Köln | Die Urteile des Kölner Verwaltungsgerichts bezüglich der Kölner Kommunalwahl 2014, die auch die Neuauszählung in einem Stimmbezirk innerhalb des Wahlbezirks Rodenkirchen beinhalten sind am 7. April zusammen mit den Begründungen des Gerichts Gründen der Stadt Köln zugestellt worden. Innerhalb eines Monats kann nun in beiden Verfahren Antrag auf Zulassung der Berufung beim Oberverwaltungsgericht in Münster gestellt werden.

Durch die beiden Urteile vom 25. März 2015 hat das Verwaltungsgericht Köln entschieden, dass zum einen die vom Rat der Stadt Köln am 30. September 2014 beschlossene Neuauszählung aller 1024 Stimmbezirke unzulässig ist (4 K 6708/14) und zum anderen im Stimmbezirk 20874 des Wahlbezirks 14 (Rodenkirchen II Weiß Sürth) noch einmal gezählt und daraufhin das Ergebnis der Wahl zum Rat der Stadt Köln neu festgestellt werden muss (4 K 7076/14).
 
 

Autor: dd