Köln | Laut einer Ausnahmegenehmigung des NRW-Verkehrsministeriums dürfen Flugzeuge  in der Nacht vom heutigen Donnerstag, den 22. Mai, auf den morgigen Freitag, 23. Mai 2014 auch auf der sogenannten Querwindbahn in westlicher Richtung starten. Der Genehmigung ging eine Unwetterwarnung des Deutschen Wetterdienstes (DWD) voraus.

Das Landesverkehrsministerium habe, so der Airport, eine entsprechende Ausnahmegenehmigung erteilt, „weil (…) mit Windgeschwindigkeiten zu rechnen ist, die die Seitenwindkomponente vieler Luftfahrzeuge überschreiten werden. Im Interesse der Flugsicherheit und eines reibungslosen Flugbetriebes soll den Luftfahrzeugführern die Nutzung der Startbahn 24 ermöglicht werden, so dass kritische Flugzustände beim Start erst gar nicht entstehen.“

Normalerweise sind Starts auf der Querwindbahn in Richtung Westen nachts nicht erlaubt. Sollte sich die Vorhersage des DWD nicht bestätigen, werde wie üblich die große Start- und Landebahn genutzt, so die Flughafenleitung.
 
 

Autor: dd
Foto: Symbolfoto