Köln | Das Verwaltungsgericht Köln, bestätigt durch das Oberverwaltungsgericht Münster, verpflichtet die Polizei Köln, bei einer Demonstration, die den Wiener Platz in Köln-Mülheim heute mit einbezieht, die dort installierte stationäre Videoüberwachung abzudecken. (report-K berichtete>) Die Polizei werde dies umsetzen schreibt sie in einer Mitteilung. Allerdings wertet die Polizei Köln dies als Einzelfallentscheidung, anders als die Initiative „kameras-stoppen.org“, die die Urteile begrüßte.

Initiative spricht von Grundsatzurteil

Die Kameras müssen abgedeckt werden, da ihre Anwesenheit bereits einen Eingriff in die Versammlungsfreiheit darstellt. Rechtsanwalt Michael Biela-Bätje, der die Initiative „kameras-stoppen.org“, berät formuliert seine Einschätzung zu den ergangenen Urteilen: „Der Gerichtsbeschluss ist so formuliert, dass er grundsätzliche Bedeutung für alle Versammlungen hat, die sich in videoüberwachte Bereiche begeben oder sich in ihnen befinden. Die Polizei wird zukünftig für alle Versammlungen ihre Kameras verhüllen müssen und zwar nicht erst auf Antrag, sondern von sich aus, da sie gemäß Art. 1 Abs. 3 GG unmittelbar an die Grundrechte, in diesem Fall an die Versammlungsfreiheit aus Art. 8 Abs. 1 GG, gebunden ist.“

Kölner Polizei spricht von Einzelfallentscheidung

Die Kölner Polizei kommt zu einer anderen Bewertung und schreibt: „Die Polizei Köln hat die heutige Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts NRW in Münster zur Kenntnis genommen und hat bereits eine Fachfirma damit beauftragt, die Kameras der polizeilichen Videobeobachtung am Wiener Platz für den Zeitraum der angemeldeten Demonstration am Samstag (14. März) abzudecken. Die Polizei betrachtet den heutigen Beschluss als Einzelfallentscheidung.“

Dies kann also bedeuten, dass Anmelder von Versammlungen in Zukunft jedes Mal in Köln eine Gerichtsentscheidung herbeiführen müssen, wenn sie von außen erkennbar sehen wollen, dass der Betrieb der stationären Kameras während ihrer Versammlung nicht möglich ist.
Die Initiative „kameras-stoppen.org“ ist Teil des Demonstrationsbündnisses am 14. März und hat das Eilverfahren zur Kameraverhüllung maßgeblich mitbetrieben.

Autor: Andi Goral
Foto: Stationäre polizeiliche Videoüberwachung am Ebertplatz