Köln | LIVETICKER | aktualisiert | In seiner 30. Sitzung in diesem Jahr bringt die städtische Verwaltungsspitze Oberbürgermeisterin Henriette Reker und Kämmerin Klug am heutigen Dienstag, 11. Juli, den Haushaltsentwurf für das Jahr 2018 in den Rat ein, der diesen nun beraten wird. So früh und pünktlich, wie schon lange nicht mehr. Gleich zwei Proteste fanden vor der Ratssitzung statt. Die Grundschüler aus der Michael-Ende-Schule forden den Bau einer Turnhalle. Der Verein „Soziales Wohnen“ fordert bezahlbaren Wohnraum für Menschen in Wohnungsnot.

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Report-K berichtet live aus der Ratssitzung.
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Report-K berichtete im Livestream vom Protest der Grundschüler vor der Kölner Ratssitzung

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200 Grundschüler fordern Sporthalle

Die Michael-Ende-Schule demonstriert mit 200 Grundschülern, vor dem Kölner Rathaus, für eine Sporthalle in ihrer Einrichtung.

„Soziales Wohnen“ – spontane Kundgebung im Kölner Rat

Mitglieder des Vereins „Soziales Wohnen“ betreten die Kölner Ratssitzung mit einem großen Plakat und fordern „Keine Vertreibung aus Mülheim-Süd“. Damit appelliert der Verein an die Kölner Politik. Weiterhin fordern sie bezahlbaren Wohnraum für Menschen in Wohnungsnot. Sie bezeichnen das Stadtentwicklungsgebiet Mülheim-Süd als neues „Schikeria Viertel“, das langfristig die Mietpreise in den angrenzenden Wohngebieten nach oben treiben werde.

Zu Beginn der Ratssitzung bedankte sich Oberbürgermeisterin Henriette Reker bei dem ehemaligen Polizeipräsidenten Jürgen Matthies. Die Zusammenarbeit sei immer sehr vertrauensvoll abgelaufen. Gleichzeitig begrüße sie die Entscheidung und die zukünftige Zusammenarbeit mit dem neuen Kölner Polizeipräsidenten Uwe Jacob.

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Einbringung des Entwurfs der Haushaltssatzung für das Jahr 2018 – „Köln kann mehr“

„Köln steht vor großen Herausforderungen, die wir uns selbst zuzuschreiben haben und die die auf uns zukommen. Eines davon ist der Bau“, betont Reker zu Beginn der Ratssitzung. Sie werde für die Sommerpause die Dezernate 1, 6 und 8 an einer neuen Organisationsstruktur erarbeiten lassen.

Der Haushalt stellt die Grundlage der Haushaltswirtschaft der Stadt Köln dar. Er besteht aus Ergebnisplan und dem Finanzplan inklusive Anlagen und ist unterteilt in Teilpläne. Diese sind produktorientiert.

So früh wie noch nie haben OB Reker und Kämmerin Klug den Haushaltsentwurf für das Jahr 2018 vorgelegt

Stadtkämmerin Gabriele C. Klug legt den Haushaltsentwurf für das Jahr 2018 vor: Mit 4,46 Millionen Euro sei das Etat für das Jahr 2018 das größte Etat in der Geschichte der Stadt Köln. Der Haushalt der Stadt Köln für das Jahr 2048 weise zudem mit 2,5 Prozent die geringsten Entnahmen aus der Allgemeinen Rücklage seit Jahren aus. Das angestrebte Finanzziel ab dem Jahr 2023 eine Inanspruchnahme der Allgemeinen Rücklagen zur Deckung defizitärer Haushalte auszuschließen, werde mit diesem Haushaltsentwurf unterstützt, betonen Oberbürgermeisterin Henriette Reker und Kämmerin Gabriele Klug.

Mittelfristiges Ziel sei es ab dem Jahr 2023 eine Inanspruchnahme der allgemeinen Rücklagen zur Deckung defizitärer Haushalte auszuschließen. Langfristiges Ziel seien die tragfähigeb Finanzen, erklärt Kämmerin Klug.

Beschluss: Der Rat nimmt den Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2018 mit ihren Anlagen nach Grundsatzreden der Oberbürgermeisterin und der Stadtkämmerin entgegen und verweist ihn zur weiteren Beratung in die Bezirksvertretungen, den Jugendhilfeausschuss, den Integrationsrat und den Finanzausschuss.

Die Grundsatzreden von Oberbürgermeisterin Henriette Reker und Kämmerin Gabriele Klug finden Sie am Ende des Artikels im Wortlaut.

Hinweis der Redaktion: Mit der Einbringung eines Haushaltes übergibt die städtische Verwaltung ihre Haushaltsplanung an die Politik zur Beratung. Nach den Haushaltsplanberatungen durch die Politik wird in einer der folgenden Ratssitzungen dann der Haushalt vom Rat der Stadt Köln beschlossen.

Mittlerweile liegt der Redaktion auch ein Statement von Martin Börschel, SPD, vor: „Wir werden jetzt sehr genau hinschauen, wie sich der Etat für das kommende Jahr genau gestaltet.Denn wie die Kämmerin selbst ausgeführt hat, ist noch mit erheblichen Veränderungen zu rechnen, die jetzt noch nicht absehbar sind. Uns fehlt also derzeit noch die konkrete Beratungsgrundlage.
Auf den ersten Blick ist der Haushaltsplan ambitionslos und ohne Visionen für die Stadtgesellschaft. Bemerkenswert ist, dass die meisten Verbesserung nicht auf eigene Impulsen und Anstrengungen beruhen, sondern im Wesentlichen auf externen Faktoren der guten Wirtschaftslage und niedrigen Zinsen. Dass die Oberbürgermeisterin nach eigener Aussage den strukturierten Konsolidierungsprozess noch nicht gestartet hat, erfüllt mich allerdings mit großer Verwunderung.“

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Tagesordnung

Schenkungen / Vermächtnisse / Erbschaften

Der Rat der Stadt Köln nimmt die Schenkung eines Kunstwerkes der Künstlerin Avery Singer durch Outset GermanySwitzerland, Berlin mit großem Dank an. Auch die Spende an das Museum Ludwig in Höhe von 35.000 Euro für 2018 und 30.000 Euro für 2019 von der Stiftung Kunst, Kultur und Soziales der Sparda-Bank West zur Verwendung für den „Langen Donnerstag“ wurde mit großem Dank angenommen. Zudem nimmt der Rat der Stadt Köln nimmt mit großem Dank das Schenkungsangebot eines Vorhangschienenarmreifes des Schweizer Schmuckkünstlers Bernhard Schobinger durch Frau Dr. Heliod Spiekermann an. Der Rat der Stadt Köln nimmt die Sanierung der Reliefs am Heinzelmännchenbrunnen durch die Cölner Hofbräu P. Josef Früh KG in Höhe von bis zu 180.000 Euro als Schenkung dankend an.

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Anträge des Rates / Vorschläge und Anregungen der Bezirksvertretungen

„Kinderfreundliche Kommune“

2013 hat die Stadt Köln die Vereinbarung zur „Kinderfreundlichen Kommune“ unterschrieben. Die Vereinbarung geht einher mit der Vorlage eines Aktionsplans zu den Themenbereichen „Vorrang des Kindeswohls/Kinderrechte in allen Verwaltungsebenen“, „Kinderfreundliche Rahmengebung“, „Partizipation von Kindern und Jugendlichen“ und „Information über Kinderrechte und Beteiligungsmöglichkeiten“, nach dessen Anerkennung das Prüfsiegel „Kinderfreundliche Kommune“ verliehen werden kann. Es gibt bereits etliche kleine bis mittelgroße Kommunen, die als kinderfreundliche Kommune ausgezeichnet worden sind. Köln wäre jedoch die erste Millionenstadt und damit weg- und richtungsweisend für andere Großstädte.

Der Rat der Stadt Köln beauftragt daher die Verwaltung, dem Jugendhilfeausschuss und dem Rat der Stadt Köln den seit 2013 von der Stadt Köln in Kooperation mit dem Verein „Kinderfreundliche Kommune e.V.“ entwickelten Aktionsplan „Kinderfreundliche Kommune“ vorzulegen und für den Haushalt 2018 im Rahmen der definierten verwaltungsinternen Leitprojekte ausreichend Mittel zu seiner strategischen Entwicklung und praktischen Umsetzung einzuplanen.

Aufbauend auf den bisherigen Beschlüssen sollen die unten genannten Zielvorhaben

die bisherigen Aktivitäten der Verwaltung ergänzen und erweitern. Der Schwerpunkt der konkreten Maßnahmen soll zunächst auf der Förderung der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen und ihrer Interessenvertretung liegen. Dazu bedarf es der Koordination durch ein Jugendbüro, in dem Verwaltung und Jugendring die Zielvorhaben in enger Zusammenarbeit weiterentwickeln. Das Angebot soll sich an alle Kinder und Jugendliche richten und auch einen besonderen Augenmerk auf die nicht organisierten Jugendlichen haben, die hiermit auch erreicht und eingebunden werden sollen. Dabei soll sich die Stadt Köln an dem mehrfach ausgezeichneten Partizipationskonzept der Stadt Nürnberg orientieren.

Debatte

Dr. Helge Schliben: uns geht es nicht um ein Prüfsiegel, sondern was hinter diesem Prüfsiegel steckt. Wichtig sei es, dass sich die Stadt Köln auch als kinderfreundliche Kommune zeigen kann. Der Schwerpunkt liege dabei bei der Förderung und Beteiligung der Kinder

Beschluss:

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Förderung der E-Mobilität im ÖPNV

Als  ein  weiterer  Baustein  einer  emissionsarmen  Mobilitätsentwicklung  im  Rahmen  von „KölnMobil 2025“ wird der Umstieg auf E-Mobilität beim ÖPNV-Dienstleister  KVB AG weiter gefördert.

Beschluss: Antrag beschlossen. Änderungsantrag der Linken wiederlegt.

