Köln | Ab Dienstag, 1. Oktober 2013, sind Busse und Bahnen der Kölner Verkehrsbetriebe (KVB) sowie die Bahnsteige der U-Bahn-Stationen alkoholkonsumfreie Bereiche. Bei einem Verstoß gegen die neue Regel wird ein Bußgeld in Höhe von 40 Euro erhoben. Um die Kunden über die Regeländerung frühzeitig in Kenntnis zu setzen, hatte die KVB ihre Fahrgäste seit Mitte August durch Info-Stände in den zentralen U-Bahn-Haltestellen sowie über Service-Personal in Fahrzeugen und Haltestellen informiert, ab dem morgigen Dienstag wird es dann ernst: Wer von KVB-Mitarbeitern an U-Bahn-Haltestellen mit Alkohol angetroffen wird, dem droht ein Bußgeld.

Große Piktogramme, angebracht durch die KVB, sollen bereits am Anfang der Zugänge zu den U-Bahn-Stationen darauf aufmerksam machen, dass der alkoholkonsumfreie Bereich schon beim Verlassen der Zwischenebenen beginnt.

Die KVB machen darauf aufmerksam, dass bereits die Treppen und Rolltreppen hinunter auf die Haltestellenebene zu dem  Bereich gehören, in dem das Konsumverbot gilt, das bei hartnäckiger Missachtung ein Bußgeld von 40 Euro nach sich ziehe.

Autor: dd
Foto: Symbolfoto