Düsseldorf | Von Mai 2014 bis Ende 2016 seien die Behörden rund 6.200 Mal zum Schutz der Mieter eingeschritten, um gegen verwahrloste Wohnungen und schwarze Schafe unter den Vermietern vorzugehen. Das teilt das Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr mit. Rund 30 Prozent aller nordrhein-westfälischen Kommunen wenden das Wohnungsaufsichtsgesetz inzwischen aktiv an (114 Städte und Gemeinden). Eingeführt wurde es im Jahr 2014.

Mit dem Wohnungsaufsichtsgesetz soll Menschen in schwierigen Wohnsituationen geholfen werden. Hierzu wurden Mindestanforderungen und Mindestgrößen für Wohnraum definiert. Außerdem ist in dem Gesetz klar festgeschrieben, dass Wohnraum unter anderem hell, trocken und beheizbar sein und über funktionsfähige sanitäre Anlagen verfügen muss, betont das Ministerium.

„Egal, ob es um Vermüllung, Befall von Ungeziefer, Probleme bei der Energie- und Wasserversorgung oder einfach um fehlende Instandhaltung der Wohnungen geht: Die Wohnungspolizei in den Kommunen leistet ganze Arbeit. Mit Hilfe des Wohnungsaufsichtsgesetzes sind sogar schon ganze Schrottimmobilien für unbewohnbar erklärt worden. Das zeigt, dass wir mit der Vorschrift eine Gesetzeslücke geschlossen haben – und jeden Monat kommen rund 200 weitere Fälle hinzu. Damit machen wir kriminellen und nur auf den Profit schauenden Vermietern das Leben deutlich schwerer“, erklärte Wohnminister Michael Groschek.

Die Städte und Gemeinden können aktiv gegen die Verwahrlosung von Wohnraum vorgehen, um die Wohnsituation zu verbessern. Bei Verstößen gegen das Gesetz können von den Kommunen Bußgelder in Höhe von bis zu 50.000 Euro verhängt werden, so das Ministerium. Betroffene Mieter können sich direkt an das Wohnungsamt ihrer Kommune wenden.

Das Wohn- und Bauministerium habe für die Städte und Gemeinden einen Leitfaden zum Wohnungsaufsichtsgesetz auf der Ministeriums-Homepage veröffentlicht. Er soll den Kommunen helfen, das Gesetz rechtssicher anzuwenden.

Autor: ib