Die Lärmkarten bilden für Städte und Gemeinden eine Grundlage, um Lärmprobleme bei kommunalen Planungen zu berücksichtigen und gezielt Maßnahmen zur Minderung der Lärmbelastung zu entwickeln.

Bei der Freischaltung des Umgebungslärmportals erklärte Umweltminister Uhlenberg: „Nordrhein-Westfalen ist nicht nur das bevölkerungsreichste, sondern auch das verkehrsreichste Bundesland. Auf unseren Autobahnen, Bundes- und Landesstraßen bewegen sich 20 Prozent des deutschen Straßenverkehrs. Damit verbunden sind erhebliche Lärmbelastungen, die neben den Luftbelastungen die gravierendsten Umweltprobleme unseres Landes darstellen.“

„Wir müssen bei der Lärmbelastung der Bevölkerung eine Trendwende erreichen“, sagte Uhlenberg weiter. Voraussetzung dafür sei die nun abgeschlossene Erfassung des Umgebungslärms in Ballungsräumen, an Hauptverkehrsstraßen und großen Flughäfen.

Die Umsetzung der EG-Umgebungslärmrichtlinie in Nordrhein-Westfalen startete in der ersten Stufe mit der Lärmkartierung der zwölf Ballungsräume Aachen, Bielefeld, Bochum, Bonn, Dortmund, Duisburg, Düsseldorf, Essen, Gelsenkirchen, Köln, Mönchengladbach und Wuppertal, an Hauptverkehrsstraßen mit einer Gesamtlänge von über 3.600 Kilometern sowie an den Flughäfen Düsseldorf und Köln/Bonn.

Die Lärmkartierung für Nordrhein-Westfalen mit seinem dichten Verkehrsnetz und der großen Bevölkerungsdichte bezeichnete Uhlenberg als eine anspruchsvolle Aufgabe, da ein riesiger Bestand an Sach- und Geometriedaten aus verschiedenen Quellen in einem einheitlichen Modell zusammengeführt und verarbeitet werden musste.

In Lärm-Aktionsplänen müssen die Kommunen bis Mitte 2008 darlegen, was gegen die Lärmbelastungen unternommen werden soll. Dabei stehen die besonders lauten Bereiche im Vordergrund. „Dabei haben die Kommunen einen großen Gestaltungsspielraum. Unsere Städte und Gemeinden sollten sich auf Maßnahmen konzentrieren, die zu den örtlichen Gegebenheiten und den finanziellen Möglichkeiten passen. Die Landesregierung wird ihnen dabei helfen“, betonte Uhlenberg.

[cw; Quelle: Landesregierung NRW]