Das Symbolbild zeigt eine Stadionbestuhlung.

Köln | Mehr Zuschauer*innen können wieder an Großveranstaltungen in NRW teilnehmen. Das Land NRW passt seine Regelungen an.

Bisher durften maximal 750 Zuschauerinnen bei überregionalen Großveranstaltungen teilnehmen. Dies wird nun ausgeweitet. In Innenräumen gilt ab dem heutigen 3. Februar, eine Zuschauerbegrenzung von 30 Prozent der Gesamtkapazität und maximal 4.000. In Außenräumen wie Stadien sind ab sofort wieder bis maximal 10.000 Zuschauerinnen zugelassen. Das Land NRW passte die entsprechende Coronaschutzverordnung an. Für die erhöhten Zuschauerkapazitäten gilt die 2G+-Regel und die Pflicht zum Tragen mindestens einer medizinischen Maske in allen Bereichen.

Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann erklärt: „Es ist gut, dass die Bundesländer sich auf ein einheitliches Vorgehen verständigt haben. Damit insbesondere die Vereine schnell Planungssicherheit haben, setzen wir die neuen Regelungen unverzüglich in Nordrhein-Westfalen um.“