Mit Wirkung für das laufende Sommersemester hat das Innovationsministerium die Höhe des Anteils, den die Hochschulen aus den Studienbeitragseinnahmen an den Ausfallfonds abführen, auf 14 Prozent gesenkt. Im Sommersemester 2007 und dem vergangenen Wintersemester hatte die Quote bei 18 Prozent gelegen. Das Ministerium überprüft in jedem Frühjahr anhand der Erfahrungen des vergangenen Studienjahres den notwendigen Beitrag zum Ausfallfonds, der sicherstellt,
das Nordrhein-Westfalen das sozialverträglichste Studienbeitragsmodell aller Bundesländer hat.

Mit der Absenkung der Abführungsquote steht den Hochschulen ab sofort mehr Geld zur Verbesserung der Lehre und der Studienbedingungen zur Verfügung. „Wir sind natürlich sehr froh, das tun zu können. Wichtig ist allerdings, dass wir den Hochschulen auf lange Sicht Planungssicherheit garantieren können. Wir wollen auf keinen Fall durch Fehlkalkulationen den Ausfallfonds unterfinanzieren, weil dies nur zur Folge hätte, dass unsere Hochschulen dann Geld wieder abgeben müssten, das sie bereits fest eingeplant hatten“, sagte Innovationsminister
Prof. Andreas Pinkwart.

Der Ausfallfonds ist Garant für die sozialverträglichen Gestaltung des nordrhein-westfälischen Studienbeitragsmodells. Er ist ein Sondervermögen des Landes, das von der NRW-Bank treuhänderisch verwaltet wird. Aus dem Fonds werden hauptsächlich Darlehen derjenigen
BAföG-Empfänger getilgt, die aufgrund der bundesweit niedrigsten Kappungsgrenze keine oder nur einen Teil der eigentlich angefallenen Studienbeiträge zurückzahlen müssen.

Diese Kappungsgrenze für die maximale Rückzahlungsverpflichtung liegt in Nordrhein-Westfalen bei 10.000 Euro bzw. 1000 Euro für jedes studierte Semester und umfasst BAföG-Darlehen, Studienbeitragsdarlehen plus alle bis Rückzahlungsbeginn angefallenen Zinsen.  Nordrhein-Westfalen stellt somit als einziges Bundesland zwei Drittel der BAföG-Bezieher faktisch von Studienbeiträgen frei, die meisten anderen erfahren zum Teil große Ermäßigungen. „Gerade deshalb finde ich die Kritik von SPD und den Grünen am Ausfallfonds unverständlich. Denn nur mit ihm ist es uns möglich, die Studierenden aus einkommensschwachen Familien praktisch beitragsfrei zu stellen“, sagte Pinkwart.

Der Zinssatz des Studienbeitragsdarlehens (5,9 Prozent) deckt ausschließlich die Refinanzierungs- und Verwaltungskosten der NRW-Bank ab, die an den Darlehen und deren Verwaltung keinerlei Gewinn machen darf. Rund 57.000 Studierende haben sich in Nordrhein-Westfalen inzwischen für ein Studienbeitragsdarlehen, also eine nachgelagerte Finanzierung ihrer Studienbeiträge, entschieden.

[nh; Quelle: NRW-Forschungsministerium]