Das Symbolbild zeigt den Tagebau bei Garzweiler.

Köln | Ein Landwirt und zwei Mieter eines Wohnhauses wehren sich gegen RWE und zwei Entscheidungen der Bezirksregierung Arnsberg gegen Räumungen und dem Abbaggern der Grundstücke auf denen sie in Lützerath leben. Da in der Hauptsache noch nicht entschieden werden konnte untersagte das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW) mit sogenannten Hängebeschlüssen die Räumung.

Damit darf die RWE Power AG auf den Grundstücken eines Landwirts in Lützerath die Abbaggerung durch Rodungsarbeiten oder den Abriss von Gebäuden derzeit nicht beginnen. Es geht konkret um „Vorfeldberäumungsmaßnahmen“ Anfang 2022. Denn ab dem Sommer 2022 will die RWE Power AG dort im Rahmen des Tagebaus Garzweiler II Braunkohle abbaggern.

Vor dem Verwaltungsgericht Aachen haben der Landwirt und die beiden Mieter das Verfahren verloren. Dagegen haben sie Einspruch beim OVG NRW eingereicht. Der 21. Senat des OVG NRW entscheidet über die Beschwerden. Daher waren die Maßnahmen der RWE Power AG bis zum 7. Janaur 2022 ausgesetzt. Jetzt befürchtet der Senat, dass es bis dahin nicht zu einer Entscheidung kommen werde und begründet dies mit der Komplexität des Verfahrens und der Erkrankung eines Mitglieds. Damit könne die Stillhaltefrist nicht eingehalten werden.

Das Gericht schreibt: „. Die Hängebeschlüsse dienen dazu, den Eintritt vollendeter Tatsachen vor einer Sachentscheidung des Senats zu verhindern. Sie stellen ausdrücklich keine Vorwegnahme der Entscheidungen in den anhängigen Beschwerdeverfahren dar. Deren Ausgang ist offen. Der Senat ist bemüht, die Beschwerdeentscheidungen so schnell wie möglich zu treffen. Näheres zum voraussichtlichen Zeitpunkt dieser Entscheidungen lässt sich derzeit nicht sagen.“

Die Beschlüsse können nicht angefochten werden.
Die Aktenzeichen: 21 B 1675/21 und 21 B 1676/21 (I. Instanz: VG Aachen 6 L 418/21 und 6 L 433/21)