Der Obmann der Grünen im Bundestags-Innenausschuss, Wolfgang Wieland, sagte der Zeitung: "Es ist verfassungswidrig, für 45 Leute ein Sondergesetz zu machen. Wenn der Bundespräsident das Gesetz nicht unterschreibt, dann freue ich mich." Er habe sich "geärgert, dass (Behördenleiter) Roland Jahn dieses Feld überhaupt aufgemacht hat". In jedem Fall könnten Betroffene aber vor das Bundesverfassungsgericht ziehen und das Gesetz auf diesem Wege zu Fall bringen, so Wieland. SPD-Innenexperte Dieter Wiefelspütz nannte das Gesetz "verfassungsrechtlich bedenklich", wollte daraus aber keine unmittelbare Forderung an das Staatsoberhaupt ableiten. Die Schlussfolgerung bleibe diesem selbst überlassen. Der Berliner Staatsrechtler Ulrich Battis erklärte dem Blatt: "Ich halte das Gesetz für rechtsstaatswidrig und unverhältnismäßig. Es wäre besser, wenn der Bundespräsident es nicht unterschreiben würde." Ähnlich hatten sich zuvor die Rechtswissenschaftler Wolfgang Däubler und Heinrich Amadeus Wolff im "Spiegel" geäußert. Der kulturpolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Patrick Kurth, forderte Wulff in der "Mitteldeutschen Zeitung" hingegen zur Eile auf und betonte: "Ich bin mir sicher, dass der Bundespräsident seine Hausaufgaben bis Weihnachten macht. Denn dann ist Abgabetermin." Das Gesetz liegt seit dem 29. November im Bundespräsidialamt bereit. Es sieht im Kern vor, dass die Stasi-Überprüfungen im öffentlichen Dienst bis 2019 fortgeführt werden. Unterschreibt Wulff bis zum Jahresende nicht, wäre damit Schluss.

[dts]