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„Landesrechtlichen Mieterschutz für Köln erhalten!“
Die SPD unterstreicht die Notwendigkeit, in der wachsenden Stadt für ausreichenden und bezahlbaren Wohnraum zu sorgen. Insbesondere müssen die landesrechtlichen Möglichkeiten bestehen bleiben, um den Druck auf den Mietwohnungsmarkt zu lindern. Diese ergänzen die vom Rat beschlossenen Instrumente des Stadtentwicklungskonzeptes Wohnen, hier insbesondere die Mobilisierung von ausreichenden Flächen für neue Wohnungen. Der Rat der Stadt Köln schließt sich der Bewertung des Städtetags Nordrhein-Westfalen an und spricht sich daher für den Erhalt folgender Regelungen für das Gebiet der Stadt Köln aus: Kappungsgrenzenverordnung, Mietpreisbegrenzungsverordnung, Kündigungssperrfristverordnung, Umwandlungsverordnung, kommunale Kompetenz zur Einführung von Zweckentfremdungsverboten sowie des Wohnungsaufsichtsgesetzes im Übrigen.

Der Rat fordert die Landesregierung und den Landtag auf, Änderungen zu Lasten Kölns nicht vorzunehmen und auf die Aufhebung der vorgenannten Bestimmungen zu verzichten. Er fordert die Kölner Landtagsabgeordneten auf, in diesem Sinne auf die Landesregierung einzuwirken und im Landtag entsprechend zu agieren.

Debatte:

Michael Frenzel, SPD: Köln ist eine wachsende Stadt und wir stecken mitten in einer Kriese, betont Frenzel. Das wichtigste sei daher, so Frenzel, bauen, bauen bauen.

Bernd Petelkau, CDU: Eine Zieksetzung sei besonders wichtig: bezahlbaren Wohnraum für Bürgerinnen und Bürger in NRW. Auch auf Landesebene sei nun sichtbar, dass CDU und FDP nun schneller an Wohnungen kommen wird, betont Petelkau. Petelkau spricht auch über die Wichtigkeit der Digitalisierung in Planungsprozessen.

Jörg Frank, Grüne: „Das Thema sollten wir Ernsthaft angehen“. Der aktuelle Koalitionsvertrag in NRW sei eine zusätzliche Last für Köln, so Frank. Städteinteressen sollten im Vordergrund stehen und keine ideologischen Koalitionsvereinbarung. Die städtischen Interessen einer Wachsenden Stadt sollten im Mittelpunkt stehen, denn nicht alles was eine Landesregierung macht muss auch das gute und richtige sein.

Michael Weisenstein, Linke: Sei erschrocken von Petelkaus Einstellung. Denn es sei nicht die CDU die den Wohnungsbau voranbringe. Das Programm der CDU auf Landesebene sei eine Politik gegen die Metropolen und auch gegen Köln. „Sie lassen Köln mit ihrer Politik im Stich“, betont Weisenstein.

Ralph Sterck, FDP: Mietpreisbremse, etc., das sind die Dinge die den Wohnungsbau in Köln zum erlegen bringen, sagt Sterck. Sie müssen jetzt umschalten, so Sterck weiter, denn die Politik bisher, mit Rücksicht auf die Grünen, werden hier keine Wohnungen gebaut. 

Beschluss: Der Ersetzungsantrag wurde beschlossen.

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Linke: „GAG stärken: Mehr preiswerter Wohnraum für Köln ist machbar!“

Der Rat begrüßt die Bemühungen der Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker und des Herrn Beigeordneten Höing eine Vereinbarung mit der Wohnungswirtschaft abzuschließen. Die Vereinbarung zwischen der Stadt Köln (siehe Interview des Beigeordneten Herrn Höing vom 18.06.2017) und der Kölner Wohnungswirtschaft soll nicht nur die Zielgröße von 6.000 neu gebauten Wohnungen pro Jahr enthalten, es ist darüber hinaus festzulegen, dass davon mindestens 2.000 Wohnungen im geförderten Sektor zu errichten sind. Die GAG soll von den 2.000 vorgesehenen geförderten Wohnungen 1.200 Einheiten pro Jahr bauen. Von den Wohnungsbaugenossenschaften, den kirchlichen Wohnbauunternehmen und der privaten Wohnungswirtschaft sind ab 2018 somit mindestens 800 geförderte Mietwohnungen pro Jahr zu bauen.

Änderungsantrag der SPD-Fraktion

Debatte:

Jörg Detjen, die Linke: „Der Kölner Mangel an bezahlbaren Wohnraum richtet einen gewaltigen, wirtschaftlichen und sozialen schaden an“, sagt Detjen. Ein Aufbruch sei notwendig, anders würde es nicht mehr funktionieren. Jedes Jahr sollten 6.000 Wohnungen gebaut werden, das wäre ein Anfang, betont Detjen. Mindestens 2.000 davon könnten geförderter Wohnungsbau sein. Realistisch sei seiner Meinung der Bau von mindestens 1.2000 Wohnungen im geförderten Bereich. Es muss schneller gehen und es muss sich endlich was verändern, fordert Detjen.

Michael Frenzel, SPD: „Die GAG ist ein Wirtschaftsunternehmen und muss auch unter diesen Bedingungen wirtschaften. Wir brauchen eine Verwaltung die wirklich 6.000 Wohnungen im Jahr auch baut. Wohnungsbau sollte Chefsache sein, genau wie in Hamburg“, betont Frenzel. Sich wie die Linke nur auf die GAG zu konzentrieren sei einseitig, ergänzt Frenzel. Wichtig sei es, dass Ziel, 2.000 geförderte Wohnungen im Jahr zu Bauen, im Auge zu behalten.

Kirsten Jahn, Grüne: Mehr preiswerter Wohnraum für Köln, so Jahn, sei eine wichtige und vor allem richtige Aussage. „Ihr müsst 30 Prozent geförderten Wohnraum bauen“, betont Jahn. Ziel der GAG sei es gemischte Quartiere zu entwickeln. Daher sei es die Aufgabe von allen Wohnungsunternehmen geförderten Wohnraum zu schaffen, sagt Jahn. Zudem sei die GAG nicht eine 100 prozentige Gesellschaft der Stadt, sondern auch immer noch eine Aktiengesellschaft, sagt Jahn. Jahn fordert dass dieser Antrag an drei Ausschüsse weitergegeben werden soll, denn es sei eine gemeinschaftliche Aufgabe für den Wohnungsbau zu sorgen

Ralph Sterck, FDP: „Ich habe große Sympathie für die Geschäftspolitik der GAG, aber das was die Linken fordern geht zu weit“, sagt Sterck.

Beschluss: Der Antrag wird weitergegeben an den Bauentwicklungs-, Finanz- und Sozialausschuss.

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CDU, Bündnis 90/Die Grünen und Gruppe GUT betreffend „Klimapartnerschaft mit einer indigenen Gemeinde in Peru“
Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen ihrer Aktivitäten für Klimapartnerschaften im Klima-Bündnis der europäischen Städte und Gemeinden eine weitere Klimapartnerschaft mit einer indigenen Gemeinde im Amazonasgebiet Feconau/Yarinacocha in der Provinz Pucallpa in Peru aufzubauen. Mit dieser Klimapartnerschaft soll die indigene Gemeinschaft in ihrem Engagement für den Erhalt des Regenwaldes und ihrer Lebensgrundlagen unterstützt werden. Die Klimapartnerschaft soll mit der „Servicestelle Kommunen in der Einen Welt“ (SKEW) sowie mit dem „Klimabündnis in der Einen Welt“ und mit Beteiligung von in Köln bereits aktiven bürgerschaftlichen Initiativen (NGOs) und Institutionen, wie z.B. dem Institut für Ökologie und Aktions-Ethnologie (INFOE), entwickelt werden. Der Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen/Vergabe/Internationales und der Ausschuss Umwelt und Grün werden über die weitere Umsetzung informiert bzw. ihnen werden notwendige Beschlussvorlagen zugeleitet.

Debatte:

Andreas Wolter, Grüne: „Klimaschutz fängt bei der eigenen Haustür an.“ Wir sind teil der Lösung beim Klimaschutz, betont Wolter. Mit einem guten Beispiel gehe München voran, erklärt Wolter. Mit Klimapartnerschaften setzen wir ein gutes Beispiel im Zeichen des Klimaschutzes.

Thor-Geir Zimmermann, Gute Wählergruppe Köln: „Was wir brauchen ist ein Maximum an Fuß- und Radverkehr“, sagt Zimmermann. Auch mögliche Fahrverbote seien nötig.

katja hoyer, fdp: es gibt bereits einige klimapartnerschaften, aber drei ist eine gute zahl und dabei muss es bleiben

Beschluss: Antrag beschlossen

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SPD: betreffend „Klima und Lebensqualität in unseren Veedeln verbessern – Offensive für Dach- und Fassadenbegrünung“

Der Trend zum Leben in der Stadt ist ungebrochen. Immer mehr Menschen zieht es in die urbanen Quartiere. Dies bringt die Notwendigkeit weiterer baulicher Verdichtung zur Schaffung von Wohnraum mit sich. Auch der motorisierte Individualverkehr mit den entsprechenden negativen Auswirkungen bei CO₂-Emissionen und Feinstaubbelastung wird vor diesem Hintergrund nicht kurzfristig abnehmen.

Im Sommer ist es deutlich spürbar: So schön diese Jahreszeit in der Stadt auch sein kann, flirrende Hitze in den Straßen und fehlende Abkühlung in der Nacht machen Anwohnerinnen und Anwohnern zu schaffen und stellen eine gesundheitliche Belastung dar. Insbesondere gilt dies auch für Negativrekorde bei der Feinstaubbelastung, die in den betreffenden Hot-Spots gerade an heißen Tagen leider immer wieder zu verzeichnen sind.

Die konsequente Erhaltung und Schaffung einer urbanen grünen Infrastruktur gewinnt daher – neben weiteren wichtigen Handlungsansätzen zur Anpassung an den Klimawandel – weiter an Bedeutung und muss wesentlicher Bestandteil nachhaltiger ökologischer und gesundheitsfördernder Stadtentwicklung sein. Dabei muss die gesamte Bandbreite der verschiedenen Elemente grüner Infrastruktur in den Blick genommen und bestehende Potenziale für mehr Grün in der Stadt gehoben werden. Hier besteht bei Dach- und Fassadenflächen ein Handlungsfeld mit bislang nicht ausgeschöpften Möglichkeiten zur Verbesserung von Klima und Lebensqualität in unserer Stadt.

Debatte:

Rafael Struwe, SPD: Die Stadt müsse hier frühzeitig mit guten Beispiel voran gehen.

