Im Streit um die Wahrung der baulichen Maßstäbe im Umfeld der romanischen Kirche St. Gereon in Köln hat sich das LVR-Amt für Denkmalpflege im Rheinland gegen die Höhenfestlegungen des Bebauungsplans für die Neugestaltung des Gerling-Areals in der Kölner Innenstadt ausgesprochen. Danach sollen auf dem angrenzenden Gelände des früheren Stiftes Bauten mit bis zu sechs Geschossen erlaubt werden. Die Denkmalpfleger des LVR fürchten um die städtebauliche Wirkung der Kirche, die zu den bedeutendsten Schöpfungen der romanischen Baukunst gehört. "Es darf sicherlich nicht verkannt werden, dass die schwierige Umnutzung und Umstrukturierung eines ganzen Stadtquartiers nicht ohne denkmalpflegerische Verluste vonstatten gehen kann", so Landeskonservator Udo Mainzer. Doch müsse angesichts der geschichtlichen Bedeutung des Areals den architektonisch-historischen Aspekten ein größeres Gewicht beigemessen werden. "Das gilt ganz besonders für das Umfeld von St. Gereon", lautet die Forderung des Landeskonservators.

Die Fachleute sind der Auffassung, dass im Umfeld der Kirche eine Beschränkung auf vier Geschosse angezeigt ist und haben dies in ihrer Stellungnahme zum städtebaulichen Planungskonzept bereits im vergangenen Jahr zum Ausdruck gebracht. Darüber hinaus sei aus denkmalpflegerischer Sicht generell die Behandlung der Baudenkmäler des Gerling-Quartiers kritisch zu hinterfragen. Durch die vorgesehenen Aufstockungen drohe eine Zerstörung der fein austarierten architektonischen Proportionen.

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