Köln | Das Oberverwaltungsgericht für NRW in Münster hat die Klage von Flughafenanwohnern, die sich vor allem gegen den nächtlichen Flugverkehr auf dem Flughafen Köln/Bonn gewandt hatten, abgewiesen. Die mündliche Verhandlung fand bereits am 2. und 3. Juni 2015 statt.

Zur Begründung seiner Entscheidung hat der Senat im Wesentlichen ausgeführt: Die gegen die Planfeststellungsfiktion gerichtete Feststellungsklage sei bereits unzulässig, weil das eigentliche Begehren mit einer Klage auf Anordnung eines Flugverbots geltend gemacht werden könne und zudem ein etwaiges Feststellungsinteresse ver­wirkt sei. Die Klage sei insoweit auch unbegründet, weil in der Rechtsprechung des Senats und des Bundesverwaltungsgerichts geklärt sei, dass der Flughafen von der Planfeststellungsfiktion erfasst werde. Das dagegen gerichtete Vorbringen der Kläger greife nicht durch.

Die Kläger wohnen in der Nähe des Flughafens Köln/Bonn. Ihre Grundstücke werden durch den Flugverkehr mit Immissionen insbesondere in Gestalt von Lärm belastet. Ihre Klage richtete sich mit dem Hauptantrag gegen das bislang angenommene Be­stehen einer Planfeststellungsfiktion für den Flughafen und einer sich daraus erge­benden Pflicht zur Duldung der Immissionen aus der Nutzung des Flughafens.

Das Oberverwaltungsgericht hat die Revision gegen das Urteil nicht zugelassen. Dagegen kann Nichtzulassungsbeschwerde erhoben werden, über die dann das Bundesverwaltungsgericht zu entscheiden hat.

Autor: dd
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