Düsseldorf | 250 Seiten gegen Diskriminierung von Behinderten: Mit einem Aktionsplan „NRW inklusiv“ will die rot-grüne Landesregierung die Teilhabe von behinderten Menschen in allen Bereichen des öffentlichen Lebens vorantreiben. Das Kabinett verabschiedete am Dienstag das unter Federführung des Sozialministeriums erarbeitete Papier.

Es beinhaltet mehr als 100 konkrete Maßnahmen zur Umsetzung der sogenannten Inklusion. Ziel ist es, das Leben von 2,6 Millionen Behinderten in NRW zu vereinfachen. „Der Aktionsplan ist der sozialpolitische Schwerpunkt der Landesregierung in dieser Legislaturperiode“, sagte Sozialminister Guntram Schneider (SPD) am Dienstag. Mit der Inklusion gehe NRW eine „Mammutaufgabe“ an und setze die Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention um. Alle Ressorts der Landesregierung sind an dem Aktionsplan beteiligt. So sollen bis 2020 ein Großteil der Bahnhöfe und Verkehrsstationen barrierefrei zugänglich sein, das Wohnraumangebot für Menschen mit Behinderung ausgebaut und mehr Beschäftigungsmöglichkeiten auf dem ersten Arbeitsmarkt geschaffen werden.

Ein Kernstück ist die sogenannte inklusive Schule. „Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen sollen das Recht auf einen Platz in einer allgemeinen Schule erhalten, in der sie gemeinsam mit Kindern und Jugendlichen ohne Behinderung lernen“, sagte Schulministerin Sylvia Löhrmann (Grüne). Dieser gemeinsame Unterricht soll durch eine Schulgesetznovelle zum Normalfall werden. Wollen Eltern ihre Kinder aber weiterhin auf eine Förderschule schicken, wird dies auch möglich sein. Ab dem Schuljahr 2013/2014 sollen zunächst Vorreiterschulen gebildet werden. Bislang besuchen erst rund 20 Prozent der Schüler mit einem sonderpädagogischen Förderbedarf eine allgemeine Schule. Diese Quote will Rot-Grün in den kommenden Jahren stetig erhöhen, kündigte Löhrmann an.

Abseits der konkreten Maßnahmen will die Landesregierung auch einen Inklusionsbeirat ins Leben rufen und eine landesweite Kampagne starten. Alle Gesetze und Verordnungen in NRW wurden bereits auf ihre Übereinstimmung mit der UN-Behindertenrechtskonvention überprüft. Änderungsbedarf besteht demnach unter anderem in der Landesbauordnung und beim Schulgesetz.

Autor: Christian Wolf | dapd