Katharina Welcker, CDU: Welcker möchte die Anträge in den Fachausschuss übergeben

Katja Hoyer, FDP: „Ich bin der Meinung der Antrag ist gut und er kann heute hier entschieden werden“

Thor-Geir Zimmermann, Gute Wählergruppe Köln: Die Ratsgruppe Gut lehne den Antrag ab, da sie der Meinung sind, dass es nicht zu einer Merheit gemeinsam mit den rechten Gruppen im Rat kommen sollte.

Petelkau verlangt eine 2-minütige Pause zur Absprache: 

Beschluss: Der Vertragungsantrag wurde beschlossen. Somit wird in der der nächste Sitzung entschieden.

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Satzungen

Hochwasserschutzzonenverordnung Poll bis Rheinpark Deutz

Der Rat der Stadt Köln beschließt den Erlass der Ordnungsbehördlichen Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Bereich der mobilen Hochwasserschutzanlagen auf dem Gebiet der Stadt Köln, Ortslage Poll bis Rheinpark Deutz.

Beschluss: Erlass beschlossen

Änderung der Zuständigkeitsordnung der Stadt Köln hier: Stärkung der Bezirke

Der Rat beschließt die Neufassung der Zuständigkeitsordnung der Stadt Köln in der als Anlage 2 beigefügten Fassung. Die Verwaltung wird beauftragt, nach einem Zeitraum von einem Jahr einen Erfahrungsbericht über die Auswirkungen der Änderung der Zuständigkeitsordnung vorzulegen. Dabei sollen u. a. folgende Faktoren Berücksichtigung finden: zusätzlicher Verwaltungsaufwand, zeitliche Verzögerung von Entscheidungen, Entwicklung der Sitzungen der Bezirksvertretungen im Hinblick auf Dauer und Anzahl der behandelten Vorlagen.

Andreas Hupke, Bezirksbürgermeister: „Diese Beschlussvorlage ist ein erster Schritt in die richtige Richtung.“

Bechluss: Änderung der Zuständigkeitsordnung Beschlossen.

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Allgemeine Vorlagen

Wirtschaftsplan des Wallraf-Richartz-Museums & Fondation Corboud der Stadt Köln für das Wirtschaftsjahr 2017
Beschluss: Der Rat stellt gemäß § 5 der Betriebssatzung i.V. mit § 4 der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (EigVO) den Wirtschaftsplan der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Wallraf-Richartz-Museum & Fondation Corboud der Stadt Köln für das Wirtschaftsjahr 2017 fest. Die Betriebsleitung wird ermächtigt, zur recht zeitigen Leistung von Ausgaben Kassenkredite bis zu einem Höchstbetrag von 500.000 € in Anspruch zu nehmen

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Der Kalkberg

Beschluss zum kombinierten Planungs- und Baubeschluss zur nutzungsunabhängigen Haldenstabilisierung des Kalkbergs, Bauabschnitte 2 und 3 wurden beschlossen. In der Debatte forderte für die Grünen Gerd Brust, dass die Prüfung der Alternativstandorte der Hubschrauberlandestation der Politik vorzulegen sei. Stadtdirektor Keller erklärte, dass die Stadt Alternativstandorte für die Kölner Rettungshubschrauber bald präsentiert werde. Die Linke kritisierte die geänderte Planung für die Zufahrtstraße zur Rettungshubschrauberstation entgegen der Empfehlung der Gutachter des Büros Grün und Benner. Die Linke will zudem eine Bürgerinformationsveranstaltung, damit diese informiert werden. Der Antrag der Linken scheiterte.

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Das neue Frischezentrum kommt nach Marsdorf

Jahrelange Diskussionen im Kölner Stadtrat prägen die Entscheidung um den Standort für den Großmarkt, der heute modern Frischezentrum genannt wird. Das ehemalige Gelände des Großmarktes wird von der Stadt Köln zum städtebaulichen Projekt „Parkstadt Süd“ entwickelt. Daher muss ein neuer Standort gefunden werden. Der Vorschlag zu interkommunalen Lösungen scheiterte, Daher beschloss heute der Rat den Standort Marsdorf. Die SPD machte klar, dass es um 2.000 Arbeitsplätze für Köln gehe und forderte dazu auf die Verkehrsinfrastruktur im Kölner Westen bis 2024 so zu ertüchtigen, dass der dann anschwellende Verkehr aufgenommen werden könne. Die CDU will den Dialog mit der IG Großmarkt aufnehmen und präferiert eine Betreibergenossenschaft durch die IG Großmarkt. Pettelkau machte deutlich, dass man keine Investitionsruine in Marsdorf stehen haben möche und gab zu bedenken, dass die Wirtschaftlichkeitsberechnung derzeit nach einer Studie durch Wirtschaftsdezernentin Ute Berg noch nicht gegeben sei. Die CDU fordert eine erneute Berechnung der Wirtschaftlichkeit und machte klar, wenn diese nicht gegeben sei, dann müsse sich die Stadt auch gegen einen neuen Großmarkt entscheiden.
Reinhard Houben, FDP, kritisierte die Aussagen von Bernd Pettelkau, CDU, dass dieser das ökonomische Modell in Frage stellte und dass nach einer Standortdiskussion die im Jahr 1995 begonnen habe. Houben befürchtet, dass selbst nach heutigem Beschluss immer noch nicht klar sei ob es ein Frischezentrum gebe oder nicht. Die Standortentscheidung für Marsdorf ist heute gefallen.

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Die Diskussion um die Sanierung des Römisch-Germanischen Museums

Andreas Pöttgen, SPD, sieht das nächste Chaos im Rahmen der Sanierung des Römisch-Germanischen Museums auf die Stadt zurollen. Er fragte warum die Stadt das Haus offen lassen will, obwohl diesem Plan das Bauaufsichtsamt widerspreche. Pöttgen fordert mehr Planung bevor man baue, damit nicht wieder Probleme wie bei der Oper entstehen. Die SPD ist für eine Generalsanierung des Hauses, aber gegen die Art und Weise der Planung.

Der kulturpolitische Sprecher der CDU Elster, sagt, dass die Vorlage aus der Kulturverwaltung nicht tragfähig sei und dort die Planung versäumt worden sei. Die CDU will erst die Planung haben, ob man eine Sanierung im laufenden Betrieb durchführen kann und das Museum offen halten. Also so weit in Stand setzen, damit ein Offenhalten des Museum möglich ist. Die CDU präferiert eine externe Vergabe der Planungsleistungen mit dem Hinweis, dass die städtischen Planer überlastet seien.

Brigitta von Bülow, machte deutlich, dass die Politik davon ausgegangen sei, dass die Beschlüsse der Politik umgesetzt werden und die Planungen vorangetrieben worden seien. Aber das sei nicht der Fall gewesen. „Wir wussten vieles nicht“, sagt von Bülow und machte klar wie der Roncalliplatz in kurzer Zeit aussehen werde: Domhotel leer, Kösel-Haus leer und RGM leer. Daher plädieren die Grünen für eine Offenhaltung des Museums, um die Visitenkarte der Stadt nicht zur völligen städtischen Wüste verkommen soll. Es sei unverantwortlich das Museum sechs Jahre lang außer Betrieb zu setzen, aus bildungspoltischen, kulturellen, wissenschaftlichen und toruistischen Gründen.

Ulrich Breite, FDP, die Vorgänge um das RGM seien nicht mehr den Kölnern zu erklären. Die FDP habe kein Vertrauen, dass das RGM fertig werde. Die Prominenz des Standortes erlaube nicht so lange zu planen, daher habe sich die FDP für eine externe Vergabe ausgesprochen. Für Breite bietet der Totalunternehmer den Vorteil, dass dieser die Gesamtverantwortung inne habe.

Gisela Stahlhofen, die Linke, sagt ja zur Sanierung und erinnerte an die Euphorik rund um die historische Mitte, die dazu führte, dass sich die Generalsanierung des Römisch-Germanischen Museums verzögerte, obwohl diese beschlossen war. Die Linke und Piraten hatten damals gegen den Stopp der Generalsanierung gestimmt. Stahlhofen machte noch einmal deutlich, dass die „Betriebserlaubnis erlösche“. Stahlhofen fordert eine gute Planung.

Martin Börschel, SPD, sieht als kleinsten Nenner der Einigung nur die Generalsanierung des römisch-germanischen Museums zu guten Konditionen und gehaltvoll. Für die SPD gehören Bauen zum Baudezernat. CDU, FDP und Grüne würden sich aktuell zum Interim nicht äußern. Dass sich CDU, Grüne und FDP nicht auf die Frage der Bauaufsicht einließen sei unverantwortlich, vor dem Hintergrund eines Offenhaltens des Museums während der Sanierung. Börschel machte deutlich, dass alle Baukatastrophen in Deutschland mit schlechter Planung begonnen. Daher präferiere die SPD eine gute Planung und Einbindung der städtischen Verwaltung. Die Verwaltung mache deutlich, dass auch ein Totalunternehmer kontrolliert werden müsse. Börschel warf CDU, FDP und Grünen unverantwortlich zu handeln und über die Köpfe der Verwaltung zu entscheiden.

Die CDU machte deutlich, dass man die Planungsleistung auch aus Qualtiätsgründen extern vergeben wolle. Bernd Pettelkau nannte als Beispiel für ein Interim mit problematischem Brandschutz das Staatenhaus, wo jetzt Feuerwehrmitarbeiter abgestellt seien.

Oberbürgermeisterin Henriette Reker machte deutlich, dass die Parteien nicht weit von einander entfernt seien. Von der Gebäudewirtschaft erklärte Rinnenburger den Unterschied und machte deutlich, dass ein Totalunternehmer nicht nur die Planung, sondern auch die Ausführung übernehme.

Verkehrsdezernentin Andrea Blome, vertrat Baudezernent Höing und trug den Vorschlag der Verwaltung vor: einen Teil der Planung zu vergeben, wie etwa die Grundlagenermittlung und Vorentwurf, um diese unverzüglich auf den Markt zu bringen und diese Teile der Planung zu beauftragen und parallel die Rahmenterminplanung und Frage Totalunternehmer oder Generalunternehmer zu vergleichen und der Politik dies zur Entscheidung vorzulegen.

Dieser Punkt soll am Ende der Tagesordnung noch einmal aufgegriffen werden, wenn die städtische Verwaltung einen neuen Textvorschlag entwickelt hat.

