geltendem Recht erforderlichen Prüfungen ordnungsgemäß durchgeführt. „Auch die Verfahrensführung lässt keinen Grund zur Beanstandung erkennen“, heißt es in dem von dem Bonner Rechtswissenschaftler Klaus Ferdinand Gärditz erstellten Gutachten.

Schavan wird vorgeworfen, in ihrer 32 Jahre alten Doktorarbeit „Person und Gewissen“ Textpassagen unsauber übernommen zu haben. Am 22. Januar will die Universität über die Doktorarbeit entscheiden.

Autor: dapd