Köln | Die Anmelder einer Gegenkundgebung gegen den morgigen Kölnbesuch des türkischen Staatspräsidenten Erdogan müssen ihre Kundgebung stationär auf der Deutzer Werft durchführen. Das Kölner Verwaltungsgericht (VG Köln) gab nun der Polizei Recht.

Demnach sei das Verbot eines Demonstrationszuges durch die Kölner Innenstadt, wie vom Initiator angemeldet, rechtens. Der Besuch des türkischen Staatspräsidenten führe für die Polizei Köln zu einer ganz erheblichen Belastung, nachdem die Einzelheiten des Besuchs nicht abgestimmt worden und weiterhin zum Teil unbekannt seien. Zusätzlich habe Ditib als Veranstalter des Besuchs ohne Absprache mit der Polizei eine weitere Veranstaltung an der Zentralmoschee in Köln-Ehrenfeld organisiert, zu der bis zu 25.000 Besucher erwartet würden, so die Kölner Richter weiter.

Außerdem finden zahlreiche Standkundgebungen in der Innenstadt statt (Report-k.de berichtete), so dass die Polizei Köln trotz der Unterstützung durch die Polizei anderer Bundesländer und des Bundes alle Kräfte benötige, um die Sicherheit des türkischen Staatspräsidenten zu gewährleisten. Vor diesem Hintergrund sei eine Sicherung des Demonstrationszuges nicht möglich. Hinzu komme, dass durch den geplanten Demonstrationsweg eine Hauptverkehrsachse blockiert würde, die die Polizei für eigene Einsätze, die Feuerwehr und die Rettungsdienste freihalten müsse, so die Verwaltungsrichter weiter.

Zu der Kundgebung „Erdogan not welcome – keine schmutzigen Deals mit der Türkei“ werden etwa 7.000 Menschen erwartet. Die kommen nach Einschätzung der Polizei vorwiegend aus dem linken und kurdischen Milieu.

Das Urteil trägt das Aktenzeichen 20 L 2201/18. Ob der Anmelder gegen das Urteil Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Münster einlegen will, steht derzeit noch nicht fest.

Autor: rk