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Erweiterungsbau Wallraf-Richartz-Museum & Fondation Corboud kann geplant werden
Für die SPD machte Halberstadt-Kausch deutlich, dass man wissen wolle, für was die städtische Verwaltung bei diesem Projekt 14 Millionen Euro Planungskosten ansetze, nachdem der Rat bereits 900.000 Euro bewilligt habe. Es sei nicht deutlich für was geplant werde, denn die Stadt plane im Rahmen des Erweiterungsbaus des WRM-Museum Repräsentationsräume für die Verwaltung und die Fraktionen. Die SPD fordert keine Repräsentationsräume, sondern Arbeitsräume für die städtische Verwaltung, die nahe am Rathaus sein sollten und dafür die Dienststellen, die in Büroräumen die angemietet sind untergebracht sind, dorthin umziehen. Die Linke fordert grundlegende Zahlen und Fakten und lehnt den Antrag ab, weil noch ein weiteres Großprojekt aufgesetzt werde, bevor die anderen abgeschlossen sind. Zudem müsse zuvor geplant werden.

Die FDP, Ulrich Breite, unterstützt die Oberbürgermeisterin, dass man mit dem Projekt vorankomme. Er machte klar, dass es sich noch nicht um einen Baubeschluss, sondern um einen Planungsbeschluss handele und es sei Zeit den Startschuss für das Projekt zu geben.

Oberbürgermeisterin Reker ließ Petra Rinnenburger von der Gebäudewirtschaft erklären woher die 14 Millionen Euro für die Planungsphase kommen, da die Politik derzeit der Verwaltung in Bauabwicklungen keinen Vertrauensvorschuss schenke. Die Grünen hatten Beratungsbedarf und daher wurde die Sitzung unterbrochen. Reker machte deutlich, dass der Rat vor 17 Jahren eine Entscheidung getroffen habe und man sich in der Verpflichtung dieser Entscheidungen als Nachfolger derer, die entschieden haben, verantwortlich fühlen kann.
Die Stadt Köln wird jetzt einen Erweiterungsbau mit einem Verbindungsbauwerk zum WRM und eine Blockrandbebauung für die Stadt Köln planen.

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Drogenkonsumraum am Hauptbahnhof länger aufhalten

Die SPD will, dass die Gelder, die für den Drogenkonsumraum am Neumarkt geplant waren, auf die anderen Drogenhilfestellen in Köln verteilt werden, da die Realisierung des Drogenkonsumraums am Neumarkt in diesem Jahr nicht mehr zu schaffen sei. Die Linke will im Rahmen der städtebaulichen Konzepte für Köln Kalk dort auch die Planung der Drogenhilfe integrieren solle, weil dort die Hilfeeinrichtung und die Bezirkspolitik dies begrüße. Die Grünen will die Problematik vertiefend im Gesundheitsausschuss diskutieren, vor allem weil der Druck aus der Bevölkerung gerade am Neumarkt gegen einen Drogenkonsumraum sehr hoch. Die FDP will dort helfen wo es am nötigsten ist und nicht dort, wo es am schnellsten geht. Dezernent Rau, erklärte, dass man seit zwei Jahren Räume suche und die, die in Aussicht stehen, noch nicht finalisiert sind. Dazu kommen Umbaumaßnahmen nach der Landesverordnung, die einzuhalten sei, die Zeit in Anspruch nehmen und die Räume frühestens 2018 zur Verfügung stehen. Nicht alle Beteiligten seien positiv gestimmt, die IG Neumarkt sei auf den Barrikaden. Der Drogenkonsumraum helfe den Betroffenen und dem Neumarkt, sei die Überzeugung der Verwaltung. Aber noch nicht alle seien Überzeugt und es sei weiere Überzeugungsarbeit nötig. Rau forderte die Politik, gerade wegen des Widerstandes aus der Bevölkerung, auf, gemeinsam die Drogenkonsumräume voranzubringen, weil sie fachlich und international der richtige Weg seien mit schwer Drogenabhängigen umzugehen. Es werde an allen Orten mit Widerstand aus der Bevölkerung zu rechnen sein, stimmte Dezernent Rau die Politik ein. Er machte auch deutlich, dass dies nicht günstig werde und man auch über andere Orte, wie etwa den Ebertplatz sprechen müsse.
Die Öffnungszeiten der Kontakt- und Anlaufstelle sowie der Drogenkonsumraum am Hauptbahnhof werden erweitert.

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Die Grundsatzreden im Wortlaut:

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Die Rede von Oberbürgermeisterin Henriette Reker im Wortlaut zum Etatentwurf 2018

(Wortlaut kursiv gesetzt)

Die vergangene Woche hat wieder einmal gezeigt: Köln steht vor großen Herausforderungen.

Herausforderungen, die wir uns selbst zuzuschreiben haben, Herausforderungen, die von außen auf uns zukommen und wahrscheinlich auch auf Herausforderungen, die wir heute noch gar nicht kennen.Die größte Herausforderung derzeit ist das Bauen. Bei der Performance der Stadtverwaltung in diesem Zusammenhang darf es nicht bleiben. Das letzte Jahr hat gezeigt, dass die Neuorganisation der Gebäudewirtschaft aus sich selbst heraus nicht funktionieren wird. Deshalb habe ich die Dezernate I, VI und VIII beauftragt, mit einem Team von erfahrenen Verwaltungskräften über die Sommerpause eine neue Organisationsstruktur auszuarbeiten. In einem ersten Schritt wird die Verantwortung für die Kulturbauten in die Gebäudewirtschaft zu integrieren sein.

Als dynamisch wachsende Stadt brauchen wir mehr und bezahlbaren Wohnraum. Auch aus diesem Grund wird das Bauaufsichtsamt eines der Pilotämter meiner Verwaltungsreform sein, das ab jetzt neuaufgestellt und neuorganisiert wird. Beim Bauaufsichtsamt werden wir ein Beratungszentrum einrichten, das die Bürger berät, damit wir im Antragsverfahren besser und schneller werden. Vergangene Woche haben wir dem AVR und der Öffentlichkeit die nächsten Schritte der Verwaltungsreform vorgestellt. Wenn wir auf aktuelle Herausforderungen dynamisch und flexibel reagieren wollen, dann müssen wir mehr Verantwortung wagen. Mehr Verantwortung für den Einzelnen, mehr Gestaltungsspielraum für den Einzelnen, mehr Kompetenz für den Einzelnen. Und wir brauchen Mut. Mut zu Veränderungen, Mut etwas bewegen zu wollen, Mut neue Wege zu gehen. Einer dieser neuen Wege ist die Verwaltungsreform. Sie ist mir nicht nur ein Herzensanliegen, sie ist eines der wichtigsten Projekte unserer Stadt und ich danke Ihnen allen für die große politische Unterstützung dabei.

Die Wirtschaftszahlen in Köln sind gut wie nie. Die Zahlen, die vergangene Woche von IT.NRW veröffentlicht wurden, stimmen mich und Sie sicherlich froh. Das Bruttoinlandsprodukt Kölns stieg 2015 auf den Rekordwert von über 62 Milliarden Euro – ein Anstieg um 8,3 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Keine andere Stadt in NRW erreichte auch nur annähernd eine solche Zunahme.
Darauf dürfen wir uns aber nicht ausruhen, sondern müssen ehrgeizig bleiben, den Wirtschaftsstandort Köln weiter attraktiv zu halten und zu gestalten.

Das Köln dynamisch wächst ist ja zunächst einmal eine gute Nachricht. Wir müssen die Rahmenbedingungen so setzen, dass wir aus diesem Wachstum auch alle Chancen nutzen können. Unser offenes, tolerantes und kreatives Köln soll noch stärker als bisher als rheinische Gründermetropole wahrgenommen werden. Köln kann die Erfahrungen aus der traditionellen Industrie mit den neuen Ideen der vielen Gründerinnen und Gründern verbinden. Diese Mischung brauchen wir und dafür werde ich mich einsetzen.

Dazu gehört eine sichtbare Wirtschaftsförderung. Wie Sie wissen, sind wir derzeit dabei zu prüfen in welcher Form wir die Wirtschaftsförderung so aufsetzen, dass sie am meisten für unsere Stadt bewirken kann. Ich bin zuversichtlich, dass ich Ihnen im Herbst dazu einen Vorschlag unterbreiten kann.

Wir haben in den vergangenen Monaten einiges erreicht, einiges auf den Weg gebracht – wir haben aber noch viel mehr vor uns.
Unsere Stadt hat eine immense Leistung erbracht was die Unterbringung und Integration von Flüchtlingen angeht. Daher möchte ich mich an dieser Stelle bei allen Bürgerinnen und Bürgern bedanken, die die zu uns Geflüchteten willkommen geheißen haben und durch ehrenamtliches Engagement eine Willkommenskultur schaffen, die mich stolz auf unsere Stadt macht. Ich bin zuversichtlich, dass die Turnhallen, die wir nun alle räumen konnten, nach den Sommerferien auch dem Sport wieder zur Verfügung stehen.

Köln kann mehr – das ist meine feste Überzeugung und mein Auftrag. Und ich spüre jeden Tag die Motivation der vielen Kolleginnen und Kollegen. Alle Anstrengungen, die vor uns liegen, können wir nicht angehen ohne solide Finanzen. Sie sind die Grundlage für eine bürgernahe, dienstleistungsorientierte und effiziente Verwaltung.

So früh wie seit vielen Jahren nicht mehr, ist es uns gelungen Ihnen, meine Damen und Herren von der Politik, einen Haushaltsentwurf vorzulegen. Es ist ein Werk, das uns den Weg in die richtige Richtung weist und uns als gute Basis dienen wird, weitere Entwicklungs- und Verbesserungspotenziale auszuschöpfen.

Zunächst einmal möchte ich Freude und Dank zum Ausdruck bringen, dass es dem Verwaltungsvorstand und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gelungen ist, den neuen Zeitplan unter erheblichen gemeinsamen Anstrengungen einzuhalten. Ich danke allen, die am Planungsprozess mitgewirkt haben und dies ermöglicht haben.

Seit mehr als einem Jahrzehnt ist es erstmals gelungen – abgesehen von Doppelhaushaltsjahren – auch einen einzelnen Haushaltsplanentwurf so früh in die politische Diskussion einzubringen, dass der Haushalt rechtzeitig vor Beginn des Haushaltsjahres von der Politik verabschiedet werden kann. Die Zeiten der vorläufigen Haushaltsführung mit all ihren Einschränkungen gehören damit hoffentlich der Vergangenheit an.

