Köln | Vor wenigen Minuten verkündete Regierungspräsidentin Gisela Walsken den Nachwahltermin für die Kölner Oberbürgermeisterwahl: 18. Oktober 2015. Wählen dürfen nur die Kölner, die sich im Wählerverzeichnis des abgesagten Wahltermins befinden. Alle sieben Kandidaten müssen sich wieder zur Wahl stellen, können dann natürlich die Wahl nicht annehmen. Es darf aber auch kein Bewerber noch zusätzlich aufgenommen werden, da es sich nicht um eine Neuwahl, sondern um eine Nachwahl handelt.

Bei der Bezirksregierung legt man großen Wert auf die Feststellung, dass man als Kommunalaufsicht nicht in den Wahlvorgang eingegriffen habe, sondern immer nur reagiert habe, wenn Nachfragen aus der Wahlleitung der Stadt Köln, die für die Durchführung der Wahl zuständig ist gestellt wurden.

Der 18. Oktober 2015 ist der letzte Sonntag der Herbstferien. Sollte eine Stichwahl nötig sein, wird diese am Sonntag den 8.11.2015 stattfinden. Oberbürgermeister Jürgen Roters wird am 20. Oktober 2015 aus seinem Amt ausscheiden. Sollte Köln bis dahin noch keine neue Oberbürgermeisterin oder Oberbürgermeister bestimmt haben, wird Stadtdirektor Guido Kahlen die Verwaltungsaufgaben des Oberbürgermeisters übernehmen. Die repräsentativen Aufgaben werden von den ehrenamtlichen Bürgermeistern übernommen. Dies gilt so lange bis der Wahlausschuss der Stadt Köln eine Entscheidung getroffen hat. Am 18.10 und 8.11.2015 wird es daher nur ein vorläufiges Ergebnis geben. Nach der Entscheidung des Wahlausschusses hat der gewählte Kandidat/-in die Möglichkeit eine Woche lang zu überlegen, ob sie/er das Amt annimmt.

Die Bezirksregierung stellte noch einmal fest dass der Grundsatz gelte, eine Wahl ein Stimmzettel und das sie als Kommunalaufsicht nicht von Amts wegen in den Wahlvorgang eingreifen wird. Sondern wenn dann den Beschwerde oder Klageweg genutzt hätte.

Autor: Andi Goral
Foto: Regierungspräsidentin Gisela Walsken