14:56 Uhr > Bosbach fürchtet nach Urteil zur Sicherungsverwahrung Gefahren für Bevölkerung
Der Vorsitzende des Bundestags-Innenausschusses, Wolfgang Bosbach (CDU), fürchtet nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Sicherungsverwahrung Gefahren für die Bevölkerung. "Dieses Urteil birgt erhebliche Risiken für potenzielle Opfer", sagte er der "Mitteldeutschen Zeitung". "Denn nach dieser Entscheidung müssen gefährliche Straftäter freigelassen werden. Die jeweils zuständigen Polizeibehörden können da nicht achselzuckend zur Tagesordnung übergehen, sondern sie müssen Maßnahmen ergreifen, damit diese Täter nicht wiederum schwere Straftaten begehen können. Da kommt auf unsere Polizeibehörden viel Arbeit zu." Gleiches gelte für die Gerichte, so Bosbach. "Denn die Abgrenzung zwischen gefährlichen Straftätern und hoch gefährlichen Straftätern dürfte nicht einfach sein. Ich wüsste jedenfalls keine Kriterien, wie man zwischen gefährlich und hoch gefährlich unterscheiden kann." Der Gesetzgeber schließlich hat dem CDU-Politiker zufolge nun "die Aufgabe, die gesamte Sicherungsverwahrung neu zu regeln. Die Folgen des Urteils sind damit insgesamt erheblich."

14:52 Uhr > Europapolitiker Krichbaum fordert zügige Beratungen über Sicherungsverwahrung

Der Vorsitzende des Europaausschusses des Bundestages, Gunther Krichbaum (CDU), hat Bund und Länder aufgefordert, zügig Beratungen über eine gesetzliche Neuregelung der Sicherheitsverwahrung aufzunehmen. Dabei müsse das "Schutzbedürfnis der Bevölkerung" beachtet werden, sagte Krichbaum dem "Tagesspiegel". "Bei allen schützenswerten Grundrechtsbelangen der Täter muss das Sicherheitsinteresse der Bevölkerung im Auge behalten werden", forderte der CDU-Politiker. Wenn etwa frühere Sexualstraftäter auf freien Fuß gesetzt würden, dann dürfe man die Polizei bei der Überwachung "nicht im Regen stehen lassen", sagte Krichbaum.

13:52 Uhr > SPD-Politiker Wiefelspütz erwartet nach Urteil zur Sicherungsverwahrung Überarbeitung des Gesetzes

Der innenpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Dieter Wiefelspütz, hat nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Sicherungsverwahrung eine Überarbeitung des Gesetzes und die Schaffung separater Einrichtungen für Betroffene gefordert. "Ich erwarte eine umfassende Überarbeitung der gesetzlichen Regelung zur Sicherungsverwahrung", sagte er der "Mitteldeutschen Zeitung. Das Urteil sei "klug, weil es die Sicherheitsbedürfnisse der Gesellschaft durchaus angemessen berücksichtigt, gleichzeitig aber deutlich macht, dass es keine Straftat ist, gefährlich zu sein."

Wiefelspütz fügte hinzu: "Das Urteil wird für unsere Justizverwaltungen teuer werden. Denn im Grunde geht es darum, besondere Einrichtungen für Sicherungsverwahrte zu schaffen. Im Moment ist es ja ganz häufig so, dass die Sicherungsverwahrten im Nebentrakt eines Gefängnisses untergebracht sind. Das muss sich grundlegend ändern. Nötig sind eigene Einrichtungen ähnlich wie Wohnungen, die dem freiheitlichen Leben relativ nahe kommen. Soziale Kontakte müssen möglich sein. Hier muss Therapie im Mittelpunkt stehen und nicht Strafvollzug."

13:20 Uhr > Bundesverfassungsgericht erklärt Sicherheitsverwahrung als verfassungswidrig
Die Richter gaben damit den Verfassungsbeschwerden von vier Männern statt, bei denen eine nachträgliche Sicherungsverwahrung angeordnet wurde, obwohl es diese Maßnahme noch gar nicht gab, als sie ihre Straftaten begingen. Laut den Karlsruher Richtern verletze die Sicherungsverwahrung ihr Grundrecht auf Freiheit. Hochgefährliche Straftäter dürfen unter bestimmten Voraussetzungen bis zu einer Neuregelung im Juni 2013 allerdings weiter in Sicherungsverwahrung gehalten werden.

Die deutsche Praxis der nachträglichen Sicherungsverwahrung war vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) wiederholt gerügt worden, da sie einen Verstoß gegen die Menschenrechte darstellen würde. Mit der Maßnahme soll die Bevölkerung vor rückfallgefährdeten Straftätern geschützt werden. Die Verwahrung ist in Deutschland seit 1998 unbegrenzt erlaubt, zuvor galt eine Zehn-Jahres-Höchstfrist. Ab 2004 konnte sie auch nach Ablauf der eigentlichen Haft angeordnet werden. Die Maßnahme wurde inzwischen mit dem Therapieunterbringungsgesetz reformiert.

[dts]