Der Verwaltungsvorstand hat sich zum Ziel gesetzt, die in den vergangenen Jahren knapp unter fünf Prozent liegende Entnahmequote aus der allgemeinen Rücklage in den kommenden Jahren weiter abzusenken. Würden wir so weiter machen, hätten wir in einigen Jahren unser Eigenkapital fast vollständig verzehrt – und wir wollen und können nicht länger an unsere Reserven gehen! Deshalb muss es unser Ziel sein bis zum Jahr 2023 die Entnahmequote auf 0 zu setzen, um anschließend Vermögen wieder aufbauen zu können. Der Haushaltsplanentwurf 2018 inkl. mittelfristiger Finanzplanung wird also auch in dieser Hinsicht neue Maßstäbe setzen.

Die für 2018 angestrebte Entnahmequote mit 2,51 Prozent konnte gegenüber den Planungszeiträumen der vergangenen Jahre und dem bislang bekannten Jahresabschluss 2015 damit sehr deutlich reduziert werden.

Ich bin froh, dass sich der gesamte Verwaltungsvorstand auf ein solch ehrgeiziges Ziel verständigt hat und somit auch für die Planung der kommenden Haushaltsjahre Verantwortung im Sinne einer nachhaltigen, generationengerechten Aufgabenwahrnehmung und –finanzierung übernehmen wird.

Dies ist uns gelungen, weil wir insgesamt gute Rahmenbedingungen haben. Aber auch weil wir im Vergleich zu den Vorjahren näher an der Realität entsprechende Anmeldungen aus der Verwaltung haben, die insbesondere stärker als früher an die tatsächlichen Ist-Ausgaben angepasst sind.

Wir müssen die Fortschreibung des Haushalts für die kommenden Jahre aufmerksam beobachten. Müssen schauen, ob sich die Rahmenbedingungen weiter positiv entwickeln und ob die Ausgabenpolitik ausreicht, um die erforderliche Konsolidierung des Kölner Stadthaushalts zu erreichen, wir müssen im Zweifel frühzeitig nachsteuern. Ich möchte zudem anregen, am Ende des diesjährigen und bisher einmaligen Verfahrens, mit Verwaltung und Politik gemeinsam zu reflektieren, inwieweit dieses neue Verfahren noch weiter verbessert werden kann.

Ich bin froh, dass mit der Entwicklung strategischer Schwerpunkte und Leitprojekte im Haushalt die Haushalts-Strategie nicht nur mit Fortschreibung und Konsolidierung verknüpft ist, sondern auch mit strategischer Ausrichtung und Priorisierung. Dies kann allerdings nur als Anfang gewertet werden. Dieser Weg muss ausgebaut und gefestigt werden und wird mit den geplanten „Kölner Perspektiven 2030“ sicherlich einen Qualitätssprung machen.

Auch im vorliegenden Haushaltsplan wird es deutlich: Wir sind eine wachsende Stadt, zudem eine junge Stadt und haben daher eine steigende Mittelbereitstellung in den Bereichen Kinder-, Jugend- und Schulförderung zu verzeichnen. Ich sehe darin eine wichtige Investition in unsere Zukunft und in den sozialen Frieden unserer Stadt. Dass wir auf Steuererhöhungen verzichten konnten, ist ein wichtiges Signal an die Kölner Wirtschaft und ein Signal an alldiejenigen, die überlegen, sich in Köln wirtschaftlich zu betätigen.
Mit einem Volumen von über 500 Millionen Euro konnten alle Anmeldungen in die Investitionsplanung aufgenommen werden. Der Haushalt 2018 ermöglicht damit eine starke Investition in die Zukunftsfähigkeit unserer Stadt.

Dies geht nicht ohne gleichzeitig auch an der Umsetzungsfähigkeit zu arbeiten.

Das alles schaffen wir nur mit den richtigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. In erster Linie gilt es daher, die noch über 1000 freien Stellen zu besetzen und für diese auch den notwenigen Raum zu schaffen. Weitere Stellenzusetzungen ohne eine adäquate Besetzung  der bereits offenen Stellen, werden nicht zu den gewünschten Verbesserungen führen. Daher müssen wir auch als Arbeitgeber noch attraktiver werden, sonst können wir im Wettbewerb um die besten Köpfe nicht bestehen.

Trotz der verbesserten Einnahmesituation waren weitere Konsolidierungsanstrengungen notwendig, ohne aber vorerst schmerzhafte Einschnitte im Leistungsspektrum der Stadt Köln vornehmen zu müssen. Wir sorgen mit dem Haushalt für den sozialen Frieden und die Sicherheit in unserer Stadt. Wir können uns jedoch nicht dauerhaft auf so gute Einnahmebedingungen verlassen, sondern müssen in einen strukturierten Konsolidierungsprozess starten. Wenn wir unser ehrgeiziges Ziel erreichen wollen, kommen wir an einer klaren Aufgabenkritik, an der weiteren Verbesserung von Prozessen, sowie an der Digitalisierung in der Verwaltung nicht vorbei. Dauerhaft können wir nur das verteilen, was wir auch erwirtschaftet haben!

Wir haben allen Grund vorsichtig optimistisch zu sein. Ich hoffe, Sie sehen das hier im Rat genauso und ich möchte daher an alle demokratischen Kräfte appellieren, diesen Haushalt wohlwollend zu beraten. Bitte unterstützen Sie die Verwaltung in Ihrer Zielsetzung einer nachhaltigen, strategisch orientierten Steuerung der Finanzprozesse mit dem Ziel eines ausgeglichenen Haushaltes 2023. Wir alle sind gemeinsam verantwortlich für diese einzigartige Stadt und die nachfolgenden Generationen!

— — —

Die Rede von Gabriele C. Klug, Kämmerin der Stadt Köln im Wortlaut [kursiv gesetzt]

Von Finanzverantwortung und Finanzperspektive, Zielen und Wegen – oder: was der Algorithmus nicht macht
Meine sehr geehrten Damen und Herren,
die Wordcloud, die den Folienvortrag eröffnet, basiert auf dem Vorbericht zu diesem Haushalt und einigen städtischen Finanzdokumenten der letzten Monate. Der Algorithmus ist simpel – er versteht nicht den Unterschied zwischen Nomen und Konjunktion, Adjektiv und Verb – das gibt interessante Bilder, aber keine Gewichtung. Und doch zeigt er bereits eine Struktur, die wesentliche Themen der aktuellen Finanz- und Haushaltslage und die damit verbundenen Aufgaben widerspiegelt. Algorithmen öffnen für eine nachhaltige und verantwortliche integrierte Finanzplanung neue Türen. Ich komme später auf diese Entwicklung zurück. –
Doch zunächst zur Finanzlage:
Was wollt ihr denn, die Steuern sprudeln, vom Staat erhaltet ihr mehr – wurde ja auch Zeit! – und die Zinsen sind auch historisch niedrig. So in etwa sehen viele Bürgerinnen und Bürger die derzeitige Finanzlage in Köln. Tatsächlich konnte ich die Erträge aufgrund der günstigen Steuerschätzung vom Frühjahr erneut nach oben anpassen – plus 130 Mio. € für 2018. Hinzu kommen Finanzmittel des Bundes und des Landes, die im Sozialen und bezüglich der Integration von Zuwanderern und Flüchtlingen spürbare Erleichterungen bringen – Entlastung in Höhe von 63 Mio. € durch das Asylbewerberleistungsgesetz, durch das „Kommunalentlastungsgesetz“ Mehrertrag in Höhe von rd. 64 Mio. € dauerhaft. Die Konnexitätslücke im sozialen Bereich ist damit weniger stark angestiegen, als dies aus der Perspektive der letzten Haushalte zu erwarten war. Die Zinsen bleiben vorerst niedrig, Effekte der Umschuldung von der Hoch- in die Niedrigzinsphase greifen – all das führt zu dem Effekt, dass ich mit 236 Mio. € Mehrertrag und (lediglich) 124 Mio. € Mehraufwand gegenüber dem Vorjahr planen kann.
Eine günstige Entwicklung – derzeit. Kein Grund zum Ausruhen!

