Karlsruhe | Das Bundesverfassungsgericht hat heute eine Verfassungsbeschwerde gegen den Auftritt des türkischen Ministerpräsidenten Yildirim am 18. Februar 2017 in Oberhausen abgelehnt. Ein Bürger hatte gegen die Rede geklagt. Das Bundesverfassungsgericht urteilte jedoch, der Bürger habe seine Beschwerde nicht ausreichend begründen können.

Ein Bürger hatte gegen gegen eine Rede des türkischen Ministerpräsidenten am 18. Februar 2017 in Oberhausen eine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingereicht. Damit wollte der Bürger erreichen, dass sich Mitglieder der türkischen Regierung in ihrer amtlichen Eigenschaft in Deutschland nicht politisch betätigen können, erklärte das Gericht. Die Beschwerde sei jedoch unzulässig, weil der Bürger nicht ausreichend begründet hätte, dass er selbst betroffen ist.

Allerdings betonte das Gericht in seinem Urteil auch, dass Staatsoberhäupter und Mitglieder ausländischer Regierungen keinen Anspruch auf eine Einreise nach Deutschland hätten – weder von Verfassungs wegen noch nach einer allgemeinen Regel des Völkerrechts. Dazu bedürfe es immer der Zustimmung der Bundesregierung. Ausländische Regierungsmitglieder könnten sich in ihrer amtlichen Eigenschaft auch nicht auf die Grundrechte in Deutschland berufen. Bei einem Einreise-Verbot handele es sich nicht um eine Entscheidung eines deutschen Hoheitsträgers gegenüber einem ausländischen Bürger, sondern um eine Entscheidung im Bereich der Außenpolitik.

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