Das Rathaus der Stadt Köln

Köln | Der Kölner Hauptausschuss wird sich heute Nachmittag unter anderem mit der Frage beschäftigen, ob in Zukunft Sitzungen des Rates der Stadt Köln hybrid stattfinden können und einem weiteren Thema „Liste der Großbauprojekte“.

Die Sitzung findet heute Nachmittag rein analog um 16:30 Uhr im Konrad-Adenauer-Saal im Historischen Rathaus statt.

Hybride Ausschusssitzungen im Kölner Stadtrat

Aktuell finden die Sitzungen des Kölner Stadtrates für Ratsmitglieder und die interessierte Öffentlichkeit fast ausschließlich analog statt. Zwei Ausnahmen: Die Ratssitzung und der Stadtentwicklungsausschuss werden live ins Netz übertragen. Aber die heutige Hauptausschusssitzung nicht. Alle demokratischen Fraktionen im Kölner Rates wollten in der Märzsitzung des Digitalisierungsausschusses wissen, wie es um hybride Sitzungen steht. Also um Sitzungen, an denen Ratsmitglieder vor Ort aber eben auch via Bildschirm teilnehmen können.

Aktuell ist dies noch nicht möglich. Die Gemeindeordnung NRW (GO NRW) regelt dies. Der Landtag von NRW beschloss zwar eine Gesetzesänderung, aber es hapert noch in der Umsetzung. Andere Bundesländer wie etwa Bayern ließen hybride Sitzungen in der BayGO schon 2021 – also während der Pandemie – zu, wenn der Gemeinderat dies in seiner Geschäftsordnung verankerte. Allerdings war dies zunächst bis Ende 2022 befristet. Seit dem 1. Januar 2023 ermöglicht Art 47a BayGO hybride Sitzungen ohne zeitliche Befristung. Die Gemeinderatsmitglieder, die hybrid zugeschaltet sind,  können allerdings nicht an Wahlen teilnehmen. Auch eine Teilnahme im nichtöffentlichen Teil ist für Ratsmitglieder möglich, wenn die virtuell anwesenden Mitglieder des Gemeinderates in ihrem Verantwortungsbereich und Umfeld die Nichtöffentlichkeit sicherstellen. Allerdings müssen die Gemeinderatsmitglieder sowohl analog und virtuell die gesamte Zeit akustisch und optisch im Ratssaal sichtbar sein.

Der Landtag von NRW verabschiedete am 6. April 2022 das „Gesetz zur Einführung digitaler Sitzungen für kommunale Gremien und zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften“. Damit schafft der Gesetzgeber in § 47a GO NRW die Möglichkeit hybrider Sitzungen der Kommunalgremien in kritischen Notlagen und ohne besondere Ausnahmefälle „hybride Sitzungen“ von Ratsausschüssen durchzuführen (§ 58a GO NRW). Entscheidend bleibt die kommunale Selbstverwaltung, also der Stadtrat selbst, der letztendlich entscheiden muss, ob hybride Sitzungen möglich sind. Dies muss er in seiner Geschäftsordnung verankern.  

In NRW fehlt allerdings noch die Zulassung einer entsprechenden Softwarelösung, mit der hybride Sitzungen der kommunalen Gremien möglich wären. So stellt die Kölner Stadtverwaltung fest, dass die Gemeindeprüfungsanstalt drei Zulassungsanträge derzeit bearbeite, aber noch keine Anwendung zugelassen habe. Das Land NRW machte konkrete Vorgaben für die technische und organisatorische Umsetzung mit der Digitalsitzungsverordnung (DigiSiVO) und einer Verwaltungsvorschrift zur Zulassung von Anwendungen bei der Bild-Ton-Übertragung und digitaler Abstimmungen in der Verwaltungsvorschrift Anwendungszulassung Digitalsitzungen (VV AnwendZulDigiSi). Damit fehlt im Moment zwar nicht die Gesetzesgrundlage, sondern die technische Voraussetzung für hybride Ratssitzungen in Köln.

Wenn es soweit ist, will die Kölner Stadtverwaltung der Politik eine Vorlage zum Beschluss vorlegen, mit der dann hybride Sitzungen möglich werden könnten. Wie hoch die Kosten sein werden, konnte die Stadtverwaltung dem Hauptausschuss heute nicht vorlegen.

Großbauten in Köln

Die Kölner Politik debattiert seit Monaten die „Liste der Großbauprojekte“, die die Stadtverwaltung vorlegte. Darin führte sie die Projekte auf, die ein Investitionsvolumen von 10 Millionen Euro überschritten. Heute wird die „Liste der Großbauprojekte“ erneut im Hauptausschuss Thema, wie auch der Antrag der Linken für Ratssitzung am 23. März, der heute beraten wird, dass Projekte gestrichen werden oder priorisiert werden sollen. Die Stadtverwaltung gibt der Kölner Politik den aktuellen Sachstand zudem zur Kenntnis.

Volt mit Fragen zur U3-Kindertagespflege

Die Fraktion von Volt beschäftigte sich mit der Frage nach der Qualifizierung von Kölner:innen, die in der Kindertagespflege Leistungen anbieten. Diese müssen nach dem Kompetenzorientierten Qualitätshandbuches (QHB), das vom Deutschen Jugendinstitut DJI entwickelt wurde, nach aktuell geltender Rechtslage in NRW, über vertiefte Kenntnisse in der Kindertagespflege verfügen. Die Stadtverwaltung teilte nun mit, wie die Kompetenzen verteilt sind:

• QHB 300*: 1 Kindertagespflegeperson
• QHB 160: 27 Kindertagespflegepersonen
• QHB 80 (Qualifikation von sozialpädagogischen Fachkräften): 1 Kindertagespflegeperson
• Anschlussqualifizierung „160+“ nach QHB: 88 Kindertagespflegepersonen
• Qualifizierung nach DJI-Curriculum im Umfang von 160 Stunden: 748 Kindertagespflegepersonen
• Qualifizierung nach DJI-Curriculum im Umfang von 80 Stunden: 98 Kindertagespflegepersonen

*Die Zahlen geben an, über wieviel Unterrichtseinheiten die Qualifizierung erfolgte.

Im Jahr 2022 erteilte die Stadt Köln 86 Menschen eine Pflegeerlaubnis nach §43 SGB VII. Drei Antragsteller:innen erhielten keine Erlaubnis in Ermangelung fachlicher oder persönlicher Eignung. Im August 2022 erhob die Stadt Köln insgesamt Elternbeiträge in Höhe von 946.300,74 Euro in der Kindertagespflege.

Der Hauptausschuss debattiert zudem über einen Antrag der SPD und der FDP Fraktion zur Kölner Außengastronomie. Die Bezirksvertretung Innenstadt beschloss bereits ein Moratorium.

ag