Das Verwaltungsgericht Köln hat mit einem heute verkündeten Urteil entschieden, dass die Verlegung von Telekommunikationsleitungen im Rahmen des Bauprojekts „Nord-Süd-Stadtbahnlinie“ in Köln auf Kosten der Bauherrin zu erfolgen hat. Das sind die Kölner Verkehrsbetriebe, denen die Stadt die Bauherrschaft übertragen hat. Die KVB hatte sich mit dem Telekommunikationsunternehmen nicht einigen können, wer die Kosten übernimmt. Sie schlossen daher einen Vertrag, nachdem die Kosten zunächst von der KVB übernommen wurden. Endgültig sollte dann ein Gericht darüber entscheiden.

Das Problem entstand dadurch, dass nicht die Stadt selbst mehr die Bauherrschaft über den U-Bahn-Bau inne hat. Denn Städten wird in solchen Fällen ein besondere Privileg eingeräumt: Müssen vorhandene Leitungen bei städtischen Bauprojekten verlegt werden, muss das das Telekommunikations-Unternehmen selbst bezahlen. Dies schreibt das Telekommunikations-Gesetz vor. Da jedoch die Stadt die Bauherrschaft auf die KVB übertragen hat, gilt diese Regelung nicht – auch nicht, wenn die Bauherrin wie die KVB ein städtisches Unternehmen ist. Das Privileg wie es die Stadt selbst erhalten hätte, lässt sich nicht auf eine Tochtergesellschaft der Stadt übertragen, urteilten die Richter. Gegen das Urteil kann innerhalb eines Monats nach dessen Zustellung Berufung beim Oberverwaltungsgericht Münster eingelegt werden. Die Kölner Verkehrsbetriebe wollen das Urteil nun prüfen.

17:35 Uhr > KVB kündigt Berufung an
Wie Franz Wolf Ramien, Mediensprecher der KVB gegenüber report-k.de erklärte, will die KVB Berufung gegen das Urteil einlegen. "Wir sind nach wie vor davon überzeugt, dass das Projekt Nord-Süd-Stadtbahn als städtisches Projekt gewertet werden müsste", so Ramien. In diesem Falle müsste dann das Telekommunikationsunternehmen die Verlegung der Leitungen selbst bezahlen. Bei dem Unternehmen soll es sich um die Telecom handeln. Mit ihr sei, so Ramien weiter, eine Kostenvereinbarung getroffen worden. Danach beliefen sich die Maximalkosten für die Leitungsverlegung auf 3,3 Millionen Euro. Derzeit seien zunächst 1,7 Millionen Euro im Gespräch. Ein Schaden für die KVB entstünde jedoch nicht. Denn sollte es dazu kommen, dass die KVB die Gelder zahlen muss, muss laut Vereinbarung im Notfall die Stadt einspringen und die Kosten übernehmen.

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