Düsseldorf | Der neue Glücksspielstaatsvertrag ist ab dem 1. Dezember auch in Nordrhein-Westfalen gültig. Der nordrhein-westfälische Landtag stimmte jetzt der Neuausrichtung des Glücksspielwesens in NRW zu.

Während es für Lotterien auch künftig beim staatlichen Monopol bleibt, wird der Sportwettbereich liberalisiert. So sollen im Wege einer Experimentierklausel zunächst 20 Konzessionen an private Sportwettanbieter vergeben werden. Das länderübergreifende Vergabeverfahren läuft zurzeit beim Innenministerium des Landes Hessen. Zudem wird das bisherige Internetverbot gelockert. Künftig können unter strengen Voraussetzungen der Eigenvertrieb und das Vermitteln von Lotterien sowie das Veranstalten und Vermitteln von Sportwetten im Internet erlaubt werden. „Wir wollen das Verlangen der Menschen nach Glücksspiel in geordnete Bahnen lenken und eine legale Alternative zum illegalen Glücksspielangebot schaffen“, erläuterte NRW-Innenminister Ralf Jäger.
Wegen des besonders hohen Sucht- und Manipulationspotenzials bleibt das Angebot von Casinospielen einschließlich Poker auch künftig auf den Bereich der Spielbanken begrenzt. Statt der bisher erlaubten vier Spielbanken dürfen in Nordrhein-Westfalen künftig jedoch bis zu fünf Spielbanken betrieben werden (Report-k.de berichtete). Das Spielbankengesetz NRW wurde entsprechend geändert.
Mit einem Verbot, EC- und Kreditkartenautomaten in Spielhallen aufzustellen, wird dem Verschuldungsrisiko entgegengewirkt.Die Vorgabe einer Sperrzeit von täglich 1.00 Uhr bis 6.00 Uhr soll zudem für eine zeitliche Begrenzung des Angebots der Spielhallen sorgen.
 
Insgesamt bewertet Jäger die aktuellen Regelungen als gute Grundlage für eine ausgewogene Ausrichtung des Glücksspielwesens in NRW. „
Ende des letzten Jahres hatten sich die Regierungschefs der Länder auf einen modernisierten rechtlichen Rahmen für das Glücksspiel in Deutschland geeinigt. Gleichzeitig mit dieser Neuregelung beschloss der nordrhein-westfälische Landtag ein entsprechendes Ausführungsgesetz und Änderungen beim NRW-Spielbankengesetz.

Autor: dd