Kassel | Aktualisiert: 17:40 Uhr Das Bundessozialgericht hat eine Klage wegen Rundungsdifferenzen von 20 Cent bei Hartz IV-Empfängern abgewiesen. Wie die Richter entschieden, dürfen Arbeitslose bei Rundungsfehlern im Cent-Bereich nicht vor Gericht ziehen.

Geklagt hatte eine Frau aus Thüringen, die sich um Cent-Beträge vom Jobcenter betrogen fühlte. Die Frau aus Mühlhausen hatte monatlich 20 Cent mehr an Hartz-IV-Leistung gefordert, weil der Satz zwar richtig berechnet, aber ihrer Meinung nach falsch gerundet worden war. Der Senat sah in diesem Fall allerdings kein Rechtsschutzbedürfnis. Über eine grundsätzliche Bagatellgrenze für Klagen vor den Sozialgerichten entschieden die Richter in dem Verfahren allerdings nicht.

Indes hat Linken-Chefin Katja Kipping das Urteil bedauert. Unabhängig von diesem Urteil liege „der Ball jetzt in Karlsruhe beim Bundesverfassungsgericht, da eine Richtervorlage des Landessozialgerichts Berlin dort anhängig ist“, betonte die Politikerin. Nach den Vorstellungen ihrer Partei „ist der Hartz-IV-Regelsatz weder politisch noch fachlich vertretbar, da er die soziokulturelle Teilhabe der Betroffenen nicht garantiert“, monierte Kipping. Ihre Partei fordere deshalb eine „Generalrevision von Hartz IV. Das Hartz-IV-System muss durch eine sanktionsfreie Mindestsicherung ersetzt werden“, so die Linken-Chefin weiter.

Autor: dts