Köln | Die Stadt Köln rechnet auf den Kölner Weihnachtsmärkten mit einem hohen Besucheraufkommen. Um Unfallgefahren zu reduzieren, hat die Stadt Köln die Weihnachtmärkte auf dem Roncalliplatz, Alter Markt, Heumarkt, Neumarkt und Rudolfplatz sowie deren Umfelder von der Ausleihe und Rückgabe von Leihfahrzeugen, wie etwa dem KVB-Rad, ausgeschlossen.
Diese Regelung soll bereits zum Aufbau der Weihnachtsmärkte gelten. Am 24. Dezember werde diese Regelung laut der Stadt Köln wieder aufgehoben. In dieser Zeit dürfen in den Sperrzonen keine Leihräder, E-Scooter, E-Mopeds etc. ausgeliehen oder zurückgegeben werden.
Die Durchfahrt auf Straßen und Radwegen abseits der Weihnachtsmärkte und Fußgängerzonen ist jedoch gestattet.
Für die Nutzung des KVB-Rades wurden die Sperrzonen in die Software des Ortungssystems eingearbeitet. Somit werden Nutzer, die das KVB-Rad in einer der Sperrzonen zurückgeben, automatisch mit einem Sonderentgelt in Höhe von 20 Euro belastet.
Zur Sicherheit sollten die Nutzer des KVB-Rades vor dessen Rückgabe das Lämpchen über dem Rückrad beachten. Leuchtet die Diode grün, ist eine Rückgabe an dieser Stelle möglich. Leuchtet die Diode rot, ist die Rückgabe dort ausgeschlossen.
agr