Der Wissenschaftsausschuss des Landtags hat in seiner gestrigen Sitzung die Rechtsverordnung zum Studiumsqualitätsgesetz beschlossen. Insgesamt will das Land dauerhaft jährlich mindestens 249 Millionen Euro zur Verbesserung der Qualität ausgeben – als Ausgleich für den Wegfall der Studiengebühren. Das Geld erhalten  die Hochschulen zusätzlich zu der Grundfinanzierung der Hochschulen und Hochschulkliniken in Höhe von rund 4,5 Milliarden Euro. Das Extra-Geld wird nach der Anzahl der Studierenden in der 1,5-fachen Regelstudienzeit auf die Hochschulen verteilt. Die Mittel müssen zweckgebunden für die Verbesserung der Qualität von Studium und Lehre verwendet werden. Über die Verwendung der Mittel entscheiden zukünftig die Studierenden mit. Das Gesetz sieht die Einrichtung sogenannter Qualitätsverbesserungskommissionen an den einzelnen Hochschulen vor, die mehrheitlich mit Studierenden besetzt sind und die Vorschläge für die Verwendung der Mittel machen sollen. Zugleich ist sicher gestellt, dass die Gelder nicht zur Erhöhung der Aufnahmekapazität führen, sondern für zusätzliches Personal wie zum Beispiel Lehrkräfte und Tutoren vorhanden sind.

Die im Gesetz garantierte Mindestsumme von 249 Millionen Euro entspricht dem Aufkommen an Studiengebühren, das den Hochschulen im Jahr 2009 zur Verfügung stand.  Mit Abschaffung der Studiengebühren zum Wintersemester 2011/2012 sollen die Hochschulen erstmalig für dieses Wintersemester anteilig 124,5 Millionen Euro Qualitätsverbesserungsmittel entsprechend der Rechtsverordnung erhalten. Die Universität zu Köln erhält danach über 11 Millionen Euro. Nachdem Einvernehmen über die Ausgestaltung der Rechtsverordnung im Wissenschaftsausschuss besteht, bedarf es jetzt noch des Einvernehmens des Parlaments. Dessen Befassung soll noch im Juni erfolgen.

[cs]