Köln | Es geht um die Siedlung an der Egonstraße in Köln-Stammheim in der Kölnerinnen und Kölner seit rund 70 Jahren wohnen. Die Stadt möchte sukzessive daraus eine Grünfläche machen und die Bewohnerinnen und Bewohner ihr Zuhause behalten oder an die nächste Generation weitergeben. Sie schalteten die im Baurecht renommierte Anwältin Dr. Petra Lenz-Voß ein, die einen Weg aufzeichnete, wie in Zeiten von Wohnungsmangel für alle eine Lösung gefunden werden kann.


Der Liegenschaftsausschuss im Theodor Heuss Saal des Kölner Rathauses

Die städtische Verwaltung fährt einen knallharten und eindeutigen Kurs. Die Häuser an der Egonstraße sollen entsprechend des 1982 aufgestellten Flächennutzungsplans abgerissen werden. Als soziale Komponente schlägt die Verwaltung vor, die Menschen dort noch so lange wohnen zu lassen, bis sie sterben und danach die Häuser abzureißen. So geht sie im Moment auch vor. Denn die Stadt ist Eigentümerin und Vermieterin in einem. Der Stadt könnte man bei ihrem aktuellen Vorgehen unterstellen, eine Situation zu schaffen, mit der sie den Flächennutzungsplan umsetzen kann. Denn so einfach ist die Situation aktuell nicht beziehungsweise ist sie aktuell für die Stadt mit einer rechtlich unsicheren Situation verbunden.

Die Siedlung Egonstraße liegt am Rand von Köln-Stammheim. Es waren einfache Häuser, die 1943 errichtet wurden. Die Stadt spricht von Munitionsbaracken. Nach dem Krieg – Wohnraum war knapp – zogen Menschen ein. 1953 nahm die Stadt das Klärwerk mit mechanischer Klärung in Betrieb, so der aktuelle Betreiber die Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR. Die Menschen mieteten die Häuser von der Stadt. 1982 entschied der Rat der Stadt Köln den Flächennutzungsplan und wies die Fläche als Grünfläche aus. Zudem schloss die Stadt Köln mit den Bewohnerinnen und Bewohnern Mietverträge ab, baute eine Kanalisation und erneuerte die Infrastruktur.

Die Frage Innen- oder Außenbereich

Eine Frage die zur Beurteilung der Lage, so die Anwältin der Bürgerinnen und Bürger, wichtig ist, ob es sich bei der Bebauung um einen Innen- oder Außenbereich handele. Ist es ein Innenbereich einer Bebauung ist der Flächennutzungsplan für das Gebiet nicht anzuwenden. Die Siedlung Egonstraße, eingerahmt von der gleichnamigen Straße und dem Stammheimer Ring, grenzt unmittelbar an die Bebauung der Schloßstraße und ist alles andere als eine Splittersiedlung. Anwältin Lenz-Voß argumentiert daher, dass es sich um einen Innenbereich handele und daher der Flächennutzungsplan nicht gelte. Anders sähe es aus, wenn es keine Verbindung an die Stammheimer Bebauung gäbe. Insofern steht die Frage im Raum, ob die Stadt Köln mit ihren Abrissmaßnahmen Tatsachen schaffen will, die es vorher nicht gab. Denn von den ehemals 80 Häusern sind mittlerweile 30 abgerissen worden.

Die Argumente der Stadt im Liegenschaftsausschuss machten nicht den Eindruck, dass sie wohldurchdacht sind. So führte der Vertreter der Verwaltung an, dass es in unmittelbarer Nähe eine Entscheidung zum Ulrich-Haberland-Haus gegeben habe, bei der festgestellt worden sei, dass dieses Gebäude sich eindeutig im Außenbereich befinde. Das ist durchaus so korrekt, da das Haus von der Bebauung Stammheims durch den Stammheimer Schlosspark getrennt ist.

Die Nähe zum Großklärwerk Stammheim

Unbestritten ist, dass sich die Siedlung Egonstraße in unmittelbarer Nähe zum Großklärwerk Stammheim befindet, dass nach 1953 erweitert wurde und dass die heutige Gesetzgebung klare Vorgaben und Regelungen schafft. Nur die Siedlung existiert länger, auch wenn Sie durch den Bau in 1943, ohne Bebauungsplan erfolgte. Die aktuellen Bewohnerinnen und Bewohner haben dies in einem Schreiben an die Mitglieder des Liegenschaftsausschusses noch einmal deutlich gemacht: „In den 1950er Jahren baute die Stadt in Stammheim-Nord eine Kläranlage. Die Nähe der Stammheimer Wohnsiedlungen störte die Stadt dabei nicht. Im Gegenteil: es wurden weiter Miet-Pachtverträge geschlossen, für Anbauten wurden Baugenehmigungen erteilt, Anbauten, Garagen und Carports entstanden.“

Michael Frenzel von der SPD und Michael Weisenstein, Linke, sprachen sich in der gestrigen Sitzung des Liegenschaftsausschusses klar und deutlich für den Erhalt der Siedlung aus. Auch vor dem Hintergrund des aktuellen Wohnungsmangels in Köln. Jörg Frank, der Ausschussvorsitzende, wies auf das Risiko einer Änderung des Flächennutzungsplanes hin, denn diese könnte die Bezirksregierung auf den Plan rufen.

Die Anwältin der Bewohnerinnen und Bewohner Lenz-Voß machte noch einmal deutlich, dass mit der Feststellung, dass die Siedlung Egonstraße im Innenbereich liege, gar keine Änderung des Flächennutzungsplans nötig sei und alles so bleiben könnte. Sie merkte auch an, dass die Stadt natürlich Eigentümerin und Vermieterin sei. Hier unterbreitete sie den Vorschlag zu überlegen, ob es nicht eine Lösung gebe, dass die Mieterinnen und Mieter Eigentum erwerben könnte, wie dies in Köln schon einmal sehr erfolgreich in der Humboldtsiedlung erfolgte. Allerdings müsse dafür sicher ein Modus Operandi gefunden werden.

Der Liegenschaftsausschuss vertagte die Entscheidung.

Autor: Andi Goral
Foto: Vor der Sitzung des Liegenschaftsausschusse protestierten Bewohnerinnen und Bewohner der Siedlung Egonstraße vor dem Spanischen Bau