Köln | Vor dem Landgericht Köln soll ab Mitte September ein Prozess gegen drei Angeklagte beginnen, denen zur Last gelegt wird, im März 2012 einen Fan-Bus angegriffen zu haben. Die Angeklagten sollen zum Tatzeitpunkt Mitglieder der „Wilden Horde“, einer Gruppierung von Ultra-Fans des 1. FC Köln gewesen sein. Die Staatsanwaltschaft Köln hat zwei Personen wegen Nötigung und eine wegen Landfriedensbruchs in einem besonders schweren Fall angeklagt.

Die Staatsanwaltschaft legt den Angeklagten zur Last, in den späten Abendstunden des 04. März 2012 gemeinsam mit weiteren unbekannten Mittätern einen Reisebus, der mit über 30 Fußballfans des Vereins Borussia Mönchengladbach besetzt war, zwischen zwei Kleintransportern  „eingeklemmt“ und durch ein gemeinsames Bremsmanöver zum Verlassen der BAB 3 sowie schließlich zum Anhalten in der Zufahrt zur Raststätte Siegburg gezwungen zu haben.

Sodann sollen zahlreiche Personen aus den Kleintransportern und weiteren Fahrzeugen herausgesprungen sein und den Reisebus mittels Eisenstangen, Schlagstöcken, Ketten und Steinen beschädigt haben. Unter anderem sollen sie ein 40 Kilogramm schweres Betonpfahlfundament mehrfach gegen die Scheiben des Busses geworfen haben, um die Insassen so zum Aussteigen zu bewegen. Einem der Angeklagten legt die Staatsanwaltschaft zur Last, sich an dieser Tat beteiligt zu haben, indem er sich vor die Frontscheibe des Reisebusses stellte, mit der rechten Faust in seine linke Handfläche schlug und dabei rief: „Jetzt kommt raus, ihr Drecksäcke, jetzt gibt es etwas“.

Laut Anklage verließ aber keiner der Insassen den Reisebus; vielmehr gelang es dem Fahrer, den Reisebus wieder auf die Bundesautobahn zu fahren und den Angreifern bis zum Eintreffen der herbeigerufenen Polizeieinsatzkräfte zu entkommen. An dem Bus soll ein Sachschaden in Höhe von 25.000 Euro entstanden sein.

Für einen besonders schweren Fall des Landfriedensbruchs sieht das Strafgesetzbuch einen Strafrahmen zwischen 6 Monaten und 10 Jahren Freiheitsstrafe vor; der Strafrahmen für eine Nötigung reicht von Geldstrafe bis zu 3 Jahren Freiheitsstrafe. Der Umstand, dass das Verfahren erst im September 2015, das heißt über drei Jahre nach der Tat verhandelt werden wird, beruht laut Landgericht Köln darauf, dass die zuständige Strafkammer bislang mit der Verhandlung vorrangiger Haftsachen befasst gewesen sei und dies auch bis August 2015 sein werde.

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