Folgeanträge werden automatisch geprüft
Alle Haushalte, die bereits jetzt Wohngeld beziehen und deren Bewilligungszeitraum in das Jahr 2009 hineinreicht, sind nach Angaben der Stadt Köln bereits über die neuen Regelungen informiert worden. Für die betroffenen Haushalte werde der neue Wohngeldanspruch beim Folgeantrag automatisch rückwirkend ab Januar 2009 geprüft und im Falle einer Erhöhung automatisch nachgezahlt. Ein gesonderter Antrag muss nicht gestellt werden. Über die geänderte Höhe des Wohngeldanspruchs bekommen die Empfänger einen separaten Bescheid.

Personen bzw. Haushaltsgemeinschaften, die derzeit kein Wohngeld erhalten und noch keinen Antrag auf Wohngeld gestellt haben, aber die neuen Einkommensgrenzen einhalten, haben Zeit bis Ende Januar 2009, um rückwirkend zum 1. Januar Wohngeld zu bekommen. Als Richtwert kann bei einem Einpersonenhaushalt ein monatliches Bruttoeinkommen von bis zu 915 Euro, für Haushalte mit zwei Personen 1.245 Euro und für jede weitere Person im Haushalt circa 330 Euro als Einkommensgrenze für einen Wohngeldbezug zugrunde gelegt werden. Um den eventuellen Wohngeldanspruch ohne Verlust zu sichern, reicht zunächst ein einfaches, formloses Schreiben an das Wohnungsamt (Wohngeldstelle). Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Wohngeldstelle werden hierauf unaufgefordert reagieren und ggf. entsprechende Unterlagen zusenden. Weitere ausführliche Informationen zum neuen Wohngeld stehen auch auf der Internetseite der Stadt Köln zur Verfügung.

Einmaliger Wohngeldbetrag als Heizkostenzuschuss
Angesichts der gestiegenen Energiekosten erhalten alle Wohngeldbezieher, die im Zeitraum vom 1. Oktober 2008 bis 31. März 2009 zumindest für einen Monat Wohngeld bezogen haben, automatisch einen einmaligen zusätzlichen Wohngeldbetrag. Dieser Betrag ist abhängig von der Haushaltsgröße. So beträgt der Zuschuss bei einer Person 100 Euro und 130 Euro für einen Zweipersonenhaushalt. Für jede weitere Person kommen 25 Euro hinzu. Dieser Betrag wird im April 2009 automatisch ausgezahlt. Es bedarf auch hierfür keines besonderen Antrages.

[nh; Foto: RainerSturm/www.pixelio.de]