Die Inhaberin ärgert sich über das Knöllchen. Foto: privat

Köln | Diane-Sophie Durigon ist empört. Sie ist Inhaberin eines Damenbekleidungsgeschäfts in Ehrenfeld und machte ihrem Ärger über ein Knöllchen in den sozialen Netzwerken Luft.

Da sie eine kleine hölzerne Sitzbank an der Hauswand ihres Geschäfts auf der Geisselstraße und damit auf dem Bürgersteig aufgestellt hat, schritt der Ordnungsdienst nun ein und verhängte 35 Euro Strafe.

„Gerade musste ich dem Ordnungsamt ein Verwarnungsgeld von 35 EUR zahlen dafür, dass diese Bank draußen vor dem Laden steht. Ich bräuchte eine offizielle Genehmigung – die, seien wir mal ehrlich, nie durchgehen würde, so das O-Ton des vor mir stehenden Beamten“, schreibt sie, „Das Auto was teilweise auf dem Bürgersteig parkt, hat lustigerweise keine Strafe bekommen.

Auf dieser Bank halten sich seit 11 Jahren mehrmals am Tag und gerne auch länger ältere Menschen auf. Sie machen eine Pause. Sie gönnen sich nicht eine Pause sondern die müssen eine Pause machen. Denn die Stadt bietet nicht viel Platz, um Pause machen zu dürfen. Immer in Bewegung bleiben, nicht wahr?!“

Sie fragt: „Wo soll jetzt die alte Dame aus der Nachbarschaft wieder Luft schnappen? Oder die Mutter ihr Kind stillen? Auf dem Boden? Wem gehört der öffentliche Raum? Frauen jedenfalls nicht.“

Für ihren Post bekam sie von ihrer Community einhellig Zuspruch und es regierte Unverständnis für das Knöllchen.

Doch sind die Beamten wirklich so herzlos?

„Banken-Krise“ in Ehrenfeld: So argumentiert die Stadt Köln

Report-K hakte bei der Stadt Köln nach und fragte was die Gründe für die „Banken-Krise“ in diesem individuellen Fall sind.

Ein Stadtsprecher klärt umgehend auf: „Zentrale Aufgabe der Stadt Köln ist es, die Barrierefreiheit im öffentlichen Raum sicherzustellen. Dazu gehört auch, dass Rollstuhlfahrer*innen oder Eltern mit Kinderwagen ungehindert die Gehwege nutzen können.

Beispielsweise kann ein Gehweg für blinde oder sehbehinderte Bürger*innen nicht barrierefrei sein, wenn sie sich mit ihrem Blindenstock nicht an der Hausfassade orientieren können und sie keine andere Möglichkeit der Orientierung haben.“

Der Sprecher verweist weiter darauf, dass für eine solche Bank eine Sondernutzungserlaubnis beantragt werden müsse: „Die Gestaltung und Möblierung des öffentlichen Raums ist Aufgabe der Stadt. Wenn jemand beispielsweise eine Bank vor seinem Haus oder Geschäft aufstellen möchte, muss er*sie eine Sondernutzungserlaubnis beantragen. Es wird dann im Einzelfall geprüft, ob diese erteilt werden kann, beispielsweise hinsichtlich Barrierefreiheit, Gehwegbreite und anderer Faktoren.“

Vielleicht gibt es in der Sache ein Happy End: Denn die Inhaberin ist inzwischen tätig geworden, sagt report-K: „Ich habe die Sondernutzung am Donnerstag direkt per Email beantragt. Daumen drücken!“