Köln | aktualisiertEin Kölner Unternehmer spendete im August 2020 an die Kölner Grünen. Anfang September erhielt er ein Dankesschreiben der parteilosen OB-Kandidatin Henriette Reker, die von den Grünen politisch unterstützt wird. Er wollte aber gar nicht an Reker spenden. Die Kölner Grünen sagen, sie haben Wahlkampfspenden, die an Henriette Reker adressiert waren für deren Wahlkampf verwendet, eine Spendenquittung dafür ausgestellt und diese mit einem Dankesschreiben von Henriette Reker, dass sie aus dem Wahlkampfteam von Reker erhielten, an die Spender verschickt haben. Das Dankeschreiben liegt dieser Internetzeitung vor. Aktualisiert: Auf ihrer Wahlkampfwebsite ruft Henriette Reker aktiv dazu auf über die sie unterstützenden beiden Parteien CDU und Grüne zu spenden.

Bürger meldet sich bei dieser Internetzeitung mit Frage

Ein Kölner Unternehmer spendete an die Kölner Grünen. Er wollte die Grünen und deren Wahlkampf unterstützen, nicht aber den Wahlkampf von Henriette Reker. Letzteres war bei Abgabe seiner Spende an die Grünen von ihm so nicht gewünscht. Die Spende erfolgte Mitte August. Anfang September erhielt der Unternehmer eine Spendenquittung der Kölner Grünen und ein Dankesschreiben von Henriette Reker.

Das Dankeschreiben von Henriette Reker

Das Dankeschreiben, das Bündnis 90/Die Grünen Köln an Spender verschickte, trägt im Briefkopf alleine die Anschrift „Wahlbüro Henriette Reker, Große Budengasse 9, 50667 Köln und info@henriette-reker.de“ In dem Dankesschreiben, das dieser Internetzeitung vorliegt, heißt es: „Ich möchte mich herzlich für Ihre Unterstützung für meine Kampagne zur Oberbürgermeisterinnenwahl in Form einer Spende an Bündnis 90/Die Grünen Köln bedanken. Als parteilose Kandidatin wird meine Kampagne aus der Mitte der Bürgerschaft, von Menschen wie Ihnen, getragen. Sie leisten damit einen wichtigen Beitrag für unser gemeinsames Vorhaben: Köln schafft den Wandel, wenn wir uns nicht beirren lassen. In der vor uns liegenden Zeit des intensiven Wettstreits um die besten Ideen und die beste Umsetzung für Köln setze ich weiterhin auf Sie. Sprechen Sie mit Bekannten, Freunden und Nachbarn über die Wahl. Ich würde mit zudem sehr freuen, wenn wir uns auf einer Veranstaltung meines Wahlbüros begegnen würden. Alle Informationen dazu erhalten Sie laufend unter www.hentriette-reker-de“ Dieses Schreiben versandte Bündnis 90/Die Grünen an den Spender.


Aktualisiert: Auf ihrer Wahlkampfseite ruft Henriette Reker aktiv dazu auf über die beiden sie unterstützenden Parteien CDU und Grüne mit einem zweckgebundenen Hinweis zu spenden. Damit ist davon auszugehen, dass auch die Kölner CDU ähnlich verfahren ist, wie die Bündnis 90/Die Grünen Köln. (Die Redaktion fragte bei der CDU Köln an mit der Bitte um Antwort am heutigen Tag, 24. September. Der Screenshot stammt vom 24.9.2020 8:25 Uhr.)

Grüne bestätigen Spenden für den Wahlkampf von Henriette Reker angenommen zu haben

Der Kreisgeschäftsführer der Kölner Grünen Jonathan Sieger schreibt auf Anfrage dieser Internetzeitung: „Spenden, die dezidiert für Henriette Reker bei uns eingegangen sind, wurden für ihren Wahlkampf entsprechend verwendet. Das Wahlbüro von Henriette Reker hat uns eine Dankeschön Briefvorlage für das Grüne Büro vorbereitet. Diese haben wir dann immer gemeinsam mit der Grünen Spendenquittung an den/die Spender*in verschickt.“ Die Anfrage dieser Internetzeitung bezog sich aber auf den oben beschriebenen Fall: Der besagte Unternehmer spendete nicht an Frau Reker, sondern an die Kölner Grünen. Trotz nochmaliger Nachfrage dieser Internetzeitung geben die Kölner Grünen dazu keine Antwort. Das Wahlkampfbüro der Kölner Oberbürgermeisterkandidatin Henriette Reker wurde zu dem Sachverhalt über deren Presse-Mail angefragt. Eine Antwort liegt bis heute 17:00 Uhr nicht vor.

