Köln | Der Kreiswahlausschuss teilte heute die amtlichen Wahlergebnisse der Landtagswahl 2012 für die Stadt Köln mit. Dabei wurde auch Stellung zu den 98 Stimmen bezogen, die im Wahlkreis 15 als ungültig erklärt werden mussten. Die ungültigen Stimmen hatten, nach Angaben von Bernd Streitberger, keine Auswirkungen auf das Wahlergebnis des Wahlkreises. Insgesamt konnten weitere Vorkommnisse durch verbesserte Kontrollen und Arbeitsabläufe weitestgehend verhindert und damit eine positive Bilanz gezogen werden.

100 falsche Stimmzettel im Wahlkreis 15

Bereits kurz nach der Landtagswahl wurde bekanntgegeben, dass rund 90 Erstimmen nicht berücksichtigt werden konnten. Diese Zahl konnte heute auf 98 Erststimmen präzisiert werden. Der Ursprung der Wahlpanne könne, nach Angaben von Bernd Streitberger, auf das Verpacken der Stimmzettel zurückgeführt werden. Beim Verpacken der rund 400.000 bis 500.000 Stimmzettel in rund 800 Koffer, wurden für den Wahlkreis 15 (Ehrenfeld und Nippes) 100 Stimmzettel aus dem Wahlkreis 18 zugeordnet. Der Fehler ist weder bei der Kontrolle des Koffers noch bei der Ankunft der Stimmzettel im Wahllokal aufgefallen.

98 betroffene Erststimmen unerheblich für das Ergebnis

Betroffen sind 98 personenbezogene Erststimmen, die als ungültig erklärt werden mussten. Die Erststimmen entscheidet, welche Kandidat den Wahlkreis im Landtag vertritt. Die Zweitstimmen konnten als gültige Stimme aufgenommen werden und entscheiden darüber, welche Partei in den Landtag einzieht. Die fehlenden Kreuzchen würden das Endergebnis nicht beeinflussen, da Gabriele Hammelrath (SPD) mit  einem Vorsprung von 9.352 Stimmen auch durch die ungültigen Erststimmen nicht gefährdet gewesen wäre. Diese machen mit 1,05 Prozent der Stimmdifferenz einen unerheblichen Teil aus. Dennoch sei das Ziel diese Fehler in der kommenden Bundestagswahl auszuschließen.

Bei der Kontrolle der Niederschriften aller Wahlbereiche, die bei jeder Wahl obligatorisch ist, wurde als häufigsten Änderung der sogenannte „B1- Fehler“ korrigiert. Dabei handelt es sich um einen Fehler der dann auftritt, wenn ein Wähler trotz Abgabe seines Wahlscheines nicht in der Niederschrift festgehalten wird. Im Gegensatz zur Landtagswahl 2010, bei der noch 205 Änderungen vorgenommen werden mussten, konnte bei dieser Landtagswahl auf 57 Änderungen minimiert werden. Zur Bundestagswahl 2013 sollen durch den Kreiswahlleiter weitere Kontrollmechanismen installiert werden, die diese Zahl noch weiter reduzieren sollen.

Autor: Henriette Hohm