Grund hierfür: Die europäische Chemikalienverordnung REACH ist am 1. Juni 2007 in Kraft getreten. REACH steht für die Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe, wie Säuren, Metalle, Lösungsmittel und Tenside.

Das Arbeitsministerium hatte gemeinsam mit den Berufsgenossenschaften betroffene Betriebe und Ämter eingeladen, um über die neue Rechtslage zu informieren. Mit REACH erhalten Unternehmen die Hauptverantwortung für die Bewertung chemischer Stoffe und ihrer möglichen Auswirkungen auf Gesundheit und Umwelt.

Bereits ab Ende 2010 dürfen Chemikalien, die etwa Krebs erzeugend sind oder in sehr großen Mengen hergestellt werden, in der Europäischen Union nur noch hergestellt oder importiert werden, wenn sie vorher umfassend toxikologisch bewertet wurden und bei der Europäischen Agentur für chemische Stoffe (ECHA) in Helsinki vollständig registriert wurden.

„Alle Hersteller und Importeure chemischer Stoffe sollten bis zum 1. Dezember 2008 eine Vorregistrierung vornehmen, falls die Menge eines Stoffs pro Jahr eine Tonne oder mehr beträgt. Wenn sie das machen, können sie sogar, je nach produzierter Jahresmenge, für die Registrierung Übergangsfristen bis 2018 nutzen“, erläuterte Staatssekretär Prof. Dr. Winter.

„Vor allem kleine und mittlere Betriebe haben oft große Probleme, die REACH-Verordnung in den Betriebsalltag umzusetzen. Der Informationsbedarf ist enorm hoch“, berichtet der Staatssekretär.

Aus diesem Grund hat die Landesregierung die Internet-Seite www.reach-net.com eingerichtet, auf der Unternehmen Antworten auf ihre Fragen erhalten.

 „Die Unternehmen, Ämter und Beratungsstellen können hier in einer Wissens-Datenbank recherchieren oder ihre individuellen Fragen an Expertinnen und Experten stellen. Und innerhalb kurzer Zeit bekommen sie, kostenlos und anonym, eine qualitätsgesicherte Antwort“, so Prof. Dr. Stefan Winter.

Hintergrundinformationen zur REACH-Vorregistrierung:

Die Vorregistrierung ist der eigentlichen Registrierung vorgeschaltet. Der Aufwand bei der Vorregistrierung ist für die Unternehmen gering. Sie müssen lediglich der Europäischen Agentur für chemische Stoffe (ECHA) in Helsinki einige Daten zu ihren produzierten oder importierten Stoffen melden. Hierzu zählen unter anderem der Name des Stoffes sowie Anschrift und Name eines Ansprechpartners innerhalb des Betriebs. Die Vorregistrierung verpflichtet die Unternehmen nicht zu einer späteren Registrierung. Sie soll jedoch die Bildung von Konsortien der Hersteller erleichtern, um zusammen toxikologische Bewertungen der Chemikalien durchzuführen und eine gemeinsame Registrierung bei der ECHA vorzunehmen.

[Quelle: Landesregierung NRW]