Gleichwohl: die „fünf K“ – Klima, Konjunktur, Kapitalkosten, Kredite (und damit die Abhängigkeit vom Finanzmarkt) sowie Einhaltung der Konnexität bleiben wesentliche Risikofaktoren für den kommunalen Haushalt – auch in Köln.
Die zweite Grafik zeigt, dass die Instrumente der Geldpolitik an ihre Grenze stoßen: während die Zinsen sinken, wächst die globale Verschuldung enorm. Angesichts der großen Bedeutung der Außenwirtschaft für die Wirtschaft in der Bundesrepublik – auch für hier in Köln ansässige Unternehmen – mögen die Grafiken eindringlich verdeutlichen, wie stark die noch nicht bewältigten Folgen der großen Finanzkrise im Hintergrund wirken und dass die geldpolitischen Maßnahmen durch niedrige Zinsen keine dauerhaft stabile Lösung der Probleme gewährleisten – die Relation zwischen Verschuldung und BIP ist schlecht und der abgebildete durch Verschuldung gewonnene Wohlstand fragil, worin ein großes Risiko für die Weltwirtschaft liegt.
Vor diesem Hintergrund sind steuerliche Zuwächse nicht auf Dauer in der derzeitigen Höhe zu erwarten, wir gehen jedoch mit der Steuerschätzung aus dem Mai dieses Jahres von einem Zuwachs der Steuererträge im Finanzplanungszeitraum bis 2021 aus.
Angesichts der erheblichen investiven Aufgaben und der Herausforderungen der Stadtentwicklung muss es unverändert das Ziel bleiben, den Kölner Haushalt nachhaltig aus der Defizitzone heraus zu führen, um Gestaltungsspielraum in möglichst geringer Abhängigkeit vom Finanzmarkt zu erlangen. Mittelfristiges Ziel bleibt die „grüne Null“ – also eine Null, die zum Überschuss führt, langfristiges Ziel sind tragfähige städtische Finanzen in Köln. Dies erfordert konsequenten Abbau von Kassenkrediten, Abbau der enormen finanziellen Risiken in den städtischen Büchern und der Tragfähigkeitsrisiken, die uns aus vergangenem Handeln belasten, und mutiges, systematisches Anpacken der enormen infrastrukturellen Aufgaben. Geordnete Finanzen sind die Voraussetzung für diese, die Stadt über weit mehr als eine Dekade begleitenden Entwicklungen. Neben den eingespielten Methoden und Instrumenten in allen Bereichen sind Planungen, Prognosen und Projektionen erforderlich, die fachlich kohärent und integriert für die Verwaltung zur Verfügung stehen und die Perspektiven aus Stadtentwicklung, Verwaltungsreform und Finanzen zusammen führen. Prognosen und Projektionen stellen die Risiken dar, mitigieren sie und bringen die Erkenntnisse in die Planungsprozesse ein. Das vom Finanzwissenschaftlichen Institut der Universität zu Köln konzipierte Kölner Tragfähigkeitsmodell wird in dieser Hinsicht weiter entwickelt und setzt auf der durch das DIFU vorgenommenen Modellierung der Finanzbedarfe für ausgewählte Infrastrukturbereiche nach den Kategorien Nachholbedarf, Erhaltungsbedarf und Erweiterungsbedarf auf.
Einen Beitrag aus dem Gemeindehaushalt 2017 über erste Erkenntnisse habe ich Ihren Unterlagen beigefügt. Ein Gesamtbericht aus diesem bundesweit beachteten Pilotprojekt wird Anfang 2018 vorliegen und für die öffentliche Diskussion zur Verfügung gestellt. Stadt- Umland-Effekte müssen hinsichtlich ihrer finanzwirtschaftlichen Bedeutung mit den Akteuren aus der Region modelliert werden, auch hinsichtlich ihrer Finanzwirkungen und Wirkungen auf den Wohlstand (gemessen am Bruttoinlandsprodukt und anderen Indikatoren) in der Region.
Ein Kurs verantwortlicher Konsolidierung, der Finanzziele und Leistungsziele der Gesamtverwaltung ausbalanciert und stetiges Verwaltungshandeln ermöglicht. Diesen Kurs haben wir eingeschlagen und verfolgen ihn mit dem vorgelegten Haushalt fort. Neben dem langfristigen Ziel tragfähiger Finanzen im Konzern Stadt – also auch unter Berücksichtigung der Beteiligungen – bleibt es beim mittelfristigen Ziel, spätestens mit dem Jahr 2023 die Defizitzone zu verlassen. Dies ist erforderlich, um den weiteren Vermögensverzehr aufzuhalten und umzukehren. In den letzten Jahren wurde die allgemeine Rücklage in Höhe von ca. 2,1 Mrd. € bilanziell aufgezehrt.
Entwicklung der allgemeinen Rücklage
Meine sehr geehrten Damen und Herren,

an dieser Stelle und bevor ich zum Zahlenwerk komme, ein paar Worte zum Aufstellungsverfahren: Dieser Haushalt ist in einem neuen Verfahren aufgestellt und wird zu einem sehr frühen Zeitpunkt eingebracht. Die gesamte Verwaltung hat hier sehr konzentriert und intensiv zusammengearbeitet, um diese Herausforderung zu meistern. Dafür allen Dienststellen und den Kolleginnen und Kollegen sowie Frau Oberbürgermeisterin meinen herzlichen Dank! Ganz besonders danken möchte ich jedoch – sicher auch in Ihrem Namen – den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Kämmerei, die in gewohnter Präzision und unter großem Druck das vorliegende Werk zusammengestellt haben. Es war ja zugleich so etwas wie die Feuertaufe des „neuen Kopfes“ der Kämmerei, Frau Dr. Nehmeyer-Srocke. Sie konnte sich dabei wie alle vor ihr immer auf den Chef der Haushaltsabteilung und stellvertretenden Leiter der Kämmerei, Herrn Ropertz, verlassen, ohne dessen profunde Fachkenntnisse, routiniertes Arbeiten und großes Vertrauen durch die gesamte Verwaltung die Einhaltung des strikten Zeitplanes kaum möglich gewesen wäre. Ihnen allen noch einmal vielen Dank!

Meine sehr geehrten Damen und Herren,

Die Verwaltung legt Ihnen heute den Entwurf des von mir am 03.07.2017 aufgestellten und von Frau Oberbürgermeisterin am gleichen Tage bestätigten Haushalts 2018 mit der mittelfristigen Finanzplanung bis zum Jahr 2021 vor.
Dieser – für sich genommen unspektakuläre – Haushalt 2018 mit mittelfristiger Finanzplanung stellt eine Balance zwischen vielfältigen Optionen und einem notwendigen Kurs der Konsolidierung her.
Dazu bedarf es zu allererst und grundlegend weiterer erheblicher gemeinsamer Anstrengungen von Verwaltung und Politik für eine klare Schwerpunktsetzung. Die notwendigen Schritte sind eingeleitet und werden im Rahmen der strategischen Vorhaben der Verwaltungsreform – „#wirfuerdiestadt“ – und der strategischen Stadtentwicklung – „Kölner Perspektiven 2030“- fortentwickelt.
Der Haushalt 2018 schließt mit einem Ertrag von rund 4,45 Mrd. € und einem Aufwand von rund 4,56 Mrd. € bei einem Defizit von 117,6 Mio. € ab. Dies führt zu einer Entnahmequote von 2,51%.
In der Mittelfristplanung steigt der Ertrag auf im Jahr 2021 rund 4,78 Mrd. € und der Aufwand auf rund 4,88 Mrd. €, was zu einem Defizit von rund 109 Mio. € führt. Die Fehlbeträge der jeweiligen Haushaltsjahre der Mittelfristplanung führen im Planungszeitraum daher zu folgenden Verringerungen der in der Bilanz ausgewiesenen allgemeinen Rücklage: in 2019 um 4,7 Prozent, in 2020 um 2,47 Prozent, in 2021 um 2,57 Prozent.
In der Entwicklung berücksichtigt ist eine Aufwandssteigerung von über 70 Mio. € infolge eines Sprungs im Personalaufwand wegen zu erwartender Tarif- und Besoldungssteigerungen in 2019 und eine Aufwandsreduzierung von rd. 90 Mio. € in 2020 wegen des Wegfalls der Aufwände für den Fonds Deutscher Einheit. Die Aufwandsart mit dem größten Volumen sind die Transferaufwendungen mit knapp 1,8 Mrd. € oder 39%, gefolgt von den Personalaufwendungen mit rd. 1 Mrd. € oder 22%.
Die Produktgruppen, -also die Aufgabenbereiche- soziale Hilfen mit 22%, Kinder-, Jugend- und Familienhilfe mit 19%, Schulträgeraufgaben mit 8%, Sicherheit und Ordnung mit 6%, Verkehrsflächen und Anlagen, ÖPNV ebenfalls mit 6% sowie Kultur und Wissenschaft mit 5 % zeigen, dass soziale Balance, Schulbau, der Ausbau des Kitabereiches, die Stärkung der Sicherheit in der Stadt auch mit kommunalen Ressourcen, sowie eine beständige Entwicklung des Verkehrsbereiches diesen Haushalt prägen. Hervorzuheben sind an Einzelprojekten, die deutliche Akzente setzen, in diesem Jahr 10 Mio. € für die Generalsanierung der Fahrradwege, die Verbesserung der Fördermöglichkeiten für die freie Szene im Kulturbereich mit zusätzlichen 350.000€, der Einstieg in den
lange in Aussicht gestellten Haustarif für das Gürzenichorchester mit plus 1 Mio. € in 2018, sowie ab 2019 um weitere 0,5 € Mio. anwachsend, sowie die weitere Umsetzung des Brandschutz- und Rettungsdienstbedarfsplanes. Im Rahmen des Programms „Lebenswerte Veedel“ fließen rund 50 Mio. € in den nächsten Jahren, zum Großteil aus EU Fördermitteln, aber auch aus dem städtischen Haushalt, in die Sozialräume. Für Klimaschutzmaßnahmen sieht der Haushalt ebenfalls Aufstockungen vor. Diese Einzelmaßnahmen stehen beispielhaft für Modernisierungen, die in diesem Haushalt verankert sind. Last but not least ist die Verankerung der städtischen Digitalisierungsstrategie an vielen Stellen des Haushaltes zu nennen, von Schulen bis innerer Verwaltung tragen alle Bereiche zur Modernisierung bei.
Alle Einzelheiten, Statistiken und Grafiken sind dem Haushalt beigefügt und liegen Ihnen vor.
Eine schematische Darstellung der Abweichungen von den Annahmen der mittelfristigen Finanzplanung des Doppelhaushalts 2016/17 zeigt diese Grafik. Es wird deutlich, dass im Finanzplanungszeitraum der Aufwand um rd. 310 Mio. € steigt, der Ertrag jedoch um rd. 320 Mio. € und damit zum Schließen des Defizits beitragen kann. Noch einmal: dies entbindet uns nicht von weiteren Konsolidierungsanstrengungen und die staatlichen Ebenen nicht von den Bemühungen weiter zur Schließung der Konnexitätslücke beizutragen.

Köln hat sich im Jahr 2013 ein freiwilliges Sanierungsprogramm auferlegt. Bis zum Jahr 2023 soll der Haushaltsausgleich erreicht und somit die Entnahmequote bis auf null Prozent gesenkt werden. Langfristig muss die Stadt Köln nicht nur den Haushalt konsolidieren, sondern das über die vergangenen Jahre reduzierte Eigenkapital im Sinne einer nachhaltigen Haushaltswirtschaft wieder aufbauen. Um dies zu erreichen und vor dem Hintergrund u.a. der guten Ertragslage, wurde für den Haushalt 2018 zu Beginn des Aufstellungsverfahrens als Finanzziel festgelegt, die Entnahmequote möglichst auf 2,5 Prozent zu reduzieren und die Fachplanungen unter Einbeziehung der günstigeren Förderkulisse in einzelnen Produktbereichen darauf auszurichten. Hierüber hatte ich den Finanzausschuss in Kenntnis gesetzt.
Dies ist im Wesentlichen gelungen. Vom günstigen Rückenwind habe ich bereits berichtet, er eröffnet uns allen gemeinsam die Chance zum Umsteuern, zum Anpassen, ohne dass planlos oder planwidrig aus fiskalischer Notlage heraus eine Konsolidierung betrieben werden muss, die nicht zu Lösungen, sondern zu neuen Problemen führt und die wir in den letzten Jahren immer versucht haben zu vermeiden. Ich möchte betonen, dass diese Perspektive auch wegen erheblicher gemeinsamer Managementanstrengungen des Verwaltungsvorstands eröffnet ist.
Es ist gelungen, auch indem die zunächst angemeldeten Ansatzerhöhungen im Zuge des Aufstellungsverfahrens reduziert werden konnten, ohne schmerzhafte Leistungseinschnitte tätigen zu müssen. Hierfür haben wir unter anderem einen Konsolidierungsbeitrag quer über den Haushalt von 140 Mio. € eingeplant und für die Folgejahre fortgeschrieben. Gleichwohl konnten Mittel für strategische Optionen der einzelnen Dezernate zur Verfügung gestellt werden. Im Haushaltsjahr 2018 sind diese Optionen mit insgesamt rd. 17 Mio. € berücksichtigt und steigen in den Folgejahren leicht an.

