Das Symbolbild zeigt eine Geldzählmaschine

Köln | Am kommenden Montag, 15. Januar 2024 tritt der Hauptausschuss des Kölner Rates zusammen.  Die Stadtverwaltung legt dem Gremium eine Eilentscheidung vor. 5,8 Millionen Euro mehr sind für die Durchführung der UEFA Euro 2024 in der Host City Köln bereitzustellen.

Die Aufträge müssten für die Durchführung UEFA Euro 2024 in Köln vergeben werden, so die Stadtverwaltung. Und dafür sei eine Dringlichkeitsentscheidung erforderlich.  Die UEFA Euro 2024 findet vom 14. Juni bis zum 14. Juli 2024 statt. In Köln wird es ein umfangreiches Programm auf dem Heumarkt geben. Ab dem 15. Juni 2024 wird dann auch im Kölner Rheinenergiestadion Fußball gespielt mit der Partie Ungarn gegen die Schweiz. Das letzte Spiel in Köln wird am 30. Juni 2024 als Achtelfinalbegegnung ausgetragen.

Die Eilentscheidung ist nötig, da sonst das Projekt gefährdet sei, so die Stadtverwaltung. Die Entscheidung soll nun im Hauptausschuss getroffen werden und am 6. Februar 2024 in der Ratssitzung endgültig genehmigt werden.

So soll der Mehrbedarf finanziert werden

Die Kölner Politik soll beschließen, dass es einen finanziellen Mehrbedarf in Höhe von 5,8 Millionen Euro für die Ausrichtung der Fußball Europameisterschaft in Köln gibt. Wirksam wird dies im Haushaltsjahr 2024. Für die Deckung des Betrages schlägt die Verwaltung Alternativen vor. Eine Möglichkeit sind überplanmäßige Ausgaben in Höhe von 2,8 Millionen Euro im Bereich des Kölner Sportamtes im Segment Sportförderung und Unterhaltung von Sportstätten.

Die Alternative ist die 2,8 Millionen Euro durch geringere Ausgaben bei den Schulträgeraufgaben im Bereich des Amtes für Schulentwicklung zu finanzieren. Oder hier eine Summe von 1,8 Millionen Euro zu entnehmen und die weiteren Gelder aus dem Sportamt zu finanzieren. Zudem soll der Hauptausschuss beschließen, dass Transferaufwendungen in Höhe von 531.000 Euro innerhalb der Finanzplanung des Sportamtes zur Finanzierung der Euro 2024 verschoben werden. Die Höhe der Mittel setze sich, so die Stadtverwaltung in ihrer Vorlage aus der konsumptiven Baubeihilfe an Sportvereine und der Beihilfe für Sportvereine zur Unterhaltung von Sportstätten zusammen.