Köln | In einem gemeinsamen Dringlichkeitsantrag der Kölner CDU-Fraktion und der FDP-Fraktion im Hauptausschuss am 13. Januar forderten die beiden Fraktionen die Schaffung von Rechtssicherheit in der Frage der für die Jahre 2010 bis 2012 von der Stadt erhobenen Kulturförderabgabe. Die Fraktionen von SPD und Grünen erkärten hierzu, die Kulturförderabgabe stehe nicht in Frage. Man werde hierzu das Urteil im Revisionsverfahren der Stadt Dortmund vor dem Bundesverwaltungsgericht abwarten.

„Es geht längst nicht mehr darum, ob eine solche Steuer erhoben werden darf, sondern nur noch um die Gestaltung eines rechtssicheren Verfahrens. Schon das Bundesverwaltungsgericht, aber zuletzt auch das OVG NRW haben ausdrücklich ausgeführt, dass auf entgeltliche private Hotelübernachtungen eine kommunale Aufwandsteuer erhoben werden kann. Damit steht die Kulturförderabgabe für uns nicht mehr in Frage.“, erklärt Martin Börschel (SPD).

Der Rechtskonflikt drehe sich aktuell nur noch um die Frage, wie die Steuerpflicht verfahrenstechnisch realisiert werden müsse. Konkret müsse geklärt werden, ob der Gast Steuerschuldner und der Hotelier der Steuerentrichtungspflichtige sei oder umgekehrt. Die Gerichte hätten dies bislang unterschiedlich entschieden. In der Sache stehe fest, dass der Hotelier gehalten sei, den Betrag an die Stadt weiterzuleiten, entweder als eigene Steuerschuld oder als Entrichtungspflichtiger des Gastes.

„Um diese juristische Frage endlich abschließend klären zu können wird die Stadt Dortmund gegen das OVG-Urteil Revision einlegen. Die Städte sowie die Stadtstaaten Berlin, Bremen und Hamburg werden die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts abwarten. Folgerichtig hat die Kölner Stadtkämmerin entschieden, bis dahin die Vollziehung der Steuerbescheide für die Kulturförderabgabe zunächst auszusetzen. Nach endgültiger Klärung der Rechtslage wird sie wieder erhoben und die Satzung angepasst. Dieses Vorgehen wird von der rot-grünen Mehrheit im Rat ausdrücklich unterstützt.“, erläutert Jörg Frank (GRÜNE).

Der CDU/FDP-Antrag im Hauptausschuss am 13. Januar sei insoweit überflüssig und werde von SPD und Grünen abgelehnt, heißt es in einer gemeinsamen Erklärung der beiden Kölner Fraktionen. In Köln würden seit 2011 wichtige Vorhaben aus der Kulturförderabgabe finanziert und von einer breiten Mehrheit unterstützt. Im Bildungs- und Kulturbereich seien dies die Busbibliothek, der Medienetat und die Samstagsöffnungen der Stadtbibliothek, die Rheinische Musikschule, die Akademie der Künste der Welt, kulturelle Bildungsangebote in Offenen Ganztagsschulen sowie die Förderung freier Theater. Im Umweltbereich würden das „1000-Bäume-Pflanzprogramm“ sowie das „Stadtklima und Stadtverschönerungsprogramm“ mit der Sicherung des Betriebes der städtischen Brunnen und der zentralen Schmuckbeete finanziert. Darüber hinaus stünden den Bezirksvertretungen jeweils 100.000 Euro für Einzelmaßnahmen zur Verschönerung in den Stadtbezirken zur Verfügung. Nicht zuletzt würden in 2013 und 2014 KFA-Mittel für Tourismusförderung, Standortmarketing und die Förderung der Kreativwirtschaft verwendet. Ebenso stünden Mittel zur Stärkung des öffentlichen Toilettenangebotes zur Verfügung. So die Erläuterung in der gemeinsamen Erklärung von SPD und Grünen.

Die Haushaltsspielräume für wichtige freiwillige Aufgaben seien äußerst eng, heißt es weiter. Die Mittel der Kulturförderabgabe seien deshalb mit Blick auf die genannten Projekte nicht mehr wegzudenken. Die Erklärung schließt mit dem Satz: „Ohne Kulturförderabgabe wären diese Angebote nicht weiter zu realisieren.“
 

Autor: dd | Foto: Stefano Lunardi /Fotolia
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