Das Foto zeigt den Angeklagten mit seinem Anwalt am 20.11.2019

Köln | Ein Bonner Funktionär der AfD wurde in einem vielbeachteten Prozess zu einer 7-monatigen Bewährungsstrafe und 250 Euro Schmerzensgeld verurteilt. Das Landgericht Köln hob das Urteil des Amtsgerichts Köln jetzt auf und sprach den Mann frei. Das antifaschistische Aktionsbündnis „Köln gegen Rechts“ spricht von einem Skandalurteil und fragt: „Freibrief für rechtsextreme Gewalttäter?“

Nach einer Veranstaltung der AfD im Bürgerhaus Kalk anlässlich der Europawahl 2019 bei der es zu massiven Protesten kam, wurde David S. auf einen PKW aufgeladen und kam mit leichten Verletzungen davon, weil er sich geschickt abrollen konnte. Von dem Vorfall gibt es Videoaufnahmen. Wie sich später herausstellte fuhr den Mietwagen ein Bonner AfD-Funktionär. Der sprach schon im ersten Prozess von einer Notwehrsituation und davon angegriffen worden zu sein und habe daher Gas geben müssen. Das Landgericht, anders als die erste Instanz folgte dieser Darstellung und warf dem Geschädigten vor bewusst auf die Motorhaube gesprungen zu sein.

Das Foto zeigt den Angeklagten bei einer Verhandlung vor dem Amtsgericht Köln im Jahr 2019

Klaus Lober, Sprecher von „Köln gegen Rechts“: „Dieses Urteil ist ein absoluter Skandal. Es reiht sich ein in eine lange Liste der Verharmlosung rechtsextremer Gewalt, wie wir sie seit Jahren kennen. Wieder einmal werden die Opfer rechtsextremer Gewalt zu Tätern erklärt. Der von dem Angeklagten auf der Motorhaube Mitgeschleifte soll selbst für die Tat verantwortlich sein. Eine angebliche zwanzig Sekunden andauernde Blockade soll nach Ansicht des Gerichts ein ausreichender Grund sein, einen Menschen mit einem PKW anzufahren. Dass dabei um ein Haar noch ein Rollstuhlfahrer verletzt wurde, scheint keine Rolle zu spielen, ebenso wie die Aussagen von sieben Zeug*innen. Das Urteil betrachten wir als einen Freibrief für rechtsextreme Gewalttäter. Wir begrüßen, dass
die Nebenklage in Revision gehen wird.“

Rechtsanwalt Eberhard Reinecke,Vertreter des Nebenklägers,zum Urteil: „Ich erwarte, dass die Staatsanwaltschaft gegen dieses Urteil in Revision geht. Wir selbst werden sie auch einlegen. Es geht dabei nicht allein um die Frage, wie dreist ein AFD-Funktionär auftreten darf, sondern auch darum, dass das Faustrecht im Straßenverkehr nicht weiter um sich greift.“

Stellungnahme des Geschädigten: „Ich kann gar nicht beschreiben wie wütend und sprachlos ich bin, von diesem Gericht keine Gerechtigkeit erfahren zu haben. Im Gegenteil sogar selber vom Opfer, zum Täter gemacht wurde. Behauptungen, die mich in einem Licht darstellen, als habe ich es selbst provoziert überfahren zu
werden. Es stimmt schlicht und ergreifend nicht. Es ist einfach unfassbar und reißt mir den Boden unter den Füßen weg. Ich hoffe inständig darauf, dass die Staatsanwaltschaft in Revision gehen wird und in dem Fall am Ende wirkliches Recht ausgesprochen wird. Im Moment fühle ich mich allein gelassen von der Justiz und habe jegliches Vertrauen in die Rechtsprechung verloren.“