Das Finanzziel, planerische Begrenzung der Reduzierung der allgemeinen Rücklage auf 2,5%, konnte auch erreicht werden, weil der Anstieg des Personalaufwands in 2018 auf 30 Mio. € budgetiert werden konnte. Ferner konnte in den Teilplanzeilen 13 (Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen) und 16 (sonstige ordentliche Aufwendungen) ein Konsolidierungsvolumen anhand der vorläufigen Daten des Haushaltsjahres 2016 identifiziert werden. Die sich hier abzeichnende Verbesserung von rd. 45 Mio. € ermöglichte es, die bisher noch nicht erreichten Reduzierungen als Bewirtschaftungsziel plausibel mit einer Zielgröße von 35 Mio. € den Teilplanzeilen 13 und 16 zuzuordnen und auf die Dezernate zu verteilen. Die Vorgehensweise wurde bereits in Vorjahren erfolgreich erprobt und ist mit der Zusage an die Fachdienststellen verbunden, dass durch dieses Bewirtschaftungsinstrument keine Maßnahme und kein eingeplantes Projekt gefährdet werden. Im Zuge des unterjährigen Controlling-Dialogs zwischen Kämmerei und Fachdienststellen werden Friktionen vermieden.
Nun noch einige Worte zur frühen Einbringung: Als der Wunsch zur möglichst frühen Einbringung des Haushalts besprochen wurde, habe ich auf die Unschärfen hingewiesen, die zwangsläufig unter den konkreten Bedingungen gegeben sind. Es liegen keine Orientierungsdaten vor, keine Proberechnung für das GFG. Beides könnte theoretisch den Haushalt in erheblichem Maße beeinflussen. Wir wissen zudem noch wenig über die konkrete Wirtschaftskraftentwicklung in NRW. Andere Städte bringen ihren Haushaltsplan nach der Sommerpause ein, wenn die Planungslage günstiger ist. Vielleicht sollten wir gemeinsam diese Option – Einbringung nach der Sommerpause – für das nächste Jahr in Erwägung ziehen.
Für dieses Jahr gehe ich von einigem Nachsteuerungsbedarf aus. Hinsichtlich der weiteren Entwicklung des kommunalen Finanzausgleiches ist zu beobachten, wie die Landesregierung mit den für Köln wichtigen Strukturelementen des Gemeindefinanzierungsgesetzes angesichts der Verabredungen in der Koalitionsvereinbarung umgeht. Von großem Interesse für die Kommunale Familie sind auch wichtige Entscheidungen zu Bundesfinanzthemen, die jedoch in dieser Legislatur nicht mehr getroffen werden.
Alles in allem – der finanzwirtschaftliche Dialog nach Einbringung und vor Verabschiedung des Haushalts wird für dieses Haus in diesem Jahr eine große Rolle spielen und ich möchte nachdrücklich versichern, dass ich mit meinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu Ihrer Unterstützung und Beratung gerne zur Verfügung stehe.

Dies gilt für ein weiteres Thema des vorgelegten Satzungsentwurfs: die Vereinfachung von Abläufen im Tagesgeschäft und Stärkung einer weiter dezentralisierten Ressourcenbewirtschaftung. Im finanzwirtschaftlichen Bereich stehen die Entscheidungsspielräume der Verwaltung für überplanmäßige Aufwendungen in § 8 der Haushaltssatzung zur Debatte. Im Zuge der Vereinfachung von Verwaltungsabläufen und angesichts eines verbesserten Rahmens für Buchung und Controlling halte ich es für angezeigt, die für die Verwaltung vorgesehenen Beträge analog der Regelungen in anderen Städten anzuheben. In jedem Falle ist die Diskussion im Rat möglich, da die Verwaltung weiterhin verpflichtet bleibt, die überplanmäßigen Aufwendungen mitzuteilen. Ich komme in Kürze mit einem Vorschlag auf Sie zu.
Zu guter Letzt:

Der Haushalt ist das Finanzplanungsinstrument der Kommune und damit eines von verschiedenen Instrumenten, die verantwortliches kommunales Finanzmanagement ausmachen. Dazu zählen auch die Jahresabschlüsse für die Kernverwaltung und die Konzernabschlüsse. Um im Verhältnis zu den übrigen Kommunen Rückstände in Bilanz und Jahresabschluss aufzuholen, wurden in den letzten Jahren Ressourcen bei der Verbesserung und Entwicklung der Rechnungslegung konzentriert. Nun sind wir fast à jour. Der festgestellte Jahresabschluss 2015 liegt der Rechnungsprüfung vor, das vorläufige Ist 2016 kann ich für die Beratungen in den Fraktionen zur Verfügung stellen und im nächsten Jahr werden wir uns in den gesetzlichen Fristen bewegen. Gut vorangekommen ist die Arbeit mit den Gesamtabschlüssen – hier nutzt die Verwaltung Erleichterungen, die der Gesetzgeber vorgesehen hat. Mit der überfälligen Ablösung eines jahrzehntealten Kassenverfahrens und der Einführung eines integrierten Systems haben wir auch für den Finanzbereich den Sprung ins SAP-Zeitalter geschafft. Das war verbunden mit erheblichen Kraftanstrengungen in Kämmerei und Kasse, nicht zuletzt wegen der erforderlichen Umorganisation. Auch hier haben viele zum Erfolg beigetragen. Allen Beteiligen – insbesondere auch dem Personalrat, ohne dessen konstruktive Begleitung diese riesige Aufgabe nicht hätte so zügig bewältigt werden können – an dieser Stelle einen besonderen Dank.
All dies trägt zur Verbesserung von Qualität und Transparenz der Planung bei – das wiederum erhöht die Steuerungsqualität nicht nur für die Verwaltung, sondern auch für Rat und Öffentlichkeit.

Dieses Mehr an Transparenz und Datenqualität wird begleitet von der Fortentwicklung des Bürgerhaushaltes zu einem Bürger-Budget-Haushalt und schließlich einer Verknüpfung der Rechnungslegung zur europäischen Debatte, wie sie in der fachlichen Beteiligung der Stadt Köln bei der Festlegung der European Public Sector Accounting Standards zu sehen ist.
Ich komme zurück zur Wordcloud und zum Algorithmus: Entwickeln wir die Blockchain für eine gute und moderne Verwaltung in dieser wunderbaren Stadt – damit in dem dezentralen Netzwerk des „Konzern Stadt Köln“ eine Einigkeit zwischen den Knoten erzielt werden kann!

Ich freue mich auf die zahlreichen Debatten und Gespräche, die vor uns liegen und lade auch die Öffentlichkeit recht herzlich zum Dialog ein.
Meine sehr geehrten Damen und Herren,

§ 1 Abs. 1 der Gemeindeordnung NRW lautet: „Die Gemeinden sind die Grundlage des demokratischen Staatsaufbaues. Sie fördern das Wohl der Einwohner in freier Selbstverwaltung durch ihre von der Bürgerschaft gewählten Organe. Sie handeln zugleich in Verantwortung für die zukünftigen Generationen.“
In diesem Sinne wird Ihnen heute ein genehmigungsfähiger Entwurf für den Haushalt 2018 einschließlich mittelfristiger Finanzplanung mit den eben genannten Schwerpunkten vorgelegt, der Köln nicht nur auf der Leistungsseite, sondern auch auf dem Weg zum Abbau des Defizits ein gutes Stück weiter bringt.

In der nächsten Zukunft müssen weitere Programme und Maßnahmen den Weg bereiten, konsequent weiter zu priorisieren, durch die Effekte der Leitstrategien „Kölner Perspektiven 2030“ und „#wirfuerdiestadt“ im Wechselspiel mit der Finanzperspektive den Defizitabbau und Wiederaufbau des städtischen Vermögens zu erreichen. Ein spannender „Trialog“ – ich freue mich darauf.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Zu den Einzelheiten von Satzung und Produkthaushalt:
Schwerpunkte aus dem Vorbericht:
Entwicklung der Steuern und der Schlüsselzuweisung sowie „Kommunalentlastungsgesetz“ und weitere Entlastungen:
Das Gewerbesteueraufkommen der Stadt Köln hat sich in den letzten Jahren bei den Vorauszahlungen der Unternehmen durchgängig positiv entwickelt. Die Nachforderungen schwanken dagegen in erheblichem Umfang. Sie werden sich an das Jahr 2015 erinnern, als insgesamt rd. 140 Mio. € plus rund 40 Mio. € Erstattungszinsen an Unternehmen zurückgezahlt werden mussten, davon ein Betrag in Höhe von rd. 64 Mio. € für die Veranlagungsjahre 2001/2002.
Für das Jahr 2018 wurde ein Gewerbesteueransatz von 1.275,5 Mio. € festgesetzt. Für die Jahre 2019 ff. wurden zur Ansatzfestlegung die Steigerungsraten der Steuerschätzung von Mai 2017 mit herangezogen.
Weder für das Jahr 2018 noch die Jahre des Finanzplanungszeitraums ist eine Erhöhung von Regelsätzen bei den Gemeindesteuern vorgesehen. Bei der Grundsteuer B ist ein kontinuierlicher Zuwachs zu verzeichnen.
Der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer entwickelte sich in den letzten Jahren durchweg positiv. Auch für die Jahre 2018 ff. werden weiter steigende Erträge erwartet. Der Ansatz für das Jahr 2018 wurde auf 570,9 Mio. € festgesetzt.
Auf Basis des „Gesetz zur weiteren Entlastung von Ländern und Kommunen 2015“ erhalten die Gemeinden seit 2015 zusätzliche Erträge. Die Höhe dieser Entlastung wurde bis 2017 hälftig auf Basis des Gemeindeanteils an der Umsatzsteuer sowie auf Basis der Bundesleistungen an den Kosten der Unterkunft (KdU) ermittelt. Ab dem Haushaltsjahr 2018 stellt der Bund die gesamten 5,0 Mrd. € zur unmittelbaren Verteilung an die Kommunen zur Verfügung. Davon werden 2,4 Mrd. € über den Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer, 1,6 Mrd. € über eine höhere Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft und 1,0 Mrd. € über eine Erhöhung des Länderanteils an der Umsatzsteuer verteilt. Auf dieser Grundlage hat die Landesregierung entsprechende Ertragsberechnungen für die einzelnen Kommunen vorgenommen. Insgesamt erhält die Stadt Köln ab 2018 beim Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer einen Zusatzbetrag von 51,8 Mio. € (in 2017 belief sich dieser Betrag auf 12 Mio. €), auf Basis der KdU-Berechnung entfallen insgesamt 36,8 Mio. € auf die Stadt Köln (in 2017 rd. 12,4 Mio. €).

