Köln | In einem Container im Niehler Hafen entdeckte der Kölner Zoll 380 Kinderfahrräder, die für den Verkauf in Deutschland bestimmt waren. Die Zöllner stellten fest, dass die Fahrer nicht den Sicherheitsbestimmungen entsprachen und beschlagnahmten alle Produkte. Sie dürfen nicht in den Handel gebracht werden.

Die Zöllner ließen die Warensendung öffnen und fanden Kinderfahrräder, die gravierende Sicherheitsmängel aufwiesen und nicht dem Produktsicherheitsgesetz entsprachen. So verfügten die Fahrräder über verbotene Schnellspannvorrichtungen und auch der Kettenschutz deckte nicht wie vorgeschrieben die Innenseite des Kettenrades völlig ab. Ebenso fehlten vorgeschriebene Gebrauchs- und Warnhinweise. „Der Aufmerksamkeit der Abfertigungsbeamten ist es zu verdanken, dass diese für kleine Kinder gefährlichen Fahrräder nicht in den Verkauf gelangen werden“, so Gerd Plinz, Pressesprecher des Hauptzollamtes Köln. Der Einführer hat jetzt die Wahl, die Fahrräder wieder auszuführen oder vernichten zu lassen.

Autor: Andi Goral