Köln | Am gestrigen Mittwoch, 5. Februar 2014, führte eine Baufirma routinemäßige Wartungs- und Eicharbeiten an den festinstallierten Radaranlagen zur Geschwindigkeitsüberwachung auf der Zoobrücke sowie auf der Inneren Kanalstraße durch. Dabei entstanden Verkehrsbehinderungen, da sich die Firma laut Stadt nicht an den vorgegebenen Zeitplan gehalten habe. Die Stadt will nun ein Bußgeldverfahren gegen die Firma einleiten.

In der Vergangenheit habe es bei vergleichbaren Arbeiten kaum verkehrliche Beeinträchtigungen gegeben, so die Stadt. Diese seien gestern aber vor allem deshalb entstanden, weil die Bauzeiten von der ausführenden Firma eigenmächtig überzogen worden seien und damit auch in die üblichen Zeiten des Berufsverkehrs hineinreichten. Zudem seien auf der Zoobrücke zwei der drei Fahrspuren gesperrt worden, so die Stadt. Eine solche Sperrung sei jedoch nur für die Zeit von 10 bis 14 Uhr genehmigt gewesen. Das Amt für Straßen und Verkehrstechnik habe in seiner Verkehrsgenehmigung als Bauzeit den Zeitrahmen von 9 bis 15 Uhr genehmigt und aufgrund der Dringlichkeit der Arbeiten zusätzlich optional den Zeitraum von 21 bis 5 Uhr angeordnet.

Als Konsequenz aus den Erfahrungen der gestrigen Situation sollen zweispurige Sperrungen künftig nur noch für die Nachtzeit genehmigt werden. Zudem will das Amt für Straßen und Verkehrstechnik die gestern überzogene Bauzeit als Ordnungswidrigkeit ahnden und gegen die Baufirma ein Bußgeldverfahren einleiten.

Autor: dd