Der Landtag hatte am 22. Juli 2011 beschlossen, dass für alle Kinder im letzten Kindergartenjahr vor der Einschulung keine Elternbeiträge mehr gezahlt werden müssen. Diese Gesetzesänderung muss nun noch vom Rat der Stadt Köln in kommunales Recht umgewandelt werden. Die nächste Ratssitzung ist allerdings erst im Oktober 2011. Deswegen hat das Kölner Jugendamt als „ad-hoc-Maßnahme“ einen „Mahnstopp“ für diese wegfallenden Elternbeiträge verhängt. Denn die Bescheide für das neue Kindergartenjahr sind bereits verschickt und enthalten noch die ursprünglichen, höheren Beträge. Sobald der Rat seinen formal notwendigen Beschluss gefasst hat, erhalten die betroffenen Eltern ihre neuen Bescheide. Die fraglichen Elternbeiträge für die Kinder im letzten Kindergartenjahr werden seitens der Stadt nicht gemahnt oder abgebucht, gab die Stadt heute bekannt. Wenn Eltern den Betrag trotzdem zahlen, soll die Überzahlung bis Jahresende erstattet werden. Angesichts der Kürze der zur Verfügung stehenden Zeit könne beim diesem Verfahren Fehler nicht ausgeschlossen werden, so die Stadt. Betroffene Eltern, die eine Mahnung erhalten, können sich beim Amt für Kinder, Jugend und Familie melden. Mahnkosten werden nicht erhoben.

[cs; Foto: balzer matthia/ www.pixelio.de]