Dortmund | Wegen der Wiederholung der Kommunalwahl vor drei Jahren verlangt die Stadt Dortmund von ihrem früheren Oberbürgermeister Gerhard Langemeyer (SPD) Schadensersatz in Höhe von 30.000 Euro.

Die ehemalige Kämmerin Christina Uthemann soll dieselbe Summe zahlen, wie die Stadtverwaltung heute mitteilte. Beide werden damit für die entstandenen Kosten herangezogen. Die Wahlwiederholung war nötig geworden, da Langemeyer am Tag nach der Kommunalwahl 2009 eine Haushaltssperre und ein Finanzloch von 100 Millionen Euro verkündet hatte. Im Wahlkampf hatte die SPD noch mit ihrer erfolgreichen Haushaltspolitik geworben. Das Wort vom „Wahlbetrug“ machte die Runde. Die Oberbürgermeisterwahl war bereits im Mai 2010 wiederholt worden. Die Wahlen zum Stadtrat stehen an diesem Wochenende an.

Autor: dapd