In seiner heutigen Sitzung hat das Kabinett den Entwurf eines Gesetzes zur Wiedereinführung der Stichwahl gebilligt und zur Verbändeanhörung freigegeben. „Das ist ein erster Schritt zur Stärkung des kommunalen Wahlrechts“, sagte Innen- und Kommunalminister Ralf Jäger. Mit Änderungsgesetz vom 9. Oktober 2007 zum Kommunalwahlgesetz waren die Regelungen zur Stichwahl bei den Bürgermeister- und Landratswahlen aufgehoben worden. Der Gesetzentwurf zur Wiedereinführung der Stichwahl sieht die Wiederherstellung der Rechtslage vor Oktober 2007 vor. Danach war ein Hauptverwaltungsbeamter bei der ersten Wahl gewählt, wenn er mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hatte. War das nicht der Fall, wurde eine Stichwahl zwei Wochen später erforderlich. Bei der Stichwahl wurde der Bürgermeister bzw. der Landrat gewählt, wenn er due meisten gültigen Stimmen erhielt. „Die Entscheidung der Vorgängerregierung, die Stichwahl abzuschaffen, wollen wir rückgängig machen“, erklärte der Minister. Damit solle bei der Wahl der Bürgermeister sowie der Landräte eine deutlich stärkere demokratische Legitimation der Gewählten erreicht werden.

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