Europaweite Ausschreibung für Messe-City
Die Messe-City Köln am ehemaligen Barmer Platz in Köln-Deutz soll nach dem Umbau des Rheinauhafens zum nächsten Anziehungspunkt für Unternehmen, Hotels und Gastronomie in Köln werden. Dazu will die Stadt bereits seit Jahren das für rund 103 Millionen Euro erworbene und freigeräumte Gründstück zwischen dem Bahnhof Koelnmese/ Deutz, der Koelnmesse, der Deutz-Mülheimer Straße und der Bahntrasse am Auenweg verkaufen. Immer wieder verzögerte sich das Vorhaben. Unter anderem waren die ehemals teilweise denkmalgeschützten Häuser besetzt, ein Wirte-Ehepaar verlor sogar seine Existenz. Die Stadt gibt heute Gesetzesänderungen als Grund der Verzögerung an, aber der Abriss des Barmer Viertels war und ist alles andere als unumstritten. So führte eine Änderung der Regel für den Grundstücksverlauf des Oberlandesgerichtes Düsseldorf im Juni 2007 dazu, dass die Stadt Köln den Verkauf nun europaweit ausschreiben muss.

Seit Ende September 2009 können sich nun Unternehmen und weitere Bieter für den Kauf des Grundstücks bewerben. Schlusstermin für die Einreichung der Unterlagen ist der 2. November 2009. In dieser Ausschreibung noch nicht inbegriffen ist ein rund ein Hektar großer Bereich auf dem Messe-City-Grundstück. Denn dieser Teil gehört derzeit noch einem nichtstädtischen Unternehmen. Mit diesem führt die Stadt im Moment Verkaufsgespräche. Sollte die Stadt das Gelände erwerben, soll es dem Auftraggeber des Messe-City-Geländes ebenfalls zur Verfügung stehen.

32 Millionen Euro Verlust
Das rund 5,4 Hektar große Messe-City-Grundstück bietet die Stadt in ihrer Ausschreibung für ein Mindestgebot in Höhe von 61 Millionen Euro an. Weitere acht Millionen Euro erhofft sich die Stadt durch die Fläche, die derzeit noch dem nichtstädtischen Unternehmen gehört. Darüber hinaus erwartet sie weitere zwei Millionen Euro für den Verkauf ebenerdiger Stellplätze. Insgesamt rechnet die Stadt Köln derzeit also mit einem Ertrag von 71 Millionen Euro. Dem gegenüber steht ein erwarteter Kostenaufwand von insgesamt fast 103 Millionen Euro. Das bedeutet für die Stadt einen Verlust von 32 Millionen Euro. In dem ursprünglichen Ratsbeschluss aus dem Jahre 2002 prognostizierte die Stadt zwar höhere Gesamtkosten von rund 115 Millionen Euro. Damals erwartete man jedoch deutlich höhere Einnahmen von über 103 Millionen Euro, so dass es zu einer Unterdeckung von 12 Millionen Euro gekommen wäre. Die aktuellen Zahlen weisen nun einen viel höheren Verlust für die Stadt Köln aus. Der könnte noch größer werden, sollte das nichtstädtische Unternehmen seine Fläche nicht verkaufen.

Als Grund für den höheren Verlust gibt die Stadt Köln Folgendes an: In der Ausschreibung macht die Stadt Köln dem Käufer die Vorgabe, dass keines der neu zu bauenden Gebäude auf dem Grundstück höher als 60 Meter sein darf. Diese Vorgabe sei nötig, da die UNESCO angedeutet hatte, der Kölner Dom könnte ansonsten seinen Status als Weltkulturerbe verlieren. Ursprünglich waren höhere Bauten und damit eine größere Ausnutzung der Grundstücksfläche geplant. Nun wurde die bauliche Ausnutzung des Grundstückes auf maximal 135.999 Quadratmeter festgelegt. In den ursprünglichen Planungen war außerdem vorgesehen, dass der Käufer sich dazu verpflichten muss, auf dem Gelände eine Musical-Spielstätte einzurichten. Davon wurde in Absprache mit dem Rat der Stadt in der endgültigen Ausschreibung jedoch abgesehen, da die entsprechenden Betriebe das Musical-Theater bevorzugt an einem anderen Ort, dem Breslauer Platz, in Köln realisiert sehen wollen. Sollte dennoch eine Musical-Spielstätte auf dem Gelände errichtet werden, würden die Einnahmen, so die Stadt, für Köln weiter sinken.

Käufer erhält Gestaltungsfreiheit
Abgesehen von diesen äußeren Bedingungen werden dem Käufer kaum Vorgaben gemacht, erklärte gestern Wirtschaftsdezernent Norbert Walter-Borjans. So wolle man diesem möglichst viel Freiheit bei der Bebauung des Grundstückes bieten. Dennoch müsse sich der Käufer dazu verpflichten, mindestens fünf Architekten mit der Erarbeitung eines Bebauungsvorschlages zu beauftragen. Dabei darf die Stadt Köln selbst zwei Architekten benennen, die ihre Entwürfe einreichen. Die Entscheidung, welchem städtebaulichen und architektonischen Konzept am Ende der Zuschlag erteilt wird, läge jedoch letztlich beim Auftraggeber. Das sei neu in Köln, sagt die Stadt. Denn bislang hätte die Stadt bei solch großen Projekten bis zuletzt Einfluss auf die Architektur nehmen können. Walter-Borjans geht dennoch von einer engen Zusammenarbeit zwischen der Stadt und dem Käufer aus. „Ich habe hier nicht die Sorge, dass sich der Käufer über die Wünsche der Stadt hinwegsetzen wird“, so die Prognose des Kölner Wirtschaftsdezernenten.

Cornelia Schlößer für report-k.de/ Kölns Internetzeitung