Wie seit November letzten Jahres angekündigt, wird die KVB ihre Aktion für mehr Sauberkeit in Bussen und Bahnen ab kommendem Montag mit zusätzlichem Nachdruck versehen: Bei Verschmutzungen oder Verstößen gegen das Rauchverbot und das in den vergangenen Monaten bekannt gemachte Ess- und Trinkverbot werden konkrete Strafen verhängt.

Rauchen auf Bahnsteigen im U-Bahn-Bereich wird mit 15 Euro Bußgeld belegt.

Wer an Haltestellen und in Bus und Bahn Verunreinigungen hinterlässt, wird mit einem Bußgeld von 20 Euro belegt.

Wer in Bus und Bahn offene oder alkoholische Getränke, warme Speisen oder Eis mit sich führt oder verzehrt, wird von der Beförderung ausgeschlossen.

Bei Rauchen in Bus und Bahn erfolgt eine Anzeige und ein gerichtliches Verfahren, dabei ist mit einem Bußgeld bis zu 1.000 Euro zu rechnen.

Bei vor Ort durch das Sicherheitspersonal der KVB ausgesprochenen Bußgeldern erfolgt eine Aushändigung der Forderung per Zahlschein, ähnlich wie bei einem Erhöhten Beförderungsentgelt. Wird das Bußgeld nicht innerhalb der eingeräumten Frist eingezahlt, erfolgt nach 30 Tagen ein anwaltliches und ggf. ein gerichtliches Mahnverfahren – die dabei anfallenden Kosten gehen ebenfalls zu Lasten des säumigen Zahlers.

[nh; Quelle: KVB]