Dies wirft Fragen auf

Henriette Reker ist kein grünes Parteimitglied, sondern eine parteilose Bewerberin um das Amt der Oberbürgermeisterin. Ihr Wahlkampf ist beeindruckend. Top-Look vom Spitzendesigner aus Wuppertal, Großflächen und jede Menge A1 Plakate. Sogar eine Hauswand in der Severinstraße ließ die parteilose Bewerberin Henriette Reker von einem Street Art Künstler gestalten. Dazu kommen Flyer, eine eigene Wahlkampfzentrale und mehr. Ein solcher Wahlkampf verursacht Kosten, die nach dem Kommunalwahlgesetz NRW der Bewerberin nicht erstattet werden, also rein privat getragen werden müssen. Dazu können auch Spenden zählen.

Henriette Reker unterliegt nicht dem Parteiengesetz, die Grünen aber schon. Wie kann eine Partei Parteispenden für eine parteilose Bewerberin entgegennehmen, die Gelder für den Wahlkampf dieser parteilosen Bewerberin verwenden oder an diese weiterleiten und dann eine Spendenquittung ausstellen? Die Kölner Grünen scheinen dem Anschein nach, wie eine Art Dienstleister zu fungieren, indem sie Dankesschreiben der parteilosen Bewerberin verschicken und von dieser vorgefertigt erhielten, die ja eigentlich für die Partei als Parteilose in diesem Sinne eine „Dritte“ ist, auch wenn sie diese politisch unterstützen? Was bedeutet in diesem Zusammenhang die Aussage der Grünen „für ihren Wahlkampf“? Wurden damit Kosten von den Grünen übernommen oder Gelder weitergeleitet und dann vom Wahlkampfteam Reker eingesetzt? Dies bleibt unklar. Denn die Kampagnen waren in der Außenwahrnehmung vollkommen unabhängig voneinander gestaltet. Die Grünen haben einen eigenen Parteispenden-Kodex. Dort steht zum Beispiel: „Bündnis 90/Die Grünen nehmen keine Spenden an, die zum Zwecke der Weiterleitung an Dritte außerhalb der Partei gezahlt werden.“ Der Klarstellung halber: Ob es sich in diesem Fall um eine „Weiterleitung“ handelt bleibt dabei offen und wäre zu klären. (https://www.gruene.de/artikel/gruener-spenden-kodex)

Wer direkt Henriette Reker unterstützen will und dies tat, für dessen Spende dürfte eigentlich nicht das Parteiengesetz gelten. Er kann in diesem Fall der Kandidatin Reker Gelder oder Sachspenden übermitteln. Diese unmittelbaren privaten Zuwendungen für den Wahlkampf von Frau Reker wären zwar als solche zulässig, aber dürften nicht als Parteispenden steuerlich abzugsfähig sein (§34g Satz 1 Nr. 1 EStG). Anders ist das bei Parteispenden an Parteien oder Vereine ohne Parteicharakter, wenn diese Vereine mit eigenen Wahlvorschlägen an Wahlen auf Bundes-, Landes- oder Kommunalebene mitgewirkt haben und der Verein bei der letzten Wahl mindestens ein Mandat errungen hat oder der Verein dem zuständigen Wahlorgan angezeigt hat, dass er mit eigenen Wahlvorschlägen an der nächsten Wahl teilnehmen will. Der Kreisgeschäftsführer der Kölner Grünen Sieger schreibt: „Spenden, die dezidiert für Henriette Reker bei uns eingegangen sind, wurden für ihren Wahlkampf entsprechend verwendet. Das Wahlbüro von Henriette Reker hat uns eine Dankeschön Briefvorlage für das Grüne Büro vorbereitet. Diese haben wir dann immer gemeinsam mit der Grünen Spendenquittung an den/die Spender*in verschickt.“

Autor: Andi Goral