Köln | Gestern führte die Stadt Köln auf der Aachener Straße eine „Sonder-Blitz-Aktion“ durch. Die erschreckende Erkenntnis: Die Raser rasen weiter. Der Auenweg wurde zur Tempo-30-Zone erklärt und bereits baulich verändert. Die Bezirksregierung Köln unterstützt Polizei und Stadt dabei gegen die illegalen Teilnehmer von Straßenrennen vorzugehen. Auch Beifahrer bei illegalen Straßenrennen müssen sich in Zukunft verantworten.

Der Schnellste auf der Aachener Straße: 117 km/h

Man sei erschrocken über die Auswertungen der „Sonder-Blitz-Aktion“ teilte die Stadt Köln soeben mit. Nur 200 Meter von der Unglücksstelle bei der ein Radfahrer getötet wurde, sei ein Raser mit 117 km/h geblitzt worden. Auf der Aachener Straße seien gestern fünf Fahrer so schnell unterwegs gewesen, dass sie mit einem Fahrverbot rechnen müssen. Auch auf dem Kaiser-Wilhelm-Ring wurde gestern geblitzt. Dort wurde ein Fahrzeug mit 88 Stundenkilometern geblitzt. Man werde alleine nach der gestrigen Aktion 29 Bußgeldverfahren einleiten. 644 Verwarnungsgelder wurden ausgesprochen.

Verkehrsberuhigende Maßnahmen am Auenweg

Heute seien die Fahrbahnverschwenkungen auf dem Auenweg montiert worden. Die Stadt Köln erhofft sich dadurch eine deutliche Reduzierung der Geschwindigkeit. Auch hier war in diesem Jahr eine junge Radfahrerin nach einem illegalen Autorennen ums Leben gekommen. Die Polizei hatte den Auenweg als Rennstrecke deklariert, jetzt gilt dort Tempo 30. Man werde Tag und Nacht die neuen teilstationären Blitzanlagen auf verschiedenen Kölner Straßen einsetzen, so die Stadt Köln.

Auch die Bezirksregierung reagiert

Ab sofort müssen Teilnehmer an illegalen Straßenrennen auf ihre Fahrtauglichkeit überprüft werden. Dies hat die Bezirksregierung Köln hat heute in einer Rundverfügung an die Straßenverkehrsbehörden im Regierungsbezirk veranlasst. Dabei geht es nicht nur um die Fahrer, sondern auch um die Beifahrer. Auch diese müssen sich in Zukunft verantworten. Die Bezirksregierung spricht eine klare und deutliche Sprache: „Durch eine Teilnahme an illegalen Straßenrennen bestehen erhebliche Zweifel an der Eignung von Fahrer und Beifahrer zum Führen eines Kraftfahrzeugs. Deshalb sollten die Straßenverkehrsbehörden im Anschluss an die gesetzlich vorgeschriebenen Maßnahmen auch medizinisch-psychologische Gutachten anordnen.“

Straßenrennen sind in Deutschland verboten

Die Bezirksregierung stellt klar, dass illegale Straßenrennen nach der Straßenverkehrsordnung in Deutschland verboten seien. Fahrern und auch Beifahrern drohen 400,- Euro Bußgeld und ein Monat Fahrverbot. Hinzu kommen zwei Punkte ins Fahreignungsregister in Flensburg. Dazu kommt jetzt die Überprüfung der Fahrtauglichkeit in jedem Fall für Fahrer und Beifahrer.

Autor: Andi Goral
Foto: Auf dem Auenweg blitzte die Kölner Polizei in den letzten Wochen intensiv