Köln | Gleich zwei brutale Fälle, bei denen Menschen in ihren eigenen vier Wänden Opfer von Straftaten wurden, werden ab heute am Landgericht Köln verhandelt. In einem Fall wurde ein älteres Ehepaar nachts überfallen und ausgeraubt, in einem anderen wurde eine junge Frau von mehreren Tätern in ihrer eigenen Wohnung ausgeraubt und vergewaltigt. 

Im Falle des ausgeraubten Ehepaares muss sich ab heute ein 26-Jähriger verantworten. Der Angeklagte soll laut Staatsanwaltschaft im September 2011 gemeinsam mit acht gesondert verfolgten Tatbeteiligten ein älteres Ehepaar (zur Tatzeit 78 bzw. 75 Jahre alt) in dessen Wohnung nachts überfallen und ausgeraubt haben.

Schläge gegen den Kopf

Während zwei Tatbeteiligte die Umgebung absicherten und drei weitere Tatbeteiligte in Fluchtfahrzeugen warteten, so die Staatsanwaltschaft, soll der Angeklagte mit drei Mittätern durch die vorab aufgehebelte Balkontür in die Küche gelangt sein. Anschließend suchten sie laut Anklage das Schlafzimmer der Eheleute auf, hielten der Geschädigten den Mund zu und fragen sie nach Bargeld, während ihrem Ehemann ein Kissen auf das Gesicht gedrückt wurde. Als der Geschädigte davon erwachte, soll er von einem der Mittäter mehrere Schläge in das Gesicht und an den Kopf erhalten und erneut das Kissen auf das Gesicht gedrückt bekommen haben. Anschließend wurden die Geschädigten laut Staatsanwaltschaft an Händen und Füßen gefesselt.

Lebensgefährliche Verletzungen

Schließlich sollen der Angeklagte und seine Mittäter die Wohnung durchsucht und sie schließlich mit Beute im Wert von über 20.000 Euro verlassen haben. Die Geschädigten erlitten laut Anklage jeweils einen Schock sowie zahlreiche Unterblutungen im Gesicht und am Kopf. Bei dem geschädigten Ehemann soll dadurch einige Wochen nach dem Überfall ein akut lebensgefährliches Hirnödem ausgelöst worden sein, das eine Notoperation erforderlich machte. Mit Ausnahme des Angeklagten sind die weiteren Tatbeteiligten laut Staatsanwaltschaft bereits rechtskräftig verurteilt worden.

Junge Frau ausgeraubt und vergewaltigt

Im Falle der ausgeraubten und vergewaltigten Frau müssen sich drei Angeklagte im alter zwischen 26 und 32 Jahren vor dem Landgericht unter anderem wegen besonders schwerer Vergewaltigung verantworten.

Gefesselt und geknebelt

Die drei Angeklagten sollen die Geschädigte an ihrem Appartement aufgesucht und nach dem Öffnen der Tür in dieses hineingedrängt haben. Dabei soll einer der Angeklagten ein Messer in der Hand gehalten und der Geschädigten bei dem Handgemenge eine Schnittverletzung am Unterarm zugefügt haben. Sodann knebelten und fesselten die drei laut Anklage die Geschädigte und durchsuchten das Appartement nach Beute, wobei sie unter anderem Bargeld, ein Handy und Schmuck der Geschädigten fanden.

Mit Messer bedroht und vergewaltigt

Anschließend sollen sie der Geschädigten das Messer an den Hals gehalten und von ihr die Preisgabe der Karten-PIN verlangt haben. Während ein Angeklagter nun laut Staatsanwaltschaft die Wohnung verließ, um Geld vom Konto der Geschädigten abzuheben, soll ein anderer Angeklagter die Zeugin teilweise entkleidet und vergewaltigt haben, bevor auch der zweite in der Wohnung verbliebene Angeklagte die Zeugin laut Staatsanwaltschaft vergewaltigte. Sodann sollen sie darüber informiert worden sein, dass der Dritte erfolgreich 500 Euro abgehoben habe, und die Wohnung verlassen haben.

Laut Anklage konnte sich die Geschädigte, die durch die Tat unter anderem Prellungen an der Unterlippe, ein Hämatom an der Brust und eine 4,5 cm lange Schnittwunde am Unterarm erlitt, nach einiger Zeit aus der Fesselung befreien und Hilfe alarmieren.

Autor: Daniel Deininger | Foto: Hugo Berties/Fotolia
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