Gegenüber dem Vorjahr erhält die Stadt Köln somit unmittelbar rd. 64,2 Mio. € zusätzlich aus dem sog. „Kommunalentlastungsgesetz“. Dieser Mehrbetrag wird auch in den Folgejahren berücksichtigt.

Von den zusätzlich vom Bund bereitgestellten 1,0 Mrd. €, die über eine Erhöhung des Länderanteils an der Umsatzsteuer verteilt werden sollten, entfallen auf NRW rd. 217 Mio. €. Dieser Betrag wird den Kommunen über eine Erhöhung der Schlüsselmasse im Gemeindefinanzierungsgesetz bereitgestellt und nach den Kriterien für die Schlüsselzuweisungen verteilt. Darüber hinaus entfällt ab dem Jahr 2020 die Belastung im Zusammenhang mit der Finanzierung des Fonds deutscher Einheit in einer jährlichen Größenordnung von rd. 90 Mio. €.
Sozialbereich:
Die Entwicklungen im Sozialbereich sind auf der einen Seite geprägt durch einen stetig anwachsenden Mitteleinsatz in allen Fürsorgebereichen, aber auf der anderen Seite spiegelt sich hier auch die verbesserte Konnexitätsleistung in diesem Segment wieder. So wird 2018 mit deutlichen Ertragsverbesserungen aus der zugesagten Erstattung von Mehraufwendungen aufgrund der Aufnahme von Flüchtlingen gerechnet. Der städtische Eigenanteil wird dennoch aufgrund der kontinuierlichen Steigerung bei den Aufwendungen bis 2021 wieder das Niveau aus dem Hpl.-Ansatz 2017 erreichen.

Aufgrund der demographischen Entwicklung und unter Berücksichtigung der jährlichen Kostensteigerungen ist auch weiterhin mit stetig steigenden Aufwendungen im Bereich der Hilfe zur Pflege zu rechnen.
Bei den Leistungen nach den §§ 2 und 3 des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) zeichnen sich gravierende Änderungen gegenüber der bisherigen Planung ab. Die Verkürzung des Bezugs von Grundleistungen von vier Jahren auf 15 Monate führt zu einer Abnahme der Aufwendungen nach §§ 3 ff. AsylbLG um rd. 63 Mio. € in 2018 und rd. 60 Mio. € in den Folgejahren. Dabei wurde die Annahme getroffen, dass die Zahl der neu aufzunehmenden Flüchtlinge in den nächsten beiden Jahren zurückgeht und sich dann stabilisiert. Gleichzeitig wird sich die Zahl der Menschen, die Anspruch auf die höheren Leistungen nach § 2 AsylbLG hat, erhöhen. Aufgrund des Wechsels ins SGB II erfolgt die Erhöhung jedoch nicht in gleichem Ausmaß. Die Aufwendungen steigen hier im Jahr 2018 um rd. 21 Mio. €. In den Folgejahren bis 2021 sind weitere jährliche Aufwandssteigerungen bei den Leistungen nach § 2 AsylbLG berücksichtigt. Insgesamt gehen die Aufwendungen für Leistungen nach dem AsylbLG gegenüber der Planung 2017 um rd. 43 Mio. € zurück. Seit Abschluss der Haushaltplanung 2016/2017 hat es zudem Nachbesserungen bei den Kostenerstattungen von Bund und Land gegeben. Beim Zuschussbedarf ergibt sich daher eine deutliche Verbesserung gegenüber der mittelfristigen Finanzplanung. Die Leistungen für die Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen betreffen andere Rechtskreise als die Fälle nach AsylbLG, so dass die Entwicklung nicht analog zu den Aufwendungen und Erträgen nach AsylbLG verläuft.
Personal:
Die Personalaufwandsplanung berücksichtigt jährliche Tarif- und Besoldungssteigerungen. Entsprechend steigen die geplanten Personal- und Versorgungsaufwendungen grundsätzlich im Zeitverlauf. Zwischen Personaldezernent und Stadtkämmerin wurde für Mehraufwendungen aus dem Stellenplan eine Obergrenze von 30 Mio. € vereinbart. Dieser Betrag ist in der Personalaufwandsplanung berücksichtigt. Im Jahr 2019 wirken sich insbesondere Sondereffekte im Bereich der Personalaufwendungen haushaltsbelastend aus.
Im Haushaltsjahr 2020 fällt der in den Personalaufwendungen enthaltene Zuführungsaufwand zu den Pensionsrückstellungen für Beamte gegenüber dem Vorjahr 2019 jedoch deutlich geringer aus. Dadurch geht auch der Ansatz der gesamten Personalaufwendungen trotz der berücksichtigen Tarif- und Besoldungssteigerungen in 2020 gegenüber dem Vorjahr leicht zurück. Der diesem Haushaltsplanentwurf als Anlage beigefügte Stellenplan bildet diese Aufwandssteigerung noch nicht ab, wird jedoch im weiteren Verfahren konkretisiert.
Schule und Jugend:
Im Bereich der wirtschaftlichen Jugendhilfe sind insbesondere ein signifikanter Anstieg der Eingliederungshilfen in Folge des Inklusionsprozesses an Kölner Schulen und tarifkostenbedingte Pflegesatzsteigerungen in der Planung berücksichtigt.
Vor dem Hintergrund des seit dem 01. August 2013 bestehenden Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz für Kinder unter 3 Jahren (U3) werden unter Berücksichtigung steigender Kinderzahlen weitere Betreuungsplätze geschaffen. Für einen bedarfsgerechten Ausbau sollen zu Beginn des Kindergartenjahres 2018/2019 insgesamt 41.169 Plätze in der Kindertagesbetreuung sowie 3.000 Plätze in der Kindertagespflege zur Verfügung stehen.
In den Werten des heute eingebrachten Entwurfs ist sowohl der vom Rat am 18. Mai 2017 beschlossene Ausbau der Offenen Ganztagsschule auf insgesamt 29.700 Plätze ab dem Schuljahr 2017/2018 berücksichtigt als auch die Planwerte aller bis zum Jahr 2021 vorliegenden Planungen über Neu- und Umbauten der Schulgebäude einbezogen.
Damit setzt auch dieser Haushalt wieder einen wesentlichen Schwerpunkt im Bereich der Bildung und dies auch mit wesentlicher Unterstützung im Rahmen konnexitärer Verpflichtungen. Insgesamt werden vom Land für das Programm „Gute Schule 2020“ im Zeitraum 2017- 2020 100 Mio. € bereitgestellt. Auch die Landesförderung in Höhe von 5 Mio. € für die Schulsozialarbeit ist bis ins Jahr 2018 verlängert worden.
Städtische Beteiligungen:
Als Planungsgrundlage für diesen Haushalt dienten wie in den vorangegangenen Jahren jeweils die Wirtschaftspläne mit den darin enthaltenen Mittelfristplanungen. Bei der Stadtwerke Köln GmbH wurde für das Haushaltsjahr 2018 das geplante Unternehmensergebnis des Geschäftsjahres 2017 bislang ohne die von der Gesellschaft beabsichtigte Rücklagenzuführung angesetzt. Für die Jahre 2019 bis 2021 wurde entsprechend vorgegangen. Zusätzlich wurde der von allen Beteiligungen bzw. eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen zur Erreichung der Ziele aus der Mittelfristplanung des Haushaltsplans 2016/2017 insgesamt noch zu erbringende Konsolidierungsbedarf vorläufig bei der Stadtwerke Köln GmbH verortet. Dieser Betrag wird in den Haushaltsplänen der kommenden Jahre noch auf die einzelnen Beteiligungen zu verteilen sein. Der Bilanzgewinn der Stadtwerke Köln GmbH beläuft sich nach deren Finanzplanung in den Jahren 2018 bis 2021 auf 40,0 Mio. € pro Jahr. Dabei wird fortlaufend konkretisierend und in Gesprächen mit den Gremien des Konzerns besprochen, in welchem Umfang vorhandene oder abzubauende Risiken in den jeweiligen Geschäftsfeldern in die Jahresergebnisse Eingang finden. Insbesondere mit der Stadtwerke Köln GmbH wird dieser Prozess durch die gemeinsame Arbeit im Rahmen der Tragfähigkeitsanalyse im Projekt „Nachhaltige Finanzplanung im Konzern Stadt Köln – generationengerecht und handlungsfähig bei leistungsfähiger Infrastruktur“ auf langfristige gemeinsame methodische Füße gestellt.
Finanzplan 2018: Der Finanzplan schließt in 2018 mit einem jahresbezogenen Liquiditätsdefizit in Höhe von rund 116,28 Mio. € ab, welches sich bis 2021 auf rund 58,23 Mio. € reduziert.

Die gesetzlich normierte Forderung nach einem ausgeglichenen Haushalt bezieht sich nur auf den Ergebnisplan. Somit haben die ausgewiesenen vorläufigen Liquiditätsdefizite zwar keine unmittelbaren Auswirkungen auf den Haushaltsausgleich, es ist jedoch zu berücksichtigen, dass ein nicht ausreichender Kassenbestand zu Zinsaufwand führt, der wiederum ausgleichsrelevant ist. Die wirtschaftliche Lage hat natürlich auch Auswirkungen auf die Liquiditätslage der Stadt.

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Autor: Irem Barlin | Andi Goral