Das  Amt für Landschaftspflege und Grünflächen hat Strafanzeige wegen Sachbeschädigung erstattet. Denn durch das Abbinden des Betons entstehe erhebliche Wärme, die die Zellen des Baums schädigen könne. Darüber hinaus würden möglicherweise die Leitungsbahnen des Baumes zerstört, sobald das Gehölz an Umfang zunehme. Der Baum kann sich dann nicht mehr mit Nährstoffen versorgen und geht daran ein.

[cs; Foto: Stadt Köln, Grünflächenamt]