Köln/Berlin | Der nordrhein-westfälische CDU-Landeschef Armin Laschet wirbt in der Debatte um die steuerliche Gleichstellung homosexueller Lebenspartnerschaften um die Änderung des Ehegatten- in ein Familiensplitting. „Meine Priorität ist, das Leben mit Kindern zu fördern“, sagte Laschet am Freitag im Deutschlandfunk. „Viel abschaffen“ müsse man dazu beim Ehegattensplitting nicht, denn „90 Prozent der Ehen haben oder hatten Kinder“. Der CSU-Politiker Norbert Geis sagte gegenüber einer Tageszeitung, mit seiner Partei werde es keine volle Gleichstellung geben.

Dagegen lehnte Laschet die Übertragung des Ehegattensplittings auf eingetragene Partnerschaften ab. Das habe die Bundes-CDU auf ihrem Parteitag Anfang Dezember so beschlossen. „Man kann nicht 80 Tage später sagen, das gilt jetzt alles nicht mehr“, sagte der NRW-CDU-Vorsitzende.
Der Bundesrat wird am (heutigen) Freitag mit der neuen rot-grünen Mehrheit voraussichtlich die steuerliche Gleichstellung von homosexuellen Partnerschaften mit der Ehe auf den Weg bringen. Der Bundestag kann den Gesetzentwurf jedoch ablehnen. Dort hat Schwarz-Gelb die Mehrheit.
Die Union streitet seit Tagen heftig über die vollständige Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Lebenspartner mit Eheleuten. Grund ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Dieses kassierte das bisherige Verbot, dass ein Lebenspartner nicht das adoptierte Kind des anderen ebenfalls adoptieren darf.

CSU-Politiker Geis „Es wird mit der CSU keine volle Gleichstellung geben.“

Im Streit um die Gleichstellung eingetragener Lebenspartnerschaften mit der Ehe sieht der CSU-Rechtspolitiker und Konservative Norbert Geis großen Einfluss einer „Lobby für Homosexuelle“ im Bundestag. „Es gibt im Bundestag eine sehr starke Lobby für Homosexuelle. Die trommelt auch viel kräftiger als diejenigen, die anders denken“, sagte Geis der „Saarbrücker Zeitung“ (Freitagausgabe).
Geis betonte weiter: „Es wird mit der CSU keine volle Gleichstellung geben.“ Die Lebenswirklichkeit in Deutschland sei „die Ehe von Mann und Frau, dort leben über 70 Prozent der Kinder“. Mit Blick auf die anstehende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur steuerlichen Gleichstellung von Lebenspartnerschaften sagte Geis, es sei klar, dass man sich den Entscheidungen aus Karlsruhe nicht verweigern könne.
„Aber wir hoffen immer noch, dass die Richter die steuerliche Gleichstellung anders bewerten, als vermutet wird.“

Autor: dapd, dts