Berlin | Der ehemalige Brandenburger AfD-Landeschef Andreas Kalbitz bleibt bis auf Weiteres aus der Partei ausgeschlossen. Das Landgericht Berlin wies seinen Eilantrag gegen den Parteiausschluss durch das Bundesschiedsgericht der AfD vom Juli am Freitag zurück. Damit ist die Annullierung seiner AfD-Mitgliedschaft solange wirksam, bis ein Urteil im Hauptsacheverfahren gefällt wird.

Grund für den Ausschluss war, dass Kalbitz bei seinem Parteieintritt eine frühere Mitgliedschaft in der inzwischen verbotenen rechtsextremen „Heimattreuen Deutschen Jugend“ (HDJ) und bei den Republikanern nicht angegeben haben soll. Kalbitz bestreitet eine Mitgliedschaft in der HDJ.

Meuthen begrüßt Kalbitz-Urteil

AfD-Chef Jörg Meuthen hat das Urteil des Landgerichtes Berlin begrüßt, das den Eilantrag von Andreas Kalbitz auf Wiederaufnahme in die AfD abgelehnt hat. „Die heutige Entscheidung des Landgerichts ist nach dem wohlfundierten und klaren Spruch unseres Parteischiedsgerichts eine weitere unmissverständliche Bestätigung unserer Rechtsposition. Damit ist sämtlichen auch intern von einigen geäußerten Zweifeln an der Rechtmäßigkeit unseres Vorgehens in der Causa Kalbitz endgültig jede Basis entzogen“, sagte Meuthen dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ (Samstagausgaben).

Und weiter: „Ich bin überzeugt, dass mit dem Schlussstrich unter diese für unsere Partei zwar belastende, aber notwendige Auseinandersetzung nun auch wieder Ruhe einkehrt und wir mit neuer Geschlossenheit in das Wahljahr 2021 gehen werden.“

Autor: dts