Köln | An den beiden Tagen mit großen Karnevalsumzügen – Sonntag, 26. Februar, und Montag, 27. Februar – werde die Stadt Köln in diesem Jahr für die Kölner Innenstadt ein Lkw-Fahrverbot verhängen. Eine gemeinsame Arbeitsgruppe der Stadt Köln und der Kölner Polizei habe, aufgrund der Ereignisse im letzten Jahr in Nizza und Berlin, dieser Maßnahme abgestimmt. Es sei wichtig die Sicherheit der Besucher und Zugteilnehmer zu erhöhen, so die Stadt.

Das Fahrverbot gelte, so die Stadt, für Lastkraftwagen sowie Anhänger hinter Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtgewicht von über 7,5 Tonnen und sei gültig von Sonntag, 26. Februar, durchgehend bis Rosenmontag, 27. Februar, 22 Uhr.

LKW-Fahrverbot: folgende Straßen sind betroffen

Schönhauserstraße – Verlängerung Marktstraße – Verlängerung Bischofsweg – Am Vorgebirgstor – Verlängerung Pohligstraße – Verlängerung Weißhausstraße – Verlängerung Universitätsstraße – Verlängerung Innere Kanalstraße – Verlängerung Auffahrt Zoobrücke – einschließlich Rheinuferstraße.

Die aufgeführten Straßen selbst seien bis auf die Rheinuferstraße von dem Fahrverbot nicht erfasst. Die Zufahrt zum Großmarkt soll frei bleiben.

Ausnahmegenehmigungen

Die Stadt Köln teilt mit, dass Ausnahmegenehmigungen von diesem Fahrverbot beim Amt für öffentliche Ordnung, Ottmar-Pohl-Platz 1, 51103 Köln, beantragt werden können. Ein entsprechender Antragsvordruck mit ausführlichen Hinweisen und Erläuterungen sei im Internet unter www.stadt-koeln.de veröffentlicht oder könne per Fax 0221/221-26130 oder telefonisch 0221/221-26385 angefordert werden.

Autor: ib | Karte: Stadt Köln
Foto: Lkw-Fahrverbot: Die Karte der Stadt Köln zeigt den betroffenen linksrheinischen Bereich