Köln | Der Hauptausschuss der Stadt Köln befasste sich heute mit der Neuauszählung der Stimmen des Rodenkirchener Briefwahlstimmbezirks 20874. Dabei stand zur Debatte, den Termin für die durch das Verwaltungsgericht Köln per Urteil verlangte Neuauszählung festzulegen. Die Entscheidung über den Termin für eine notwendige dem restlichen Prozess vorausgehende Ratssondersitzung wurde jedoch nicht getroffen.

Die Verwaltung soll nun prüfen, ob der für den 22. April angesetzte Termin sich nach vorne, womöglich noch auf einen Termin in dieser Woche verschieben lassen kann. Das Ergebnis einer entsprechenden Prüfung soll morgen Mittag vorliegen.

Ein politischer Schlagabtausch mit dem als Wahlleiter zurückgetretenen Stadtdirektor Guido Kahlen, wie er sich im Vorfeld abgezeichnet hatte, war ebenfalls ausgeblieben, da dieser nicht anwesend war. Vonseiten von Kirsten Jahn, Fraktionsvorsitzende der Grünen im Rat der Stadt Köln sowie Ralph Sterck, Vorsitzender der FDP-Fraktion gab es starke Kritik daran, dass der ehemalige Wahlleiter Kahlen im Hauptausschuss nicht anwesend war, um zu erklären, wie es zu der Diskrepanz zwischen der Darstellung der Verwaltung, der betreffende Wahlbezirk sei überdurchschnittlich gut dokumentiert und der Feststellung des Gerichts, es lägen zahlreiche Mängel vor, kommen konnte. Jörg Detjen, Vorsitzender der Linken-Fraktion im Rat sagte in Bezug auf die Kahlen-Kritik von Grünen und FDP, es sei „nicht zielführend, eine rückgewandte Diskussion zu führen“. Kahlen habe mit seinem Rücktritt bereits die nötige Konsequenz gezogen, so Detjen.

Bernd Petelkau, Fraktionsvorsitzender der CDU im Rat der Stadt Köln verlangte von der Verwaltung Aufklärung darüber, inwieweit ein Vorziehen der Sondersitzung des Rates möglich sei, um mit dem Abschluss des Verfahrens nicht in die Sommerpause zu geraten. Er schlug die Prüfung eines Vorziehens der Ratssondersitzung vor.

Den Ausführung von Oberbürgermeister Jürgen Roters, der Vorsitzende des Wahlprüfungsausschusses habe zu Protokoll gegeben, alle vorgelegten Unterlagen seien in einem ordnungsgemäßen Zustand gewesen und dass alle anwesenden Mitglieder aus den Fraktionen innerhalb des Ausschusses keine Fehler in der Niederschrift gefunden hätten, entgegnete Dr. Ralph Elser, Mitglied des Wahlprüfungsausschusses für die CDU-Fraktion, der Ausschuss habe die Prüfung nicht in der Tiefe durchgeführt habe werden können, wie es das Gericht habe durchführen können.

Die seit dem Rücktritt von Stadtdirektor Guido Kahlen amtierende Weilleiterin Dr. Agnes Klein sowie Oberbürgermeister Jürgen Roters stellten zu Beginn fest, dass es Fehler bei der Auzählung gegeben habe. Man wolle dem Urteil des Verwaltungsgerichts Köln folgen und das dezidiert beschriebene Procedere „eins zu eins einhalten“, so Klein. Auch beabsichtige die Verwaltung nicht, Rechtsmittel gegen das Urteil einzulegen.

Martin Börschel, SPD-Ratsfraktionsvorsitzender, monierte eine mögliche Gruppenbildung von miteinander bekannten Personen bei der Zusammensetzung eines Wahlvorstandes bei der Kommunalwahl. Demnach könnten bis zu vier Personen, die sich untereinander kannten, als Gruppe auf vier Plätze in einem Wahlvorstand bewerben könnten. Dies solle seiner Meinung bei künftigen Wahlen geändert werden. Dazu erklärte die Verwaltung, bei der Verbundwahl 2014 seien acht Personen in einem Wahlvorstand gewesen. Eine Vierergruppe aus Bekannten hätte da nichts ausrichten können, so die Verwaltung.

Die Verwaltung erklärte während des Ausschusses das Procedere der Schulungen der Wahlhelfer, insbesondere der Schriftführer. Diese habe man erstmals einer ganztägigen Schulung mit Anwesenheitspflicht unterzogen. 300 Euro habe man bezahlt als Belohnung für die eintägige Schulungsveranstaltung für alle Schriftführer. In den Jahren zuvor habe es eine wenige Stunden umfassende Einführung gegeben, die allerdings für die Wahlhelfer nicht verpflichtend gewesen sei.

Autor: Daniel Deininger
Foto: Versiegelte Umschläge des Briefwahlbezirks 20874.