Köln | aktualisiert | Der Mord in der Salatbar in der Gertrudenstraße 33 an Anke S. in der Nacht vom 22. auf den 23. Juli 2007 konnte nach acht Jahren aufgeklärt werden. Eine DNA-Spur an einer Zigarettenkippe der Marke „John Player Special“, die der mutmaßliche Täter Enes A. am Tatort halb aufgeraucht zurückgelassen hatte, überführte ihn. Seit heute muss er sich in Köln vor Gericht verantworten. Der Tatvorwurf lautet auf Mord. Der mutmaßliche Täter gesteht seine Tat. Aus dem Gerichtssaal berichtet Irem Barlin für report-K.

Enes A., 36, lässt sich von den Verteidigern Rechtsanwalt Andrija M.Pancic, Hamburg und Rechtsanwalt Oguz Sanikaya aus Köln verteidigen. Die Staatsanwaltschaft legt dem Angeklagten zur Last zunächst von seinem Opfer Geld verlangt zu haben. Als der Angeklagte sein Messer zog, soll Anke S. geschrien haben. Daraufhin soll der mutmaßliche Täter elfmal mit einem Messer auf die junge Frau eingestochen haben. Er verletzte sie im Brust und Kopfbereich. Daraufhin soll er die junge Frau im Kühlraum eingeschlossen haben. Anke S. Verstarb an Blutverlust.

Angeklagte soll bereits merhfach aufgefallen sein

Die Staatsanwaltschaft Köln äußert sich zum Motiv des mutmaßlichen Täters: Er wollte Geld und Wertgegenstände erbeuten und zugleich die Entdeckung der Tat durch Dritte verhindern. Der Täter soll zwei Taschen nach der Tat entwendet haben. Der Täter soll 20 Euro erbeutet haben und ein Handy. Der Fall hatte für viel Aufsehen in der Kölner Bevölkerung und darüber hinaus gesorgt. Auch bundesweit wurde gefahndet: Der Fall wurde in „Aktenzeichen XY… ungelöst“ ausgestrahlt, aber auch in der RTL-Sendung „Augenzeugen gesucht“. Enes A. soll mehrfach wegen Delikten aufgefallen sein. Er wurde in Hamburg verurteilt und dort in Haft genommen. Er gab seine DNA freiwillig ab, die ihn letztlich überführte. Anke S. betrieb die kleine Salatbar gemeinsam mit ihrem Bruder.

Mutmaßliche Täter räumt seine Tat ein

Ab dem heutigen Montag, 15. August, muss sich der mutmaßliche Täter der „Supa Salad“-Bar vor dem Kölner Landgericht verantworten. Dazu gab der angeklagte über seinen Strafverteidiger Pancic sein erstes schriftliches Statement ab. Enes A. räumt seine Tat nicht nur ein, sondern entschuldigt sich bei den Angehörigen in aller Form, so sein Verteidiger. Weiterhin heißt es in der schriftlichen Äußerung: „Ich erwarte nicht, dass die angehörigen meine Entschuldigung annehmen. Es ist unentschuldbar. Es liegt mir dennoch am Herzen dies zu tun.“ Zudem wünsche sich der mutmaßliche Täter keine Verteidigung, da dies das Leid der Familie nur noch verstärken würde. Eine ausführlichere Erklärung mit möglichen Hintergründen und Gedanken des mutmaßlichen Täters soll am kommenden Donnerstag, 18. August, folgen.

Das Urteil ist für den 8. September vorgesehen.

Autor: Irem Barlin, ag
Foto: Der Angeklagte Enes A. mit seinen beiden Verteidigern